ohno
Im Rahmen einer angedachten Nutzungsänderung unseres Hauses hat uns das Bauamt darauf hingewiesen, dass dort keine Unterlagen zu unserem Carport und dem Gartenhaus vorliegen. In der Flurkarte sind aber beide eingezeichnet. Ich kann mir keinen Reim darauf machen. In einer Flurkarte sind doch maßstabsgerecht alle Bauten eingetragen, sogar im richtigen Winkel. Allerdings haben wir nie eine Baugenehmigung beantragt, weil unsere Info damals war, dass keine benötigt wird (beide unterhalb der genehmigungspflichtigen Größen). Das ist allerdings auch schon bestimmt 20 Jahre her. Jetzt habe ich mich heute ernsthaft gefragt, wie Gebäude generell auf die Flurkarten/Liegenschaftskarten kommen. Ich meine, das kann man ja auch privat überhaupt nicht selbst veranlassen. Ich rufe morgen beim Amt an, aber vllt weiß es ja jemand von Euch, der sowas sogar beruflich macht. Irgendwer muss doch auf irgendeiner Grundlage diese Einzeichnungen vornehmen, wer stellt die Grundlagen her? Und wenn unsere Gebäude dort eingezeichnet sind, kann das Bauamt dann trotzdem monieren oder ist die Karte nicht verbindlich, weder fürs Bauamt noch für uns? Ich bin gerade überfragt. Habe nur noch die halbgare Info, dass irgendwann mal Vermesser da waren, um Karten zu aktualisieren. Das muss aber auch schon bestimmt 10 Jahre her sein. Mir war noch nicht mal bewusst, dass sowas gemacht wird. VG ohno
Hallo, ich hab zwar von all dem keine Ahnung, kann aber ergänzen, dass es Dinge gibt, die man nie für möglich halten würde: Unser Haus, Baujahr 1974, war bis vor 2 Jahren nicht ins Liegenschaftskataster eingetragen. Und das ist nicht etwa unserer Gemeindeverwaltung aufgefallen, sondern uns, recht zufällig... Als wir das der Gemeinde gemeldet haben, wollten die den aktuellen (!) Bauantrag sehen, ihnen läge nichts vor. Lange Rede, kurzer Sinn: Nach knapp 50 Jahren wurde das Haus nun eingetragen. Wahnsinn. Bin gespannt, ob jemand zu Deiner Frage Hintergrundwissen hat. LG daide
Ich bin nicht vom Fach - aber bei uns ist es so, dass das Katasteramt 1. bei Neubauten (egal ob Haus oder Garage oder sonstiges Nebengebäude) irgendwann zum vermessen kommt. So kommen dann die Gebäude in die Pläne. Ich würde also beim Katasteramt (ist hier beim Amtsgericht angesiedelt) anrufen und da nachfragen.
Flurkarten werden heute oft mithilfe von Satelliten-Überflügen erstellt. Und Gebäude, die auf der Flurkarte zu sehen sind, sind daher nicht automatisch auch genehmigt worden. Ich habe ehrlich gesagt noch nie gehört, dass Garagen und Gartenhäuser nicht genehmigungspflichtig wären und dass es da Größen gibt, die eine Baugenehmigung unnötig machen. Vielleicht ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber hier bei uns muss man absolut alles beantragen und vom Bauamt genehmigen lassen. Ich fürchte, ihr müsst euch mit dem Bauamt hier verständigen. Die Flurkarte hat juristisch keine Bedeutung in dem Sinne, dass alles, was da zu sehen ist, auch erlaubt ist. Hier könnte euch aber natürlich letztlich nur ein Anwalt für Baurecht zuverlässig beraten. LG
Es richtet sich nach dem Bundesland, aber kleine Carports und Gartenhäuser können genehmigungsfrei sein.
Bei uns muss man kleine Gartenhäuser nicht genehmigen lassen Carport ist direkt am Haus, der müsste dmals gleich mit genehmigt worden sein.
Ich weiß nicht, ob es 1966 schon Carports gab? Weiß ich wirklich nicht!
Hallo, naja, ihr habt damals gehofft, dass es gut geht und habt euch nicht beim Bauamt erkundigt. Das Gemeine ist, dass inzwischen für solche Karten Satelliten- oder Luftaufnahmen gemacht werden (ist bei uns auch so, es gibt da einen festen Turnus). Und wenn das Bauamt einmal wach geworden ist, so wie bei euch jetzt, dann schaut es natürlich gern genauer hin. Ich denke nicht, dass ihr aus der Nummer rauskommt, indem ihr Unwissenheit erklärt oder auf die Flurkarten hinweist. Beides interessiert rechtlich nicht. LG
Mein Stand (aus der Jugend) bzgl. NRW:
Gartenhäuser < 10m2 sind genehmigungsfrei, nicht komplett geschlossene Carports ebenfalls.
Wir hatten damals einen Nachbarn, der sich auf seines der zugegebenermaßen langen Grundstücke (vorn Bauland, hinten nicht) in den hinteren Teil heimlich eine Garage gesetzt hat.
Das hat über zehn Jahre niemand gemerkt und irgendwann plädierte er, als es Ärger gab, auf sein sogenanntes Gewohnheitsrecht, der alte Fuchs.
Und weil die Garage bleiben durfte, durften (auch des Gewohnheitsrechtes wegen?) auch einige Nachbarn nachziehen
Den nicht genehmigten, nach hinten raus gehenden Balkon hat man wohl bis heute nicht bemerkt. Das Haus bewohnen mittlerweile seine Enkel und Urenkel und genießen das Sonntagsfrühstück im Freien.
Das ist allerdings schon über 20 Jahre her und damals flogen keine Drohnen über die Grundstücke.
Anekdote Ende
Das kann ich so nicht sagen, mich gab es damals noch nicht. Ich weiß auch nicht, ob es damals ausgereicht hat, dort zb anzurufen oder persönlich nachzufragen, ob man was zu beantragen hat. Mein Schwiegervater ist verstorben, er hat die Infos mit ins Grab genommen. Ich wollte damit auch nicht sagen, dass wir irgendwas tricksen oder uns mit dem Amt anlegen wollen, wir werden das jetzt hoffentlich bereinigen. Dummerweise ist der Sachbearbeiter beim Bauordnungsamt gerade länger im Urlaub.
Bei unserem Neubau kam das Vermessungsamt und hat das Gebäude für die Flurkarte vermessen. Die hatten keine Baugenehmigung vorliegen und haben rein das vermessen, was da war. Wenn Garage und Gartenhütte nicht genehnigungspflichtig waren aufgrund der Größe, wieso müsst ihr dafür dann jetzt eine Nutzungsänderung angeben? Wenn doch Genehmigungen erforderlich gewesen wären gibt es meines Wissens keinen Bestandschutz, egal wie alt sie Bauten sind. Was in der Flurkarte eingetragen ist, ist in dem Fall egal. (Ich bin nicht vom Fach, habe aber in der Verwandschaft mal einen ganz ähnlichen Fall erlebt (in Bayern)).
Das Haus soll verkauft werden. Und der Interessent möchte die Nutzungsart ändern von EFH in Unterkunft für Flüchtlinge. Daher gabs eine Anfrage an das Bauordnungsamt, ob einer Nutzungsänderung etwas entgegensteht. Und das Bauordnungsamt hat gründlich geprüft, was auch richtig ist, aber eben das jetzt zu Tage gefördert hat. An Bestandsschutz hab ich auch schon gedacht, das bringt einem Käufer aber nichts. Wenn überhaut Bestandsschutz gegeben wäre, würde er bei Verkauf wegfallen. Ich glaube, die Familie hat damals entweder garnichts geklärt oder es fehlen Unterlagen (glaub ich aber nicht) oder sie haben sich mündlich rückversichert. Jedenfalls sind die gegenständlichen Bauten alle deutlich sichtbar und keinesfalls versteckt. Vermutlich waren die völlig arglos, wenn ich von mir ausgehe, hätte ich da keine ruhige Minute mehr verbracht. Aber es nützt ja nichts, nach vorne müssen wir gucken und das so gut wie möglich ausbügeln.
die baurechtlichen Vorgaben halten, die im Bebauungsplan festgehalten sind. Dafür ist man ohne erforderliche Baugenehmigung dann komplett selbst verantwortlich. Du schreibst, eure Info war damals ... von wem kam die Info denn? Für Gartenhäuser & Carports kann man die für jedes BL ja auf den offiziellen Seiten einsehen oder beim Bauamt erfragen. Also ja, wenn sich rausstellt, die beiden Gebäude sind doch größer als verfahrensfrei gebaut werden darf, entsprechen nicht den Vorgaben für euer Grundstück, müsste im WorstCase sogar abgerissen werden (zumindest in NRW).
Manchmal sind Bauten auch genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig (und zwar vorher, dass das Bauamt ggf. widersprechen könnte, wenn Einwendungen bestehen. Beim zuständigen Bauamt nachfragen, alles andere ist Kaffeesatz-Leserei.
Danke Euch allen. Ich habe heute mit dem Katasteramt telefoniert. Es ist so, dass das Katasteramt Vermesser rausschickt und diese dann alles, was auf einem Grundstück verbaut ist, vermessen und in die Flurkarten übertragen. Es wird nicht geprüft, ob Baugenehmigungen vorliegen, sondern nur der Bestand aufgenommen. Einige hier schrieben es so oder ähnlich. Dann ist es leider so, dass dort halt auch keine Unterlagen zu den Bauten zu finden sind. VG ohno
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