Mitglied inaktiv
Hi! Hoffe,ich bin hier richtig bzw nicht ganz falsch.Wir (mein Freund und ich)haben ein Problem und hoffe,ihr könnt uns helfen. Gestern kam ein Schreiben mit der Post (bekam es persönlich,also es wurde nicht eingeworfen) von unseren letzten Vermietern (GSG=Geminützige-Siedlungs-Gesellschaft). Es es war ein Vollsteckungsbescheid.Wir sollen über 1280 Euro nachbezahlen.ABER Wir sind dort am 28.10.05(!!!) ausgezogen und sollen bis 01.07.06 (!!!!)) nachbezahlen!! Wie bitte kommen die auf 2006!!!Wir haben auch Fristgerecht gekündigt!!! Was können wir da schreiben?!?! Bitte um hilfe :-( Danke Steffi
Es kam direkt der Vollsteckungsbescheid,OHNE Mahnung!!
Hallo! Einen Vollstreckungsbescheid gibt es nicht ohne Gerichtsbeschluß. Solche werden aber normalerweise unterschrieben übergeben, sprich das Gericht erkennt, wann Du diesen bekommen hast bzw. ob. Da würde ich mal als erstes Nachhaken! Also das zuständige Gericht anschreiben, weil Du von eine, Verfahren nichts weißt: VG Nina
Mir kam das auch schon seltsam vor. Mein Freund hat gesagt,dass wir denen schreiben,dass wir eine Aufstellung haben wollen.Vorher bezahlen wir gar nix!! Aber was sollen wir machen,wenn die noch ein Schritt weiter gehen? Sollen wir das ernst nehmen?
ernst nehmen würde ich das schon......... zuallererst würde ich mal bei der genossenschaft nachfragen, wie die drauf kommen, daß ihr 2006 noch mieter wart. und ggf. die kündigung mitschicken als kopie. dann würde ich eine genaue aufstellung der kosten anfordern, da ihr ja scheinbar gar nicht wisst um was es geht. dann kann ich euch nur raten, einen anwalt einzuschalten.
Wir verlangen auch erst eine Aufstellung.Wenn dann immer noch 2006 auftaucht werden wir es nicht bezahlen und einen Anwalt einschalten. so lassen wir das nicht stehen.die spinnen doch.Außerdem hätte ich das unterschreiben müssen,dass ich das bekommen habe.UND es steht noch eine Frage offen.WIESO stand auf dem Schreiben NUR MEIN NAME?!Mein Freund war auch eingetragen,SEIN Name stand immer als erstes auf einem Schreiben,wenn wir von der GSG was bekommen haben.Als es bei uns einen Stock über uns gebrannt hatte bekamen wir ein Schreiben, wegen einer Entschädigung.Da standen BEIDE Namen drauf!! LG Steffi
Steffi, zuerst, unbedingt, ein Schreiben aufsetzen, Wiederspruch, und dort abgeben, und dann alle weiteren Schritte schriftlich machen, damit ihr immer was in der Hand habt, aber zualler erst in wichtig, ein Wiederspruch einzulegen, somit verschaft ihr euch Zeit, und man kann euch nicht nachsagen, ihr habt die Frist verstreichen lassen ohne Reaktion... viel Glück, und alles Gute, euch beiden Manu
Wir werden es per Einschreiben mit Rückschein schicken.Dann MÜSSEN sie es unterschreiben und können nicht sagen,dass sie nix bekommen haben! Könntest du mir eventuell einen Text formulieren wie man das schreibt? Danke für deine Antwort LG Steffi
ihr müsst nur schreiben: Gegen Ihr Schreiben vom **** lege ich Widerspruch ein. Evtl noch das aktenzeichen mehr nicht....
Werden wir tun!Danke! Werde berichten was noch was kam und ob noch was kam. Steffi
Werden wir tun!Danke! Werde berichten was noch was kam und ob noch was kam. Steffi
Hallo, wenn ein Vollstreckungsbescheid (sofern es denn wirklich einer war) ergeht, MUSS zwingend vom Amtsgericht WOCHEN vorher ein Mahnbescheid in dieser Sache gegen Euch ergangen sein, vom Gericht zugestellt. DAGEGEN kann WIDERSPRUCH (innerhalb von zwei Wochen) eingelegt werden, dann gehts ins gerichtliche Verfahren. Wenn ihr diesen Widerspruch nicht eingelegt habt, beantragt die Gegenseite den VOLLSTRECKUNGSBESCHEID, der Euch ebenfalls vom Gericht zugestellt werden muss. Gegen diesen Vollstreckungsbescheid könnt Ihr INNERHALB von ZWEI WOCHEN EINSPRUCH einlegen, müßt aber die Gerichtskosten jetzt selbst bezahlen, da Ihr sozusagen den Widerspruch gegen den Mahnbescheid verpasst habt. Wenn Ihr jetzt den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid (der wird übrigens ANS GERICHT gerichtet, WICHTIG) einlegt, geht die Sache ebenso automatisch ins gerichtliche Verfahren. Bitte passt da genau auf, sonst bekommt die Gegenseite einen Vollstreckungstitel und kann aus diesem Titel (falls Ihr die Einspruchsfrist von zwei Wochen verpassen solltet) SOFORT VOLLSTRECKEN. Ein Gerichtsverfahren zur Klärung der Sache ist dann nicht mehr möglich. LG Ilona
ich würde schon noch mit schreiben, das Du um klärung des Sachverhaltes bittest, da eure Kündigung fristgemäß eingegangen ist, und hänge nochmal ne Kopie von der Kündigung mit dran Manu
Wir haben vorher nix bekommen!Sonst wäre ich nicht aus allen Wolken gefallen.Mein Freund hätte es mir dann gesagt und ob er es bekommen hätte ist eine andere Sache.Ich musste den Brief gestern selber in Empfang nehemen!Musste aber nix uterschreiben!
Es uist ja auch so,dass die Zahlung von 2006 wäre und wir ja schon am 28.10.2005 ausgezogen sind.Wie kommen die dann auf 2006!? Um das gehts uns ja.Deshalb werden wir eine Auflistung verlangen und vorher nix machen!
...Vollstreckungsbescheid (amtliches Formular) und ein Amtsgericht angegeben ist, MUSS vorher ein Mahnbescheid gegen Dich ergangen sein, der Dir zugestellt wurde. Falls Du beim damaligen Zustellungsversuch nicht anwesend warst, muss ein Kärtchen im Briefkasten gelegen haben, ähnlich denen, die man bekommt, wenn man Einschreibe- oder Paketsendungen bekommt, dass Du die Zustellung persönlich beim Postamt abholen musst. Vielleicht ist dieser Zettel Dir durch die Lappen gegangen? Wenn diese Post beim Postamt nicht abgeholt wird, gilt sie trotzdem als zugestellt. Fristen laufen entsprechend. Das steht dann aber auf dem Kärtchen, das eingeworfen wird. LG Ilona
Hallo Mama20! Da ich als Rechtsanwaltsfachangestellte ausgebildet bin, weiß ich wovon ich rede, wenn ich dir jetzt ein Schreiben formuliere. An das Amtsgericht Sowieso Straße Ort Aktenzeichen: EINSPRUCH In der Sache XY ./. XX legen wir gegen den Vollstreckungsbescheid vom ....... form- und fristgerecht EINSPRUCH ein. Unterschrift Die Angabe von Gründen ist erstmal zweitrangig. Darum geht es hier nicht. Der Ablauf wie ihn "horrend" geschildert hat ist absolut korrekt. Das heißt, ihr müsstet rein theoretisch vorher eine Mahnung, dann einen Mahnbescheid und erst wenn ihr gegen den keinen Widerspruch eingelegt habt, einen Vollstreckungsbescheid bekommen haben. Kannst du mir mal beschreiben, wie das bei dir aussieht? Das kommt mir wirklich alles sehr spanisch vor! Wenn der Einspruch dem Gericht zugestellt wurde, müsstet ihr ein Schreiben der Gegenseite (wahrscheinlich anwaltlich vertreten) bekommen, worauf ihr DANN reagieren könnt, indem ihr eine Aufstellung verlangt, den Sachverhalt klärt etc. Dann würde ich euch auf jeden Fall raten, einen Anwalt einzuschalten. Hoffe, geholfen zu haben! LG MT
Hallo und danke,dass du mir hilfst.Was genau soll ich dir beschreiben? Die Sache ist so: Wir haben von 01.02.03 BIS 28.10.05 bei der GSG (Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft) gewohnt.Haben fristgerecht gekündigtund haben vorher NIE irgendwas bekommen.Mein freund würde es mir sagen und wäre nicht aus allen Wolken gefallen als das kam. Punkt 1:Als ich den Brief bekam war der VOLLSTECKUNGSbescheid NUR an MICH gerichtet.Also nur MEIN NAME stand drauf.Im Mietvertrag waren aber WIR BEIDE eingetragen.Als es einen Stock über uns gebrannt hatte bekamen alle Mieter eine Entschädigung (außer die denen es passierte) und auf dem Schreiben standen BEIDE Namen drauf.Auf diesem aber NUR MEINER. Punkt 2: Wir haben fristgerecht gekündigt,aber der Beschluss (oder wie man das nennt) war vom 01.07.06!!!Da haben wir doch gar nicht mehr dort gewohnt.Sind doch 2005 ausgezogen!! Hoffe,ich konnte es beantworten.Wenn du aber noch fragen hast mail mir bitte. saargirl82x@web.de Noch was:Vor einem halben Jahr etwa kam auch eine frau vom Gericht zu mir.Sie hatte einen Vollstreckungsbescheid.Ich hätte angeblich die Rechnung vom Neckermann nicht bezahlt.Komisch ist aber,dass ich dort NIE etwas bestellt hatte.(Uns wurden aber mal mehrmals Pakete zugestellt.Habe die aber immer wieder zurück gehen lassen.)Habe dann nach einer Aufstellung verlangt.Seitdem kam nichts mehr. Danke für deine antwort und die Formulierung des Briefes. LG Steffi