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Frage wegen Wohngeld bzw. wer darf Vermieter sein?

Frage wegen Wohngeld bzw. wer darf Vermieter sein?

Sarah+Krümels-Mama

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Hallo nochmal Muss euch nochmal was fragen (schäm) Können eine Mutter und ihr 2ter Ehemann, der Tochter 2 Zimmer (ca. 40qm) im eigenen Haus vermieten? So richtig mit Mitvertrag? Und würde die Tochter dann Wohngeld bekommen oder geht das nicht? Hintergrund: Tochter ist ausgezogen, konnte die Wohnung nicht halten, musste ausziehen und möchte nun zurück zur Mutter. Die Mutter möchte aber, das die Tochter weiterhin Miete zahlt, was diese aber mit ihrem "bischen" Geld nicht kann (Hat in der eigenen Wohnung auch Wohngeld bekommen) Habt ihr nen Tipp???


Fru

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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

Ich denke schon, das das gehen kann, allerdings muß der Mutter klar sein, das sie die Mieteinnahmen versteuern muß und ebenfalls überall angeben muß, das sie Mieteinnahmen hat..


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

ist es nicht auch so, daß die tochter dann auf jeden fall eine küche und ein eigenes bad haben MUSS? sonst wird es nicht als wohnung angesehen?


Sarah+Krümels-Mama

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Antwort auf Beitrag von Fru

Ja das ist sie denke ich. Kann denn die Wohngelstelle direkt darüber auskunft geben? Oder eher auch nicht??


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

geht nur, wenn sie in einer abgeschlossenen Wohneinheit wohnt. Ansonsten geht die Behörde von einer Wirtschaftsgemeinschaft aus und dann gibt es nichts, da die Eltern nicht wohngeldberechtigt sind. Ich finde es lustig, wenn die Tochter trotz Wohngeldbezug kein Geld hat ihre Wohnung zu halten, deswegen bei den Eltern einziehen möchte. Meint ihr, dann würde sie zahlen? Eher nicht!!!


Sarah+Krümels-Mama

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Antwort auf Beitrag von deischuhzu

DAS wiederrum befürchte ich auch...geht hierbei im übrigen um meine Schwester und die meinte mal eben hals über Kopf raus zu müssen..also sozusagen als "kurzentschluss" und ist arg derbe auf die Nase gefallen. Naja eine eigene Wohneinheit hätte sie bei meiner Mutter nicht nur eben die 2 Zimmer...sozusagen "WG"


susa31

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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

weiterhin Miete zahlt? Soll das einen erzieherischen Effekt haben? Hätte es ja wohl weniger, wenn die Mietzahlungen nicht mal aus ihrem eigenen Geld stammen. So hört es sich eher an, als ob die Mutter gerne die Kohle vom Staat, nämlich das Wohngeld, für die eigentlich auf ihre Kosten zu tragende Beherberbung der Tochter hätte. Mit Verlaub.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susa31

vielleicht weil die tochter dann auch strom, wasser, gas verbraucht? und das ja ne ganze stange geld kostet?


susa31

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Abr als Mutter/ Vater besteht ja nunmal eine Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern. Warum sollte der Staat das zahlen? Und wenn die Mutter nicht genug Geld hat, muss SIE doch etwas beantragen, weil sie dann nicht in der Lage ist, ihr Kind zu ernähren. Wieso macht man dann diesen Umweg über Wohngeld?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susa31

kommt aber auch drauf an wie alt das "kind" ist. kann das "kind" arbeiten gehen oder ist es nur zu faul sich was zu suchen?


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

Hi, ich sehe da das Problem, dass Eltern ihren Kindern gegenüber ebenso unterhaltspflichtig sind wie umgekehrt. Egal ob hier nun also ein gewisser Wasser- und Stromverbrauch vorliegt, so wird sich der Staat in dem dargestellten Fall immer auf diese Unterhaltspflicht berufen. LG Fiammetta


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

Soweit ich weiß geht das nicht weil die eltern für sie unterhaltspflichtig sind. Wenn sie jetzt Kind und mann etc hätte dann wäre es etwas anderes aber nicht wenn sie alleine ist und vorher auch daheim gewohnt hat. Auch zählt es nur als Wohnung, wenn es abgeschlossen ist und ein klo vorhanden. Aber meine infos sind schon ein paar jahre alt..kann sein, dass sich da was geändert hat. lg reni


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Wie alt ist die Tochter?