Elternforum Aktuell

ENTERBT!!!!!!!!!

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Hallo, meine Mutter hat vor mich zu enterben... wie sieht das dann aus wenn sie mal pflegebedürftig wird oder stirbt. Muß ich für sie aufkommen?? Weiß da jemand bescheid drüber. DANKE


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Warum will sie dich enterben und wieso machst du dir nur so herzlose Gedanken? Geht es denn immer nur um Geld? GvdP xXx


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Sie kann Dich enterben, aber Deinen Pflichtteil kannst Du bekommen. Wenn sie so viel Eigentum hat, wirst Du im Gegenzug wohl auch nicht für ihre Pflege aufkommen müssen.


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Eigentlich hatte ich gedacht, daß ich ein gutes Verhältnis zu ihr habe, aber vor einem Monat, meinte sie nur: ich habe das Haus verkauft( was ich mal erben sollte/Testament gab es schon, ich habe einen anderen kennengelernt und ist weg... Sie hat sich von mir und Enkelkind nicht mehr verabschiedet. Ich weiß nicht, wo sie hingezogen ist... Keine Adresse, kein Anruf von Ihr. Obwohl meine Kleine Geburstag hatte... Nichts... Aber es ist schwierig die ganze Sache aufzuschrieben. Sie meinte nur mal in einem Gespräch: wenn ich keine Kinder hätte, wäre ich glücklich!!!! Was will ich dann noch von so einer Mutter erwarten. Ich will nur mein Pflichtanteil von meinem Vater (gestorben) und ansonsten nichts.


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Erstmal kommt das Eigentum für die Pflege auf. Je nachdem wie lange die Pflege dauert hat sich das mit dem Erben dann eventuell eh erledigt. lg


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Von Deinem Vater wirst Du wohl nichts mehr bekommen, denn je nach Testament wird dies wohl Deine Mutter behalten haben. Deine Wut kann ich verstehen, aber grundsätzlich gilt: "nur sterben bringt erben" Sie lebt also noch, somit kann sie machen was sie will mit ihrem Eigentum.


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Die derzeitige Rechtslage in Deutschland sieht kein wirkliches Enterben vor. Das kann man gut oder schlecht finden, aber es ist so. Es gibt einen Pflichtteil, der jedem Erben auf jeden Fall zusteht. Absolut gar keinen Anspruch auf irgendein Erbe hat man nur, wenn man sich "erbunwürdig" benommen hat - also z.B. die Erblasserin beklaut oder mißhandelt hat. Das wird aber quasi im Nachhinein festgelegt. Dann steht einem nicht mal der Pflichtteil zu. Die sicherste Möglichkeit, jemandem nichts zu hinterlassen ist, vorher alles zu verprassen ;-). Was das jetzt mit der Pflege zu tun hat, weiß ich nicht. Die findet im Allgemeinen ja vorher statt, das Erben hinterher. So oder so kann niemand dazu gezwungen werden, Angehörige zu pflegen. Wenn Du es nicht möchtest, dann läßt Du es halt. Wenn sie kein Geld hätte, müßtest Du dann aber u.U. für das Pflegeheim aufkommen. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein, denn wenn sie kein Geld hätte, müßte man sich ja auch nicht um's Erbe streiten. Auch die Beerdigung wird gemeinhin aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt. Gruß, Elisabeth.


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Wenn es mal soweit ist, dann kannste das erbe ausschlagen, falls dus nciht willst


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Hallo, also durch die Enterbung erhälst du dann trotzdem deinen Pflichtteil (es sein denn, du wolltest ihr ans Leben), das ist die Hälfte des gesetzlichen Teils. Wie das mit Pflegekosten ist, weiß ich nicht so genau, aber z. B. ist es bei den Beerdigungskosten so, dass der Erbe oder die nächsten Familienangehörigen dafür aufkommen müssen, heißt, dass du nicht aufkommen musst, wenn du enterbt bist und es andere Erben gibt. Gibt es allerdings keine anderen Erben (nur den Staat), dann wirst du wohl mit ran müssen. lg, jule


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Wenn sie enterbt wurde und den Pflichtteil nicht einfordert , muß der Staat für die Beerdigung aufkommen.


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ich denke, dass immer die engsten Familienangehörigen dafür aufkommen müssen, würde mich jetzt darüber aber nicht streiten, da ich mir da nicht 100 % sicher bin. Ich kannte es bloß von einer Freundin, die hat auch alles ausgeschlagen und hat sich vorher von ihrer Mutter losgesagt und musste mit ihrer Schwester trotzdem die Beerdigung zahlen lg, jule


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Wenn dein Vater schon verstorben ist, kannst du ja jetzt schon deinen Teil geltend machen, wenn du da nicht enterbt worden bist, steht dir auch nicht nur der Pflichtteil, sondern der gesetzliche Teil zu. Je nach dem, wielange dein Vater schon tot ist, wird es aber vielleicht nicht ganz einfach, was zum Todeszeitpunkt sein Eigentum und damit Teil des Erbes war. Aber du kannst auf jeden Fall jetzt schon den Teil deines verstorbenen Vaters geltend machen!


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es sei denn, es gab damals so ein Ehegattentestament, dann bekommst du (je nach dem, wie es formuliert war) auch nur den Pflichtteil von deinem Vater, wenn du das Erbe vor dem Tod deiner Mutter geltend machst War das jetzt zu kompliziert?


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Wenn sie ein Berliner Testament hatten.


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es ist halt alles kompliziert.... Ich muß mit vielen Dingen in dieser Sache klar kommen und schaffe es nicht. Mein Papa ist am 29.9. 3 Jahre tot und am 5.10. sagte, sie mir daß sie jemand anderen hat und das haus verkauft ist...Seitdem kein Anruf, keine Adresse--- nichts. Anspruch auf mein Pflichtanteil hätte ich genau 3 Jahre gehabt ( lt Anwalt). Hat sie ganz geschickt eingefädelt. Ach und von dem Geld durch den Verkauf--- da ist in 2 Monaten eh nichts mehr davon da. Sie bringt das Geld ganz schnell und die Leute. Sie ist Geldgeil


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da haben sich unsere Antworten (mein Nachtrag) wohl überschnitten; kam nicht auf den Begriff Berliner Testament, aber auch da kann sie ihren Teil geltend machen, bekommt dann aber nur den Pflichtteil ihres Vaters und auch nur den Pflichtteil der Mutter (wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege) lg, jule


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Gab es denn zu Lebzeiten deines Vaters ein Testament?, wenn nicht, steht dir doch der gesetzliche Teil zu lg, jule


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Hast Du einen Erbschein erhalten? Hast Du das Erbe Deines Vaters angenommen? Das mit den 3 Jahren stimmt so nicht. Ich empfehle: www.recht.de


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ein Testament gab es leider nicht zu Lebzeiten. Meine Mutter hat aber nach dem Tod eins gemacht. Darin steht das ich das Haus erben sollte


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Ich muß mich mal wieder um mein Erbe kümmern....ich hatte aber keinen Bock mehr.


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aber wenn es zu Lebzeiten kein Testament gab und du das Erbe nicht ausgeschlagen hast, bist du doch gesetzlicher Erbe geworden von dem, was zum Todeszeitpunkt im Eigentum deines Vaters stand lg, jule


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Denn man kann täglich 1241269 Testamente schreiben und wieder verwerfen. Das interessiert im Todesfall nicht, nur das was am Todestag verfasst wurde. Bzw. das, welches eben dann aktuell hinterlegt wurde.


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na, aber sie kann doch das Erbe ihres Vaters geltend machen ... oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch?


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genau das will ich nur... und dann soll sie aus meinem Leben verschwinden. Sie soll halt nicht ungeschoren davon kommen. Sorry, daß ich es so hart schreibe, aber was diese Frau uns angetan hat, kann keiner verstehen ( sie hat mein ganzes Leben lang mich kontrolliert, ich konnte keinen Schritt machen, ohne daß ich unter Beobachtung stand... ach ja und das mit meiner süßen Tochter meinte sie auchmal, hätte ich am besten gelassen konnte ich was dafür das miene kleine ein Schreikind war)


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Lohnt sich der Erbteil? Kannst Du Dir einen Anwalt leisten? Dann würde ich es versuchen. Die Adresse lässt sich rausfinden. Allerdings müßtest Du schon wissen, was er hinterlassen hat. Ansonsten, aus Erfahrung: ärger Dich nicht, auch wenn es schwer fällt. Ich kenne das. Aber wichtig ist, was DU aus DEINEM Leben machst. Deine Mutter kann nie von etwas weglaufen, genau wie meine. Die Schuld holt sie immer irgendwo ein.


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...daß schlimmste für mich ist, daß sie anscheinend auch nichts von Ihrer ach so geliebten Enkeltochter wissen will... Ich habe mit ihr abgeschlossen, sämtliche Sachen und auch Bilder von Ihr liegen schon längst im Müll...


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was für dich gerade am schlimmsten ist? dass du das haus nicht bekommst (da würde ich sagen, bei aller nachvollziehbaren enttäuschung, es ist ihrs, sie kann damit machen was sie will und wenn sie sich jetzt nochmal ins leben stürzt ist das ihr gutes recht) oder den pflichtteil von deinem vater oder schmerz und wut, dass sie so verletzend zu dir war? es ist ja ein ganz schöner hammer den sie da gebracht hat, mit dem du nun umgehen und leben musst... vg, MF


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tja es ist alles irgendwie... Ich habe bis vor 4 Wochen noch alles für Sie gemacht... einkaufen, geholfen bei irgendwelchen Botengängen usw. Ich habe auch damals alles gereglt. Halt Stadt/Versicherungen und auch die Beerdigung---- sie sagte nur als Dank: ich habe mein Leben und du deins... kein Dankeschön nichts. Ich bekam trotz Hilfe immer als Dank einen Ar...tritt.


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Ich kenne das ZU gut. Es ist verdammt verletzend. Meine Mutter hat im KH nicht mal angerufen, als es mir beschissen ging. Und ich war auch immer für sie da. Lass das verdammte Geld sein, sie wird damit nie glücklich werden, glaub mir! Das sind Egoisten! Du kannst mich gerne anmailen, wenn Du willst. Bin aber evtl. erst heute abend oder so wieder da.


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... mach ich doch glatt. Es tut gut mit jemand anderen darüber zu sprechen. DANKE Melde mich heute abend


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Gehörte ihr das Haus schon immer allein oder gehörte es beiden zusammen?


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beiden zusammen....


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dann gehörte dir doch aber auch ein Teil davon, ihr hättet damals einen Erbschein beantragen müssen und damit hättest du dich ins Grundbuch eintragen lassen können aber: hätte, wenn und aber aber auf jeden Fall steht dir dein gesetzlicher Erbteil deines Vaters zu (wenn ich mich net ganz irre, wenn es nur dich und deine Mutter gibt: die Hälfte); kann aber nicht sagen, ob es nicht dafür auch Fristen zur Geltendmachung gibt; ich glaub, du solltest dich wirklich mit nem guten Anwalt beraten ich hab zwar ein bissel Ahnung, aber dazu reicht es dann wahrscheinlich doch nicht aus


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Ich glaube das sind 2 paar Schuhe. 1. Das Erbe, du hast leider die Frist für deinen Pflichtteil verpasst, somit gilt das Erbe als ausgeschlagen. Da du sowieso beim Anwalt warst, wird der die Geschichte auf Verfahrensfehler schon überprüft haben. .... leider sehr dumm gelaufen. 2. die Pflege, du bist dem Gesetzgeber gegenüber verpflichtet die Pflege im möglichen RAhmen zu übernehmen, nicht deiner Mutter. 3. steht dir noch ein Pflichtteil deiner Mutter zu, falls sie dich enterben sollte. Allerdings hast du Pech, wenn sie bis dahin das gesamte Geld durchgebracht hat.


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sie bekommt vom Vater aber doch nicht bloß den Pflichtteil, sondern den gesetzlichen Erbteil


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..aber wie konnte ich die Frist verpassen? Ich wußte ja nichts vom Hausverkauf. Mein Vater war am 29.9 3 Jahre verstorben und sie rief am 5.10 hier an und meinete: Schlüüsel her, ich hab das Haus verkauft und legte auf...


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Wenn Du den Pflichtteil von Deinem Vater vorher eingefordert hättest, hätte sie das Haus nicht verkaufen könne, denn dann wärst Du auch im Grundbuch gestanden. Evtl. hat sie tatsächlich gewartet, bis sie das Haus alleine verkaufen konnte. Wenn Dein Vater mit im Grundbuch stand, mußte sie nachweisen, daß sie alleinige Eigentümerin ist. Gruß, Elisabeth.


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Mensch Leute, stehe ich denn wirklich auf dem Schlauch??? Ich bin immer noch der Meinung, da es kein Testament gab, dass sie gesetzliche Erbin geworden ist, was ja bedeutet, dass sie ein Teil des Hauses (und nicht nur Geldwert, wie es beim Pflichtteil ist) geerbt hat. lg, jule


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Ja, aber sie muß das Erbe auch antreten. Gruß, Elisabeth.


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Gilt denn das Erbe nicht als angetreten, wenn die Frist zur Ausschlagung vorbei ist, und die ist ja lange vorbei?


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Ja Jule, das meine ich auch - eine Ausschlagung muss aktiv erfolgen innerhalb der 6-Wochen-Frist. Erbe nach dem Vater ist sie... fragt sich, wieso die Mutter das Haus ohne sie verkaufen konnte. Sie musste ja für das Grundbuch einen Erbschein haben. Und der hätte die Tochter mit ausweisen müssen. Oder..?


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genau da steckt auch mein Problem, nach dem Tod des Vaters wurde wohl so einiges versäumt, aber sie hätte auf jeden Fall im GB stehen müssen; Ich käme ja auch nicht auf die Idee, mein Erbe nach dem (hoffentlich nicht baldigem) Tod eines Elternteils einzufordern, aber im Grundbuch hätte sie auf jeden Fall drin stehen müssen und somit hätte das Haus nicht verkauft werden können lg, jule


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Na ja, ins Grundbuch kann sie sich auch 10 Jahre nach dem Tod des Vaters eintragen lassen, aaaaber: eben nicht im Falle eines Verkaufs. Dann nämlich muss die Mutter nachweisen, dass sie alleinige Eigentümerin geworden ist. Und das könnte sie nur durch einen Erbschein, und den wiederum erteilt das Nachlassgericht nicht ohne nachzuprüfen, wer denn als Erbe in Frage gekommen wäre. Und da wären sie unweigerlich auf die Tochter gekommen. Und da die Tochter nicht ausgeschlagen hat, gilt das Erbe als angenommen. Und das verfällt auch nicht! Es gibt nur für das Ausschlagen einer Erbschaft eine 6-Wochen-Frist, die im übrigen erst mit Kenntnis vom Tod anfängt zu laufen, nicht etwa mit Eintritt des Todesfalls.


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Ich weiß auch nicht, aber irgendwas ist hier gewaltig schiefgelaufen.


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Hier ist defenitv etwas schief gelaufen. zumal Sie immer (ca 3 Wochen vor Hausverkauf) gesagt hat, daß ich jetzt wenigstens Geld kriege.... Deshalb habe ich nachher auch einfach nur noch Ja gesagt. Sie hat mich richtig unter Druck gesetzt, daß ich nicht anders konnte. Wenn sie das Haus nämlich nicht verkauft hätte, wäre ich mal wieder das A...loch gewesen und durfte dann immer anhören; ich konnte das Haus nicht halten, also zahle DU dafür. Ich will mit dieser Person nichts mehr zu haben. Nur noch mein Pflichtanteil vom Vater und dann soll sie da bleiben so der Teufel ist.


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Wenn sie Erbberechtigt ist, und nicht nur den Pflichtteil zugesprochen bekommt (kommt auf das Testament an), dann kann sie das Erbe nur ausschlagen. Allerdings wundert es mich dann um so mehr, warum Miezundcos Anwalt überhaupt von einer 3 Jahrefrist spricht. Demnach hätte auch die Mutter das haus nicht veräussern dürfen. Das wäre alles nur im Falle eines Pflichtanteils möglich gewesen. Ausser der VAter hat das Haus zu Lebzeiten der Mutter überschrieben.


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wenn dir das gestetzliche Erbteil zusteht. Also wenn dir nur das Pflichtteil zusteht, musst du das ERbe antreten. Wenn es sich um das ges. Erbeil (ich glaube ungefähr doppelt so hoch) handelt musst du es innerhalb einer Frist von 6 Wochen ausschlagen.


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Wie schon gesagt, nur der Pflichtteilsanspruch erlischt nach 3 Jahren. Aber wer weiß schon, wie das Grundbuch aussieht? Offensichtlich war die Mutter in der Lage das Haus zu verkaufen. Somit wird auch nur sie eingetragen gewesen sein. Für Pflege und Beerdigung werden die Kinder immer herangezogen, unabhängig davon, ob noch Kontakt zum Elternteil besteht/bestand und auch unabhängig davon, ob das Erbe angetreten wird.


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In welcher Form hast du denn "ja" gesagt... schriftlich? Beim Notar? Mündlich, vielleicht nur am Telefon? Wenn deine Eltern beide Eigentümer waren, dein Vater ohne Testament verstorben ist (dich also nicht "enterbt" hat) und du keine Erbschaft ausgeschlagen hast: dann hast du ganz normal geerbt. Anteilig neben deiner Mutter und evtl. weiteren Geschwistern (?), wobei die Höhe des Erbteils dann noch davon abhängt, ob sie in Zugewinngemeinschaft gelebt haben oder Gütertrennung vereinbart hatten. Jedenfalls kann sie das Haus nicht ohne dich verkaufen. Vielleicht hat sie den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben und ist für dich in Vollmacht aufgetreten. Dann müsstest du aber aufgefordert werden, den Vertrag zu genehmigen.


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ich habe dem Hausverkauf halt nur zugesagt, damit ich Ruhe kriege. Man bekam sie ja nicht mehr davon ab... Und habe mal in ein Gespräch gesagt, dann mach es halt... Um den Hausverkauf will ich ja auch nicht streiten. Da will ich ncihts mehr mit Ihr zu tun haben. Ich möchte nur was mir zusteht und was auch damals beim Notar aufgesetzt wurde. Das ich nämlich ein pflichtteil kriege... Wenn ich dieses habe, kann diese Person mal irgendwo gerne haben...


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"Ich möchte nur was mir zusteht und was auch damals beim Notar aufgesetzt wurde. Das ich nämlich ein pflichtteil kriege..." Sorry, jetzt wird mir das zu verworren. Vielleicht gibt es kein Testament, sondern einen Eerbvertrag oder sogar einen Erbverzichtsvertrag, den du mit jemandem abgeschlossen hast? Du wolltest sofort den Pflichtteil und hast dafür auf das dir zustehende Erbrecht verzichtet... kann das sein? Dann brauchst du nur in den Vertrag zu schauen, denn du mal unterschrieben hast.


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Pflichtteil und ges. Erbteil sind 2 unterschiedliche Dinge. Dir steht ein ges. Erbteil zu (das ist höher) wenn dein Vater kein Testament gemacht hat. Wenn dein Vater aber ein Testament zu deinen Ungunsten gemacht hat, steht dir ein Pflichtteil zu. Den Pflichtteil musst du innerhalb von 3 Jahren einfordern. (nach Kenntnisnahme des Todes) Den ges. Erbteil innerhalb von 6 Wochen ablehnen. (nach Kenntnisnahme des Todes) DA aber dein Anwalt (oberes Posting) dir sagte, dass du nach 3 Jahren nichts machen kannst, scheint dein Vater dich wohl nicht im Erbe bedacht zu haben, und du hättest deinen Pflichtteil infordern müssen. Die Frist hierfür ist leider vorbei. Hättest du allerdings einen Erbteil, dann steht dir dieser immer noch zu, unter anderem dein Anteil des ERlöses vom Hausverkauf. Am besten du erkundigst dich mal über die Sachlage, denn du solltest auch die Höhe deines Erbes fesstellen.


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Du hast es auf den Punkt gebracht. Aber was kann sie beim Notar unterschrieben haben...? Da gäbe es ja mehrere Möglichkeiten. Spannend, so ein Ratespiel.


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wir waren beim Notar, da wurde halt damals geklärt wie das alles mal aufgeteilt wrden soll ( ich habe noch eine Schwester). 12 Tage später ist meine Mutter zum Notar und hat ein Testament aufgesetzt in dem steht das ich das Haus erben soll, meine Schwester wollte es schon damals nicht... Von diesen beiden Schriftstücken habe ich auch eine Kopie. Die ganze Sache ist nicht gerade einfach zu erklären. Zu Lebzeiten meines Vaters, haben miene Eltern meiner Schwester ein Grundstück geschenkt ( dieses war ja auch immer mit aufgeführt worden)... Meine Mutter hat bis zum bitteren Ende immer gesagt, daß ich das Haus bekomme und ich mich dann mit meiner schwester auseinander setzen muß. Was wir auch wollten. Und sie meinte immer, als daß Haus verkauft werden sollte. Dann müssen wir zum Notar, die Sache regeln, damit wir das Geld auch gerecht bekommen. Dieser plötzliche Sinneswandel kann ich mir nicht erklären. Wir sind nächste Woche beim Anwalt, da ich bis heute keinen Anruf von ihr erhalten habe oder auch nicht bis heute icht weiß, wohin sie eigentlich gezogen ist. Sie ist "spurlos" verschwunden.