Alhambra
und sparen einen dreistelligen Millionenbetrag. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diesel-affaere/umruestaktion-hersteller-koennen-diesel-updates-offenbar-absetzen-15212877.html Da soll noch einer sagen, Verbrechen lohnt sich nicht. Aber unsere Regierung hält ja fleißig die Füßchen still. Bürger lebt mit der Wertminderung und der Allgemeinheit entsteht ein weiterer Steuerschaden. Sollte man morgen beim Kreuzchenmachen zumindest im Hinterkopf haben. Kann gar nicht soviel fressen wie ich kotzen möchte.
Wie Du siehst Alhambra, es gibt hier kein Interesse mehr an Sachthemen. Ich danke für den Link und die Information.
Das Problem sind die Grenzwerte und nicht die Autohersteller.
Na ja, aber nach welchen Kriterien sollten die Autofirmen die Kosten, die rechtlich gesehen Betriebsausgaben sind, nicht absetzen können? Welche Betriebsausgaben nicht absetzbar sind, ist gesetzlich geregelt. Und ich sähe spontan nicht, nach welcher Vorschrift diese Kosten nicht absetzbar sein sollten. (Und rückwirkend - oh, schwierig - eine Regelung einzuführen, wonach Kosten bewusster Manipulationen... allein die Prüfung, wer wann was gewusst haben muss, damit man von bewusster Manipulation sprechen kann... Da will ich mir nicht die BFH- und EuGH-Urteile dazu vorstellen. *grusel*) Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sich die Aussage, bei Unternehmen mit Dieselfahrzeugen im BV würde sich die Wertminderung der Fahrzeuge nicht steuerlich auswirken, letztlich halten lässt. Ich schätze schon, dass es sich insoweit um eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung beim beweglichen Anlagevermögen handelt.
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