Mitglied inaktiv
Hallo. Hab dieselbe Frage schon im RUB gestellt. Vielleicht wißt Ihr das hier auch! Is das eigentlich rechtens, das eine Maklerin die vom Vermieter beauftragt wurde, Mieter zu suchen, Auskunft über einen einholen kann, wie oft und wieviel man z.B bei Versandhäusern bestellt? Lg und Danke
..... Sie dann auch einsehen kann, ob die Rechnungen ordnungsgemäß bezahlt wurden. lg
Meinst du so eine Bürgel Auskunft?Hm,weiss nicht ob es rechtens ist,aber fast schon Standard.Mein VM hat sich sogar Schufaauskunft eingeholt.Wenn man die Wohnung/das Haus haben möchte,bleibt einem wohl kaum anderes übrig,als einzuwilligen. LG Nicole
Hi, es geht letztlich um eine Selbstauskunft, mit der Deine Zahlungsfähigkeit und -willigkeit überprüft werden soll. Nachdem der Vermieter nicht der muntere Finanzierer von Mietnomaden ist und auch keine sonderliche Lust auf Mieter hat, die ihm die Wohnung vermüllen oder sonstwie beschädigen bzw. jede Nacht rauschende Partys feiern, versucht er sich durch solche Abfragen abzusichern. Er kann sich auch mit Deinem Arbeitgeber sowie mit Deinem aktuellen Vermieter in Verbindung setzen. Nachdem heutzutage die Mietgesetze sehr stark zugunsten der Mieter ausfallen, ist kein Vermieter auf einen zahlungsunfähigen Vandalen scharf, den dann nicht einmal aus der Wohnung kriegt und der ihn Abertausende von Euro kostet. Umgekehrt wärst Du ja auch nicht scharf darauf und wer nichts zu verbergen hat, kann auch mit offenen Karten spielen. LG Fiammetta
Öhm... is mir schon klar, aus welchen Gründen das der Vermieter wissen möchte. Meine Frage war aber eine andere. Ich wußte davon nichts und die Maklerin holte auf einmal ein Schreiben raus, wo drauf steht, bei welchen Versandhäusern ich bestelle, ob pünktlich gezahlt wird usw. Mir macht es auch nicht´s, da ich ja nicht´s zu verbergen habe. Danke trotzdem.
Hallo, vermutlich hast Du im Rahmen der Selbstauskunft die Zustimmung erteilt. (Kleingedrucktes?). Sie benötigt auf jeden Fall Deine Zustimmung, da jede Anfrage Deinen Scorewert verschlechtert. Viele Grüße Chrissie
Ohne Deine Zustimmung darf sie m.E. keine Auskunft einholen... Wenn man einen Kredit beantragt oder bei einem Versandhaus bestellt akzeptiert man per Unterschrift bzw. per Mausklick, dass man eine Auskunft und ggf. den Eintrag gestattet. Das "wildfremde" Menschen einfach eine Auskunft einholen finde ich abenteuerlich. Das ist m.E. lt. Datenschutzgesetz nicht erlaubt... Ich lasse mir von potentiellen Mietern eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen. Einmal im Jahr ist das ja kostenfrei, Kosten übernehme ich, wenn es zum Vertrag kommt. Aber ich würde nicht auf die Idee kommen vorab eine Anfrage zu stellen... *grusel* Gruß Corinna
Hi, das ist auch nicht erlaubt, und streng genommen ist sogar das Einholen einer Selbstauskunft für den Vermieter ein "Missbrauch". Aus Sicht des Vermieters zwar verständlich, aber trotzdem. Wem durch eine solche Auskunft gegenüber dem Vermieter Kosten entstehen, der kann diese Kosten in jedem Fall (auch wenn der Vermieter dies nicht freiwillig anbietet, so wie du, shinead) vom Vermieter zurückfordern... Mit der Maklerin würde ich, glaube ich, noch mal ein paar Takte reden, Makler habe ich ja sowieso gefressen (und ihnen auch schon viel zu viel Geld in den Rachen geworfen). Bei der Schufa erfasst ist übrigens jeder, der ein Bankkonto, einen Kredivertrag o.ä. besitzt, und jeder hat auch einen Score-Wert, wenn er sich nicht ausdrücklich dagegen wehrt. Was du meinst, ist der Negativeintrag, minimann. LG Nicole
hmmm, ich bin mir da nichtmal so sicher, ob die eine erlaubnis brauchen. ich hab nen handyvertrag und auch da wurde mir gesagt, daß sie sich eine schufaauskunft holen. ich hatte nicht schriftlich eingewilligt. als begründung wurde mir gesagt, daß man ja eine handyrechnung von bis zu 20 000 euro im monat "anrichten" kann und dafür muss die bonität geprüft werden. selbst wenn du dich bei bahn.de anmeldest, um tickets selber auszudrucken, prüfen die deine bonität. deshalb bin ich nicht mehr so sicher, ob die eine erlaubnis brauchen.
Danke für Eure Antworten. In der Schufa bin ich nicht drin. Die Maklerin und ich, saßen beim Vermieter und da zog Sie diesen besagten Zettel raus. Ich staunte nicht schlecht und auch mein Vermieter war überrascht. Da ich die Wohnung dringend brauchte und ich auch "brav" bin, habe ich mir keine Gedanken gemacht. lg
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