Mitglied inaktiv
Hallo, habe eine ganz dringende Frage! Die Freundin meines Bruders hat ALG II bezogen und nun sind sie und mein Bruder zusammen gezogen, weil sich schwanger ist! Nun teilt sie mir mit, dass sie nicht mehr krakenversichert ist, weil mein Bruder zu viel verdient. Die Gute ist im 9.Monat schwanger und nun frage ich mich welche Wahl sie hat. Ich bin der Meinung sie kann sich nur selbst versichern - Richtig? Verstehe diese Ruhe nicht, die die junge Frau dabei ausstrahlt! Danke für eure Antworten LG Mama Fabian
Aber wenn sie nicht Arbeit geht, dann ist sie übers A-Amt versichert sofern sie Geld bekommnt! Irgendwoher müssen ja ihre KK Beiträge kommen! Lg
Bekommt sie ja eben nicht mehr - Geld vom Arbeitsamt meine ich!
Warum? Wenn beide arbeitslos sind bekommen beide Geld, zwar ein bisschen weniger als beide alleine aber immerhin! Meine Schwiegi´s sind beide arbeitslos und bekommen beide Geld! Und sind somit auch beide krankenversichert! Und um sich privat zu versichern hat sich mit Sicherheit auch kein Geld das kostet sehr viel! Lg
Hallöchen, m.E. sollte sich Deine Schwägerin schnellstens durch eine Krankenversicherung oder evtl. pro familia (die könnten sich auf dem Gebiet auch auskennen) oder anderen Schwangerschaftsberatungsstellen beraten lassen. Ich denke aber, so wie Du, dass sie sich bei einer Krankenversicherung freiwillig selbst versichern muss. Dazu auch folgendes: /cit/ Krankenversicherung in eheähnlichen Gemeinschaften Mann und Frau leben in eheähnlicher Gemeinschaft und bilden insoweit eine Bedarfsgemeinschaft. Die Frau ist arbeitslos und beantragt ALG II. Durch das nach Abzug von Freibeträgen anzurechnende Einkommen des Mannes wird der Bedarfssatz um 60 Euro überschritten und Hilfebedürftigkeit verneint. Grundsätzlich werden alle Empfänger von ALG II kranken-, pflege- und rentenversichert. Wer aber kein ALG II erhält, weil sein Partner "zuviel" verdient, wird nicht versichert. Bei Ehepaaren kann eine Familienversicherung beantragt werden. Bei unverheirateten Paaren - wie hier - muss sich der/die Arbeitslose selbst versichern. Die Beiträge zur freiwilligen/privaten Krankenversicherung für die Partnerin betragen im Regelfall jedoch mehr als 60 Euro, so dass sich bei einer entsprechenden Versicherung wiederum Hilfebedürftigkeit ergeben würde. Erst durch die freiwilligen Beiträge zur Krankenversicherung tritt Hilfebedürftigkeit ein. In diesen Fällen wird - analog wie bisher in der Arbeitslosenhilfe - ein Bedarf von einem Euro angenommen und ALG II gezahlt. Damit ist die Frau pflichtversichert. /cit/ aus: http://www.mdr.de/escher/archiv/1704668.html Liebe Grüße Ebba
Ja aber wenn der Freund arbeitslos ist bekommt er mit Sicherheit nicht zuviel! Lg
Hallöchen, im Ausgangsposting steht aber nichts davon dass der Freund arbeitslos ist sonder es steht dort, dass er zuviel verdient und die junge Frau daraum kein ALG II mehr bekommt. Liebe Grüße Ebba
Aahhhhh ok falsch gelesen.. Hab gelesen das der Freund AlG II bezogen hat.... *ganzdollschämundindieEckestell* Lg
Verdient er denn tatsächlich ZUVIEL??? Beiträge für die KV&PV sind ~121€ (soviel zahle ich und das sind mit die Günstigsten). Muß man halt rechnen, was sich denn "lohnt". Es gäbe ja die Möglichkeit Wohngeld/Kindergeldzuschlag zu beantragen. Beim AlgII darf man nicht vergessen, daß der arbeitende Partner zwar Arbeit hat, durch die Bedarfsgemeinschaft durchaus mit Vermittlungsgesprächen vom Amt rechnen muß. Und nicht jeder Arbeitgeber findet es dann so witzig, wenn der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit weg muß. lg, sandra
Sie wählt dann diese Variante: Erst durch die freiwilligen Beiträge zur Krankenversicherung tritt Hilfebedürftigkeit ein. In diesen Fällen wird - analog wie bisher in der Arbeitslosenhilfe - ein Bedarf von einem Euro angenommen und ALG II gezahlt. Damit ist die Frau pflichtversichert. LG Mama Fabian
Die Info von Escher ist veraltet. Das mit dem 1€ gibt es nicht mehr!!!! Sonst wäre ich längst beim Amt gewesen. lg, sandra
Hallöchen, wie wählt sie denn die Variante? Sie kann das doch mE nicht einfach so für sich entscheiden sondern muss sich mit dem Amt oder der KK in Verbindung setzen und entsprechende Anträge stellen oder irre ich mich? Hat sie sich heute mal von wirklich kompetener Seite beraten lassen? Liebe Grüße Ebba
Das mit den 60€ in dem Link war doch nur die Beispielrechnung in genau dem beschriebenen Fall, das kann sie doch nicht 1 : 1 auf ihre Situation übertragen...
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