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Bäckerei 400€

Bäckerei 400€

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Hallo Arbeitet jemand von euch in einer Bäckerei? Wie ist das auf 400€ Basis? Sind bestimmt dann so 12 Stunden ca. oder? LG Dana


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Hab das mal gemacht. Bei mir waren es 5 Euro die Stunde, also knapp 20 Stunden pro Woche arbeiten. Da mir der Arbeitgeber aber weder Überstunden angerechnet hat (und die liefen täglich an- da nur bis 22.15h abgerechnet wurde ich aber nie vor halb elft, viertel vor elf raus kam) noch bezahlten Urlaub oder bezahlte Krankheitstage gegeben hat habe ich dort nach einem halben Jahr wieder aufgehört


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Ich arbeite auf 400€ Basis in einer Bäckerei. Verdiene 6,20€, das sind 64 Std. im Monat. Ist aber von Woche zu Woche unterschiedlich. Mal arbeite ich 14Std, mal nur 7 oder in der Urlaubszeit mal mehr. Wenn ich über meine 400€ komme, dann wird das als Überstunden für den nächsten Monat gerechnet. So krieg ich z.B im Oktober wenn ich in Kur fahre trotzdem Lohn, wegen der Überstunden. Bezahlten Urlaub oder Krankheitstage bekomme ich nicht.


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"Bezahlten Urlaub oder Krankheitstage bekomme ich nicht." Ich will Dich ja nicht beunruhigen, aber das ist so nicht rechmäßig, IMHO. /cit/ Haben Mini-Jobber ein Recht auf bezahlten Urlaub? Minijobber sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (vgl. § 2 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Ihnen stehen daher grundsätzlich dieselben Rechte wie Vollzeitarbeitnehmern zu. Dies gilt auch für den Anspruch auf Urlaub. Hierbei kommt es nicht auf die Anzahl der Wochenarbeitsstunden an. Jedem Arbeitnehmer und damit auch dem MiniJobber steht der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zu. Dieser beträgt 24 Werktage und ergibt einen Mindesturlaub von vier Wochen. Das Gesetz geht dabei von der Sechs-Tage-Woche aus. Gilt für den konkret betroffenen Arbeitnehmer eine andere Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit, so ist der Urlaubsanspruch entsprechend umzurechnen. Der Urlaubsanspruch wird erstmals fällig nach sechsmonatigem ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Das Urlaubsentgelt errechnet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes (§ 11 Bundesurlaubsgesetz). Weitergehende Urlaubsansprüche bzw. Urlaubsentgeltansprüche können sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag ergeben. nach oben Bekommen Mini-Jobber auch Lohn, wenn sie krankgeschrieben sind? Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (somit auch die Minijobber) haben unabhängig von der vereinbarten Arbeitszeit im Krankheitsfall einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100% des ausgefallenen Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen. Der Anspruch beginnt mit Eintritt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen ununterbrochen besteht. Während dieser ersten Zeit des Arbeitsverhältnisses und nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist haben Arbeitnehmer/innen nur Anspruch auf Krankengeld gegen ihre Krankenkasse. /cit/ http://www.bmas.de/portal/19052/fragen__und__antworten__zu__minijobs.html genau so unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Geringfügige_Beschäftigung http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/geringfuegige_beschaeftigung/index.html http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Geringfuegig.html#tocitem3