Mitglied inaktiv
Hi, ich habe gerade Urlaub und keinen Zugang zu meinen gesetzteswerken- da wuerde ich eigentlich vor einer Auskunft lieber mal nachschauen.Deshalb des Juristen liebste antwort- es kommt darauf an, auf den Kontext, in dem das Wort benutzt wurde. Ansonsten wuerde ich " verdorben" in Zusammenhang mit einer Sache, also Lebensmitteln unter " Tatsache" fassen- weil man das ja einfach ueberpriefen kann, ob Ware verdorben ist. Also: Fischhaendler X handelt mit verdorbenem Fisch- da guckt man sich den Fisch an und riecht und wenn was krabbelt oder grauweissgruene Blumen drauf wachsen- dann ist das zeug verdorben. Also- in so einem Zusammenhang handelt es sich um Tatsachenbehauptungen und die muessen stimmen. Spricht man von einem menschen- der hat einen verdorbenen Charakter, dann ist es ein Werturteil.Ein " Charakter" ist eh nichts, das man sehen oder anfassen kann und er kann nicht verderben wie Fisch oder Obst.Das heisst, man kann das nicht so einfach ueberpruefen wie im ersten Fall,es handelt sich hier um eine wertung. Erstmal muss jemand bestimmte Charaktereigenschaften haben und was der eine als " mies" bezeichnet, findet der naechste noch lange nicht.Ich habe neulich ein posting darueber verfasst, wie ich bei der Mietersuche vorgehe. Und auf das postings haben sich viele leute erregt, eine Dame, die sich regelmaessig hier verbal uebergibt, wollte das auch wieder tun- und andere fanden es voellig ok und nachvollziehbar.Sprich- die gleichen Aussagen finden die einen schrecklich, die anderen nicht.Eben ein Werturteil.Weshalb ich auch nie dagegen vorgehen koennte , wenn jemand meine verfahrensweise " zum kotzen" findet ( Werturteil), wohl aber, wenn er es " verbrecherisch" findet ( verbrechen ist, was gegen das gesetz vertsoesst udn genau das tue ich nicht, deshalb falsche Tatsachenbhauptung). Im uebrigen ist das bei deisen Faellen eine der Hauptaufagben, herauszufinden, was Tatsachen und was Werturteile sind. Unterscheidet sich nicht oft. Und- man muss unterscheiden, ob es zivilrechtliche Anspreuche sind oder strafrechtliche Angelegenheiten. Diese Unterschiede spielen im Zivilrecht eine grosse rolle-strafrechtlich weniger. Arschloch ist da eine Beleidigung- allerdings wird bei solchen Klagen hauefig das oeffentliche Interesse verneint und die sache auf den privatklageweg verschoben. und dann muss man sich selber um die sache kuemmern. Mir wird inzwischen mulmig, soviel zu diesem Thema zu schreiben weil das alles hundert Jahre her ist seit ich mit damit becshaeftigt habeund ich derzeit nicht mal an meine Kommentare und so komme. Was hattest Du denn fuer einen prozess? Benedikte
Hallo Benedikte, danke für dein langes nettes email. es waren mehrere verfahren/prozesse, über etliche jahre hinweg. - unter anderem straf- und zivilrecht. einer auf einklage (sagt man das so?) von schmerzensgeld. aufhänger der diesbezüglichen umfangreichen klageschrift war ein von den beklagten inseriertes bibelzitat (römer dreipunkt2strichdrei vers zwölf), das für alle geneigten leser unzweifelhaft auf die kläger gemünzt war. u.a. enthielt der 3-zeiler den satz: ...sie sind alle abgewichen und allesamt verdorben...". in welchem rahmen und vor welchem tathintergrund das inserat stand, will ich hier nicht näher beschreiben, du würdest es nicht glauben. im rahmen der gesamtverleumdungskampagne und untaten war es sowieso eins der geringsten vergehen. aber eins der wenigen, wo die täter zu packen waren. viele grüße von old mama