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Halbweisenrente

Halbweisenrente

mathat48

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Die Tochter war 12 Jahre alt, wo meine Frau verstorben ist. Ich habe die Tochter großgezogen, bis Sie 18 wurde, von da ab hat Sie mit eigene Partner gelebt. Jetzt, nach 15 Jahren verlangt Sie von mir ihre Halbweisenrente. Ich denke, als verbliebene Elternteil musste ich diese Art Rente auch zum überleben verbrauchen. Irre ich mich? Hat Sie irgend ein Recht von mir das Geld zu fordern??


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von mathat48

die hättest du ihr geben müssen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

ja genau, die halbwaisenrente steht dem kind zu. sie ist im recht.


Erzangie

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Nach ihrem 18. wird ER sie nicht mehr bekommen haben. Zumindest laut dem Rentenbescheid meiner Tochter ist die Halbwaisenrente nur bis 18 bewilligt, danach wird sie diese selbst beantragen müssen, sofern sie sich noch in Ausbildung befindet. Beim AP wird das ähnlich gewesen sein. Und ja, bis dahin(solange das Kind in seinem Haushalt lebt) hat er das Recht, diese für das Kind zu verbrauchen.


Fru

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Antwort auf Beitrag von Erzangie

mit 18 mußte sie "neu" beantragt werden und kam direkt auf mein Konto


Maximum

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Antwort auf Beitrag von Fru

und selbst wenn er sie bekommen hat dann steht sie dem Mädel nur voll zu wenn sie offiziell wo anders wohnt,also umgemeldet ist.Denn diese Rente ist auch für Miet-und Nebenkosten gedacht.War sie noch dort gemeldet kann sie nur einen Teil einklagen wenn das überhaupt noch möglich ist nach der langen Zeit.


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Maximum

dann meldet man sich für gewöhnlich auch um Ich weiss dass meine Mutter z.B. Mein Kindergeld als ich 18 war beantragt hatobwohl ich nicht bei ihr wohnte, und sie bekam es sogar! Ich musste es dann per Anwalt einfordern und bekam es erst nach Monaten endlich nachgezahlt.