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Fall Gäfgen...

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Kindsmörder Gäfgen bekommt Hilfe bei Prozesskosten Es ist ein bisher einzigartiger Fall: Der Verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen verlangt vom Land Hessen wegen Folterdrohung von Polizisten mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld. Für diesen Prozess bekommt er nun aller Voraussicht nach Prozesskostenhilfe. Das Gericht spricht von einer "schwierigen Rechtsfrage". Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt aller Voraussicht nach Prozesskostenhilfe für seinen Schmerzensgeldprozess gegen das Land Hessen. Das Bundesverfassungsgericht hat nach einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Ablehnung der finanziellen Hilfe durch das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) aufgehoben und eine neue Entscheidung angeordnet. Wegen der Folterdrohung von Polizisten gegen den 32-jährigen Gäfgen werfe der Prozess die "schwierige Rechtsfrage“ auf, ob er wegen der Verletzung seiner Menschenwürde einen Amtshaftungsanspruch gegen das Land habe, entschied das Karlsruher Gericht. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler verlangt mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld, weil er bei seiner Vernehmung im Herbst 2002 von Polizeibeamten mit Gewalt bedroht worden war. Gäfgen hatte erst angesichts der vom Vize- Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner angeordneten Drohung das Versteck der Leiche verraten. Das Karlsruher Gericht verwies darauf, dass das OLG selbst die Folterdrohung als eine erhebliche, grob rechtsstaatswidrige Verletzung der Menschenwürde eingestuft hatte. Der einzigartige Fall sei in der Rechtswissenschaft hoch umstritten; es gebe dazu keine auch nur annähernd einschlägige höchstrichterliche Entscheidung. Das spreche dafür, die Rechtsfragen nicht im Verfahren über die Prozesskostenhilfe zu beantworten. Zudem beanstandeten die Richter, dass das OLG spekulativ eine mögliche psychische Schädigung Gäfgens durch die Folterdrohung ausgeschlossen habe, ohne dessen Psychologen anzuhören. Auch für Gäfgens Vorwurf, die Polizei habe bei seiner Festnahme massiv Gewalt angewandt, hätte das OLG zunächst Beweis erheben müssen. Nach den Worten der 2. Kammer des Ersten Senats verletzt die Ablehnung der Hilfe das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit. Jeder müsse – unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen – einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten haben. Eine Entscheidung über die Schmerzensgeldklage sei damit aber nicht getroffen, betonte das Gericht. Artikel vom 5. März 2008


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Da setztbei mir die Ratio aus, da seh ich echt rot. Bei der ganzen Gäfgen-chose und all der Dinge, die um das Thema herum passieren, werd ich zum Tier. Ich muss mich eh schon immer zwingen, bei solchen Sachen völlig emotionslos dranzugehen, um gewisse Entscheidungen der Rechtsprechung nachvollziehen zu können, das kostet mich als emotionalen Menschen immer wahnsinnig viel Kraft. Aber der hier, da muss man mich aufhalten sonst titsch ich richtig aus LG, alex


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nicht aufregen, augen zu, und durch, bei solchen fällen. ich meine jetzt uns als äußere betrachter. denn wenn wir die gesetze und rechte (grade die sog. unveräußerlichen grundrechte) von den extremfällen her ansehen und anlegen würden, dann würden wir den falschen in die hände spielen...die letztendliche unvermeidliche konsequenz wäre ein wirklicher polizei- und terrorstaat. und ja, wir müssen damit leben, dass unsere unveräußerlichen grundrechte von einigen missbraucht werden - ein unauflösliches dilemma.


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... daß "Recht" und "Gerechtigkeit" vereinbar sind. Das sind sie nicht. Aus einem ganz einfachen Grund: Das Recht versucht, objektiv zu sein. Die Gerechtigkeit erhebt gar nicht den Anspruch, objektiv zu sein. Ich finde es richtig, daß auch ein Gaefgen das Recht hat, einen Richter über seine Menschenrechte entscheiden zu lassen - und ihm das nicht von Leuten wie Euch oder mir abgesprochen werden kann. Das ist ein Triumph für unseren Rechtstaat. Ein Rechtstaat muß solche Auswüchse aushalten, sonst ist er keiner. Gruß, Elisabeth.


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Schrieb ich nicht extra, dass ich mich in solchen Fällen und auch in dem immer ganz besonders zusammenreisse, um das Ganze so zu sehen, wie es gesehen werden muss? Wo weicht mein posting ausser in der Heftigkeit in der Kernaussage von deinem ab, ausser dass du es gut findest und ich mich zusammenreissen muss um das so zu akzeptieren, weil es die Gesetzeslage nunmal so vorsieht? Ausserdem dürfte dir als großartiger Rhetorikerin bewusst sein, dass eine Floskel wie "Leute wie ihr" immer negativ konotiert ist und bleibt, unabhängig davon, ob man sich selbst noch hintanfügt. Gut, im Kern sind wir einer Meinung, du heisst das alles gut, ich muss es lediglich akzeptieren, weiss aber dass es so sein muss. Dennoch bleibt für mich immer die Frage, wer über die Menschenrechte des kleinen Jakob geurteilt hat, als ein geldgieriger junger Mann ihn zum Tode verurteilt hat. Mehr gibts von mir dazu nicht, ich bekomm sonst nur mit jemandem Streit


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Da steht EXPLIZIT und bewußt ".....Leuten wie Euch oder mir....". PLUS: Mein Posting bezog sich mehr auf das Ausgangsposting als auf Deines, was durch die Baumdarstellung erkennbar sein sollte. Möchtest Du Dich gerne angegriffen fühlen? Gruß, Elisabeth.


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das hat nix mit gönnerhaft zu tun... aber wenn wir ein rechtsstaat sind (oder sein wollen), dann haben auch schuldige noch rechte. wo wären wir denn sonst? mittelalter, schätze ich mal. claudi


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... Tat eines Verbrecher, oder Psychopathen sucht es euch aus ist stellt niemand in Abrede, aber wenn wir wie schon oben erwähnt einen Demokratischen Staat wollen, dann gelten für ALLE die gleichen Grundrechte, was auch immer er getan hat und wie man dazu steht ganz egal. Wie claudi so schön bereits sagte. liebe grüße johanna


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Ich denke im Prinzip meinen wir das Gleiche:o( Wie +emfut+ richtig schrieb:Recht und Gerechtigkeit sind nicht unbedingt vereinbar. LG Tanja-die bei diesem Thema allerdings auch immer erst mal tiiieeef durchatmen muss :o)