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Studienfahrt bezahlen trotz Attest ?

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Studienfahrt bezahlen trotz Attest ?

iriselle

Die Jahrgangsstufe meines Sohnes (18) geht Anfang Juli auf Studienfahrt ( mit zig Sportevents). Natürlich war das schon lange geplant und im Februar haben wir eine Anzahlung geleistet. Im April hatte er einen Schulunfall und musste am Knie operiert werden, schnell war klar dass er nicht an der Studienfahrt teilnehmen kann. Anfang Mai war nun der Restbetrag fällig, mein Sohn nahm ein Attest mit in die Schule- diese sagt nun dass wir trotzdem verpflichtet sind den vollen Betrag zu zahlen. Wir würden irgendwann nach der Fahrt das Geld - wohl anteilmäßig - zurück bekommen. Haben die Schulen denn keine Rücktrittsversicherung ? Es gab einige Diskussionen und wir haben den Betrag nun bezahlt- ist das rechtens ?


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von iriselle

"Hier" ist die Reiserücktrittsversicherung in der Auflistung der Kosten mit drin, das heißt, die Kinder sind alle rücktrittsversichert. Vielleicht wurde das nicht mit bedacht? Dann wird es Zeit, das es für nachfolgende Fahrten mit bedacht wird. Wobei erst einmal zahlen hätten wir sicher dann auch, nach Abrechnung dann die Rückerstattung der Reisekosten


Kleine Fee

Antwort auf Beitrag von iriselle

Hier wird immer ausdrücklich gefragt, ob eine Reiserücktrittsversicherung für die Reise mit gebucht werden soll oder ob die Betroffenen im Fall der Fälle das dann über ihre private Rücktrittsversicherung machen wollen. Die Mehrheit will dann immer eine Versicherung für die spezielle Reise. Wir hätten aber auch eine private, die sowas abdeckt. Ich bin jetzt nicht der Meinung, dass es Aufgabe der Schule ist, das Ausfallrisiko abzudecken.


Trini

Antwort auf Beitrag von iriselle

Bei uns gab es auch die Rücktrittskostenversicherung, die an die Schüler gezahlt hat, die die Schule verlassen haben. Kranke hatten wir nicht. ABER: Es kann natürlich sein, dass die Rücktrittsversicherung das Sportattest nicht anerkennt. Ellert (aus dem Forum) hatte mal das Problem mit einer privaten reise nach Ägypten. Ihr Mann hatte einen Bänderriss und konnte nicht tauchen, war aber reisetauglich. Deshalb wurde es nicht akzeptiert. Nächste Sache: Es war ein Schulunfall - also sollte der Gemeindeunfallverband (GUV) dafür einstehen. Unfallmeldung ist ja sicher erfolgt. Trini


lisi3

Antwort auf Beitrag von iriselle

Bei meinem Mittlerem konnte, wenn man wollte eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Musste aber angegeben werden, dass man diese zusätzlich buchen und eben bezahlen wollte.


Tini_79

Antwort auf Beitrag von iriselle

Für die hier anstehende Klassenfahrt wurde gefragt, wer eine Rücktrittsversichung dazu buchen möchte. Warum sollte die Schule das haben (und bezahlen)? Habt ihr keine private Reiserücktrittsversichung? Dann würde ich denken, dass das schon so in Ordnung ist, dass ihr zahlen müsst, wie bei jeder anderen Reisebuchung auch.


32+4

Antwort auf Beitrag von Tini_79

denn das kind kann nicht mit aufgrund des schulunfalles bei uns sind reiserücktrittsversicherungen nicht mit drin und es wird auch nicht extra darauf hingewiesen, dass sich die eltern selber darum kümmern müssen.


Trini

Antwort auf Beitrag von iriselle

https://www.test.de/Unfaelle-von-Kindern-Was-die-gesetzliche-Unfallversicherung-zahlt-4831030-0/ Da müsste doch das Geld für die Stornogebühren drin sein. Trini


shinead

Antwort auf Beitrag von iriselle

Die Unfallversicherung übernimmt das. Ich hatte einen Schulunfall während einer Skifreizeit. Da gab es sogar das Geld für die Tage, die ich aufgrund des Unfalls nicht mehr an der Freizeit teilnehmen konnte zurück.