Mitglied inaktiv
Weil ich das jetzt schon öfter gelesen habe. In welchen Bundesländern haben denn die Eltern das Recht, im Unterricht dabei zu sein und wo ist das festgelegt? Ich meine jetzt, an den staatlichen Regelschulen, nicht Privatschulen. Und ich meine jetzt wirklich ein (einklagbares) Recht. Danke
Also, so genau kann ich Dir das leider nicht sagen. Ich weiss nur, das man das hospitieren nennt. Bei einem Kindergarten Elternabend, der schon mit der Schule zu tun hatte war unser Buergermeister. Dieser hat uns das sogar nahe gelegt, in Anspruch zu nehmen... Gruss Susi Ach so, wir sind auch Rheinland-Pfalz.
Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen Vom 21. Juli 1988* § 15a Eltern im Unterricht (1) Die Eltern haben einen Anspruch auf Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen ihres Kindes nach Maßgabe des § 2 Abs. 5 SchulG . Mit Zustimmung des Schulelternbeirates trifft der Schulleiter nach Anhören der Gesamtkonferenz Regelungen für den Unterrichtsbesuch ( § 40 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 SchulG). (2) Für den Unterrichtsbesuch gelten folgende Grundsätze: Der Unterrichtsbesuch ist insbesondere im Blick auf die Zahl der teilnehmenden Eltern und die Häufigkeit der Unterrichtsbesuche in der Klasse so zu gestalten, daß die ordnungsgemäße Erteilung des Unterrichts gewährleistet bleibt. Über den Zeitpunkt des Unterrichtsbesuchs stimmen sich Eltern und Lehrer mindestens drei Unterrichtstage vorher ab. Überprüfungen von Lehrkräften und Lehramtsanwärtern, die im Rahmen des Unterrichts vorgenommen werden, sowie schriftliche Leistungsfeststellungen der Schüler sind vom Unterrichtsbesuch ausgenommen. Die Eltern haben über personenbezogene Daten, die ihrer Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Verschwiegenheit zu wahren.
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Keine Ahnung, hab ich hier noch nie gehört. Könnte mir vorstellen, das das ziemlich störend ist- die Kids wären doch ziemlich abgelenkt, wenn da ständig eine andere Mutti mit im Unterricht ist. Habt ihr einen Grund mal dabei zu sein?
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