Mitglied inaktiv
bitte überlest es einfach, wenn ihr darauf nicht antworten wollt oder auch könnt. ich weiß nicht , wo man sich unparteiisch über sowas beraten lassen kann. ich hab mein anliegen schon in einem anderen forum gepostet, aber dort sind nicht so breitgefächerte berufe dabei. ich kopier es hier mal rein. danke! gut, dann versuche ich mal, die berufsschiene wieder bissi anzukurbeln. war ja mal sinn dieses forums. also: wer bekommt geld vom jua UND hat zufällig einen familienangehörigen, der h4 bekommt? ich glaube keiner , ne? ich frag trotzdem mal.ich hab bei frau vierheller diesen beitrag kopiert und mit zum arbeitsamt genommen. http://www.tagespflege-vierheller.de/con...elles/algII.htm aber sie erkennen es nicht an und meinen, das gilt nur für pflegekinder. blickt jemand mehr durch? lg tamu
Hallo. Ich kenn mich etwas aus. Aber da ich den link nicht öffnen kann, kann ich jetzt leider auch nichts sagen! Vielleicht mailst Du mich mal an und schickst mir alles?! Bin heute tagsüber kaum am Rechner, kann daher auch frühestens heute Abend antworten! Gruß, dieElle
ups...ich versuchs hier noch einmal: www.tagespflege-vierheller.de/content/rechtsinfo/aktuelles/algII.htm
:-)
so und du hast jetzt kein pflegekind sondern elterteil oder mann den du pflegst??? ich versthe jetzt nicht so ganz worauf du hinaus willst?? nur nochmal zu meinem verständnis: ***wer bekommt geld vom jua UND hat zufällig einen familienangehörigen, der h4 bekommt?**** heißt du bekommst erziehungsgeld und dein mann? h4 und zeitgleich pfegst du aber jemanden?? und nun möchtest du wissen, ob du das geld für die pflege angerechnet auf h4 bekommst?? oder habe ich das jetzt komplett falsch verstanden?? lg heidi
sorry, für mich alles normal......ich bin tamu und mein mann macht weiterbildung und bekommt h4. es geht einfach um die anrechnung der öffentlichen gelder. sorry! lg tamu
dann muß ich dir leider sagen, das das tamu einkommen als einkommen eines gemeinsamen haushaltes angerechnet wird zu welchem % satz kann ich die leider nicht sagen, aber es wird angerechnet,da ihr in einem gemeinsamen haushalt lebt- das ist der grund warum ganz viele die h4 beantragen kein h4 bekommen denn der lebenspartner muß für den anderen aufkommen. leider lg heidi
Huhu... Ja genau - hier in NRW ist das so, dass du nur 100 Euro Freibetrag hast, die darfst du aus deinem Einkommen behalten (musst davon dann aber noch Fahrtkosten, Berufskleidung etc kaufen). Der Rest wird zu 80% auf Hartz4 angerechnet, d.h. wenn du z.B. 400 Euro im Monat verdienst, euer Hartz-Satz wäre 1000 Euro bekommt ihr eben, da eheähnliche Gemeinschaft (oder eben Ehe) statt 1000 Euro vom Amt deine 400 Euro und vom Amt nur noch 740 Euro und hättet somit 140 Euro mehr als normal. Liebe Grüsse Joelina
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