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Autounfall- an eigene Versicherung melden? Leihwagen? Wer weiß das?

Autounfall- an eigene Versicherung melden? Leihwagen? Wer weiß das?

Mitglied inaktiv

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Hallo, meiner Tochter ist vorgestern auf dem Weg zur Arbeit die Vorfahrt genommen wurden. Sie ist frontal in das andere Auto gekracht. wurde dann ins KH gebracht, hat Schleudertrauma und ist auch wieder zu hause. Ihr Auto ist Totalschaden, da es nur ein (wunderschöner) 3er BMW bj.92 ist. Ihr Freund ist gsd KFZ Mechaniker, und bringt ihn wieder zum laufen. Nun meine FRagen: Muß meine Tochter den Unfall, obwohl nicht schuldig auch an die eigene Versicherung melden? Gegenversicherung sagt nein, weil sie dann hoch gestuft werden würde. Was ich mir nicht vorstellen kann. Wie geht das mit Leihwagen? Einfach holen oder Gegenversicherung nennt jemanden? Soll sie wegen späteren Problemen die auf Grund das Unfalls zurück zuführen sind, wegen Arbeit usw. einen Rechtsanwalt einschalten? Ich hab da leider keine Ahnung, hatte gsd noch keinen Unfall. Danke im voraus für eure Antworten. Schau morgen abend nochmal rein. LG


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Also wenn sie einen Mietwagen nimmt muß sie eine Abtretungserklärung unterschreiben damit die Mietwagenfirma die Rechnung der Gegenerischen Versicherung schicken kann. Wenn sie keinen Mietwagen nimmt hat sie das Recht für 14 tage (oder solange die Rep dauert bzw bei Totalschaden sind es 14 Tage) einen sog. Nuzungsausfall geltend zu machen. Das können 50 € pro Tag sein, aber auch mehr oder etwas weniger. Da würde ich die Gegn, Vers. anrufen und mal den Nutzungsausfall verhandeln, den das ist für die Vers. billiger als der Mietwagen. Wenn sie einen Mietwagen nimmt muß sie pro Tag 35 Km fahren sonst bezahlt die Versicherung nicht. Sollte das nicht der Fall sein hilft die Autovermietung nach indem sie mehr gefahrene Km schreibt als es tats. wahren. Du kannst obendrein noch eine einmalige Pauschale von 40 € Verlangen für Telefon und sonstige Auslagen. Ich würde nen Gutachter bestellen, das Geld nehmen plus den Nutzungsausfall. Schmerzensgeld ist ne andere Baustelle. Gruß g.


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Hat sie eine Rechtschutzversicherung? Dann auf jeden Fall ab zum Anwalt. Habe das Spiel auch gerade durch, eigentlich war die Schuldfrage klar(Unfallgegner hat unser Auto beim Linksabiegen auf der Kreuzung übersehen), aber die gegnerische Versicherung hat auf Durchzug gestellt, nie reagiert auf Anwaltschreiben, erst auf das Schreiben vom Gericht. Der Spass hat 6 Monate gedauert, solange musste ich auch die Kosten für den Gutachter vorstrecken( auch mal eben 400Euro). Nur mit dem Schmerzensgeld, das ging danach flott. Auf den Leihwagen hatte ich auch bewusst verzichtet, habe aber dennoch kein Geld bekommen, da wir auch Totalschaden hatten und ohne Geld von der Versicherung konnte ich keinen neuen Wagen holen und so wurde mir unterstellt, das ich ja kein Leihwagen gebraucht hätte, da ich ja keine Bemühungen gezeigt habe, Ersatz zu beschaffen. Die eigene Versicherung hatte sich auch eingeschaltet, bis zur Klärung stufen die aber nichts hoch. Da es ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit war, ging alles auch zur Bg, da ja dann die normale KK nicht zuständig ist.


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es macht Sinn, dass Unfallereignis auch der eigenen Versicherung anzuzeigen. Man möchte ja nichts von denen haben. Es kann aber sein, dass man evtl. eine Mitschuld an irgend etwas bekommt und dann kann die eigene Versicherung sagen, tja, Pech gehabt, da du den Unfall nicht innerhalb von 10 Tagen bei deiner Versicherung angezeigt hast. Die genaue Frist steht im Vertrag. Außerdem kann es auch sein, dass der Gegner keine Versicherung hat...Wie auch immer, dir entsteht kein Nachteil, wenn du das Unfallereignis deiner Versicherung meldest.