vomGlückgefunden
Folgende Situation: Urlaub eigentlich komplett im Kalenderjahr verplant. Arbeitsvertrag bis Jahresende befristet. Dann am Jahresende krank geworden. Was passiert, wenn es durch längere Krankheit dann nicht möglich ist bis zum Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages den Urlaub wie geplant zu nehmen? Wird der dann bezahlt? Was passiert mit Plus- Stunden? Verfällt da was? Danke euch!
Was nicht genommen oder abgefeiert werden konnte, muss ausbezahlt werden. Es gibt doch keine Alternative - ausser verschenken.
Pech haben zum Beispiel!
Ich hatte die Situation und hab es vor Gericht erstritten und Recht bekommen. Bin schwanger geworden, hatte Beschäftigungsverbot und konnte so den Urlaub nicht nehmen. Hab nachgefragt und der Arbeitgeber hat mir gesagt, dass das verrechnet wird wenn ich wieder anfange. Bin im Erziehungsurlaub wieder schwanger geworden und dann während dem zweiten Erziehungsurlaub noch ein drittes mal. Nach dem Ende von Erziehungsurlaub von Kind Nr. 3 hat mir mein Arbeitgeber gekündigt und sich geweigert zu zahlen. Ich habe auf Ausbezahlung der Überstunden und des damals nicht genommenen Urlaubs bestanden. Vor Gericht hab ich Recht bekommen. Musste der Depp sogar mit Zinsen bezahlen!!!! Lg Reni
In diesem Fall läuft aber der AV mit dem Jahresende aus. Hier gab es keine Kündigung. Ich vermute, dass der Urlaub in diesem Fall verfällt - da der AV ausgerechnet am Jahresende ausläuft, sonst wäre es wohl anders. Die Überstunden müssten bezahlt werden, außer es handelt sich um "Vertrauensarbeitszeit".
Der Resturlaub wird ausbezahlt, die Überstunden verfallen.
nein, ich hatte den fall mit einem befristeten vertrag und hab das geld am ende des vertrags ausgezahlt bekommen.
bei Gleitzeitguthaben nicht. Trini