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Fahrverbot

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weiß jemand, ob man ein Fahrverbot von 8 Wochen auch in 2x4 Wochen nehmen könnte. Weil 8 Wochen Urlaub hat ja kein Mensch - und wenn man 8 Wochen ned im Job is, dann is man denn ja los. Lg *Silke*


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Ich glaube nicht!? :-( Mein Schwager hat momentan das selbe Problem! Es soll ja eine Strafe sein. Da hilft nur Bus/Bahn oder Fahrgemeinschaft. LG Janine


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nein, das kann man nicht, kenn mich LEIDER auch mit aus, sie geben dir eine grenzzeit von einem halben jahr (so war es bei mir) in denen man sich aussuchen kann wann man das fahrverbot "einlösen" möchte, aber teilen kann man es nicht, sonst wäre es ein ezu geringe strafe! darf man fragen wieso?


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weil ich gestern völlig Gedankenversunken in ´ner 50 Zone mit mindestens 100 oder mehr keine Ahnung, reingerasselt bin. Nach ´ner kurzen Bremsaktion in der Schrecksekunde, wo mich der Blitzer aus meinen gedanken geholt hat, war ich kutz unter 90. Gut, ich bin kein "braver" Fahrer, kann schon mal sein, dass ich, wenn´s presiert, in der Ortschaft mit 70, statt mit 50 druchrausche bzw. auf Landstrasse mit 120 statt mit 100, aber immer darauf bedacht den Führerschein zu behalten!!! Wo ich gestern gedanklich war, keine Ahnung, das mir das passiert is, versteh i ned. Ich bin hier fix und fertig. LG *Silke*, die sich schon mal kräftig überlegt, wie sie ihrem Chef klar macht, dass sie 8 Wochen am Stück Urlaub braucht :-(


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Es gibt aber auch die Möglichkeit statt Fahrverbot eine sehr hohe Strafe in Kauf zu nehmen, wenn der Job davon abhängt! Vielleicht hat hier eine Idee wie das funktioniert?


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weil so dicke ham es hier nu a ned, weil sonst könnt ich ja auch daheim bleiben und müßt ned arbeiten gehen ;-). Lg *Silke*


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Gib mal bei Google Bußgeldkatalog ein. Da werden Sie geholfen! ;-) LG janine


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Hallo Hab gerade in einem Forum (wo nur solche Bussgeldsachen drinstehen)folgendes gelesen. wenn Dein Arbeitgeber Dir bescheinigt das Du nicht soviele Wochen am Stück freigestellt werden kannst, gibt es die Möglichkeit doppeltes Bussgeld zu bezahlen. Das heisst: Bussgeld innerhalb geschlossener Ortschaften: 41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot Geld mal 2 rechnen. Allerdings würd ich erstmal abwarten was wirklich kommt. Mein Freund ist vor ein paar Monaten auch mal nach langer Zeit wieder geblitzt worden und hat echt mit Fahrverbot gerechnet. Und hinterher waren es "nur" 50 Euro LG und viel Glück Sonja


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Hallo Ich weiß nur, dass es einen Zeitraum gibtm wo man entscheiden kann wann die Strafe beginnt.


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Ruf doch einfach mal das zuständige KK an! Der entsprechende SB wird Dir sicherlich Deine Fragen beantworten können! Der darf schließlich keine Entscheidungen treffen, die sich nicht mit dem Gesetz vereinbaren lassen! Viel Glück, dieElle


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aber was heißt denn KK (Krankenkasse jawohl kaum *lach*) bzw. was SB ??? LG *silke*


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Neee, Krankenkasse nicht *grins* Ich muß passen, kenne tatsächlich nur die Abkürzung! SB bedeutet Sachbearbeiter. Und ich wollte eigentlich nur sagen, dass Du Dich an die Díenststelle wenden sollst, die das Fahrverbot ausgesprochen hat! Das kann auch eine PI (=Polizeiinspektion) sein! Wir haben hier direkt vor Ort eine gaaaanz kleine zuständige Dienststelle, datt is dann ne "KK" *lach* (jedenfalls steht´s so immer im Briefkopf) Grüßle und viel Erfolg, dieElle