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Arbeitskleidung abgeben nach Kündigung

Arbeitskleidung abgeben nach Kündigung

shinead

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Meine Nichte hat gerade ein Problem: Sie hat die letzte Stelle gekündigt und musste ihre Arbeitskleidung abgeben. Dabei hat sie schriftlich bekommen, dass sie die Kleidung ordnungsgemäß und vollständig abgegeben hat. Heute nun hat man sie kontaktiert und verlangt die Kleidung zu waschen, zu bügeln und dann erneut abzugeben. M.E. Muss sie das nicht tun, da sie (von einer früheren Kollegin abgezeichnet) eben jene Bestätigung hat. Die Praxis droht jetzt damit, dass man die Reinigungskosten vom,letzten Lohn einbehalten will. Rechtsschutz hat sie nicht. Ein Anwalt ist also keine Option. Irgendjemand Vorschläge? Oder vielleicht ein einschlägiges Urteil (ich habe nichts gefunden). Danke schon mal.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von shinead

Wieso macht man daraus ein Problem ? Ich finde, da nimmt man sich die Sachen, wäscht und bügelt sie. Muss man dazu Gerichtsurteile vorkramen lder gar einen Anwalt damit behelligen? In was für einer Welt leben wir bloss.......


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shinead

Das ist doch reine Schikane. Ich glaube auch nicht, das sie waschen muß, aber ich würde es machen und dann betont höflich einreichen, vielleicht mit einer ironischen aber sehr freundlichen Bemerkung. Einfach um meine Ruhe zu haben. Solche Idioten bekämen nicht meine Nerven.:-) Falls Ihr unbedingt Krieg wollt- die zuständige Gewerkschaft hat vermutlich einen Anwalt, die Verbraucherzentralen haben meistens Ideen wer helfen kann.


mondstaub

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Antwort auf Beitrag von shinead

Wenn sie eine Bestätigung hat, würde ich nicht mehr zucken, allerdings gebe ich meine Kleidung auch gewaschen und gebügelt zurück.


Bookworm

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Antwort auf Beitrag von mondstaub

Ich gebe meine Arbeitskleidung demnächst auch ab, käme aber nie auf den Gedanken, diese ungewaschen (!!) und ungebügelt abzugeben...


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von Bookworm

Bei uns wurde Arbeitskleidung selbstverständlich vom AG gewaschen.


shinead

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Antwort auf Beitrag von shinead

... Also, sie hatte die Kleidung zum Zeitpunkt der Kündigung gar nicht daheim und war anschließend daheim (Krankmeldung). Ja, war kein schöner Abschluss, aber der Ex-Arbeitgeber führt seine Praxis scientologisch und wir sind alle froh, dass sie dort nicht mehr täglich zur Gehirnwäsche antreten muss. Hin-und Rückfahrt wären mit erheblichem Zeitaufwand verbunden (30 Minuten einfache Fahrt). Bisher war das bei ihr einfach nie ein Thema. Da hat sie Kleidung immer sauber und ordentlich abgegeben. Es geht um diesen speziellen Fall, bei dem sie eben nicht mehr in die Fänge des Arztes (bzw. der bereits konvertierten Mitarbeiter) geraten will.


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von shinead

shinead, aber dann ist das Problem doch wo ganz anders. Du schreibst, Deine Nichte habe ein schlecht laufendes Arbeitsverhaeltnis gekuendigt und sei nach Kuendigung zuhause geblieben und habe dem Arbeitegeber eine Krankmeldung vorgelegt. Wie lange war sie denn krank"gemeldet" bei Lohnfortzahlung? zwei Wochen oder sogar sechs? Jedenfalls hat sie druch die Krankemledung das eh bescheidene Verhaeltnis zum Arbeitsgeber weiter zerruettet. Vor allem, Du schreibst, sie habe die Kleidung gar nicht zuahsue gehabt und sei dann nonstop krankgemeldet gewesen- was denn nun? Hatten die die Kleidung im Betrieb und eben schmutzig behalten und sie hat sie eben nicht geholt? Und jetzt ist ihr der Weg von 30 Min zu viel-den sie doch als arbeitsweg taeglich hatte? jedenfalls,unabhaengig von der akademischen Rechtslage wird die Praxis so aussehen. Der verbiesterte Arbeitgeber wird das Geld wie geplant vom Lohn der Nicht einbehalten. Und entweder klagt sie gegen ihn- und das sind so Faelle, die kann bei dem Streitwert kein serioeser Anwalt uebernehmen oder sie hat Pech. Wenn sie das Geld braucht, sollte sie in den sauren apfel beissen und ihre Klammotten waschen und bügeln. Das ist auch ein professioneller Abgang, sollte sie vielleicht auch in bezug auf ihr Zeugnis dran denken. Rechtslage ist jedenfalls die, dass Du bei dem Streitwert (bei 20 Euro pro Kleidungsteil doch maximal 2 bis 300 Euro) keinen Anwalt findest und selber klagen müsstest. Du kannst einen Mahnbescheid beantragen, aber wenn der Arzt widerspricht, musst Du die Klage begruenden- und alleine das kostet schon Gebühren. Benedikte


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von shinead

Ordnungsgemäß bedeutet doch, dass die Wäsche gewaschen und gebügelt war?


shinead

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Das würde quittiert bzw. nicht angemerkt bei der Übergabe (Freitag). Da kamen die erst heute drauf. Es sollen jetzt 20 Euro pro T-Shirt für Waschen und Bügeln in Rechnung gestellt werden.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von shinead

Dann soll sie sich die Sachen zuschicken lassen, oder durch jemand anderen abholen. Irgendwie finde ich die Geschichte etwas seltsam..... 30 Minten Fahrtweg ist für mich keine Weltreise.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Es steht Dir frei das alles merkwürdig zu finden. Ich finde den Arzt auch merkwürdig. Ändert aber nix.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von shinead

Musste sie vorher ihre Kleidung auch selbst waschen? Wundert mich, dass das überhaupt zulässig ist in medizinischen Bereichen. LG Inge


Carmar

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Antwort auf Beitrag von shinead

Könnte sie eine Mail schreiben? Etwa so: Sehr geehrter ..., wie Sie sicher übersehen haben, habe ich die Kleidung gewaschen und gebügelt abgegeben. Die ordnungsgemäße Übergabe der Kleidung wurde mir am .... von .....schriftlich quittiert. Und das immer wieder bis Ruhe ist.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von shinead

Hallo, ich finde auch, dass es selbstverständlich ist, die Kleidung gewaschen und gebügelt abzugeben, und dass keine Gefahr besteht, dass die Nichte zwangskonvertieren muss, wenn sie die ungewaschene Kleidung abholt, die Kleidung wäscht und bügelt, und dann wieder in der Praxis abgibt. Mehtab