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Geschrieben von oma am 21.11.2018, 15:44 Uhr

Flüchtlingsbürgen

Ich weiß nicht, ob es hier schon mal Thema war. Mir jedenfalls verschlägt es dabei die Sprache:

https://www.focus.de/politik/deutschland/behoerden-fordern-bis-zu-60-000-euro-rechtsanwalt-erklaert-das-vertrackte-problem-mit-den-fluechtlingsbuergen_id_9282105.html
und z.B.
https://web.de/magazine/politik/fluechtlingsbuergen-20-millionen-euro-erstatten-33427602

In unserer Tageszeitung (Ruhrgebiet, hier gab es wohl auch einige Bürgen) wurde schon mal darüber berichtet. Es waren in der Regel, wie es im Leben meist so ist, eher nicht die Bürger aus der Oberschicht, die aus Mitgefühl und Menschlichkeit die Bürgschaft für Flüchtlinge übernahmen. Ich glaube aber nicht, dass allen bewusst war, welche immensen Forderungen auf sie zukommen könnten.

Wie fühlt es sich wohl an, für einen humanitären Akt, der sicher in vielen Fällen auch persönlichen Verzicht bedeutete und bis heute bedeutet, so abgestraft zu werden?

Ich habe Hochachtung vor diesen großherzigen Menschen. Und ebensoviel Mitgefühl wie für die Flüchtlinge, die im übrigen sicher auch ein schlechtes Gefühl dabei haben.

 
60 Antworten:

Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von lilly1211 am 21.11.2018, 16:40 Uhr

Naja, ich verstehe die große Überraschung ehrlich gesagt nicht: Wenn ich eine Bürgschaft übernehme hafte ich für dich entstandenen Kosten. Die sind natürlich horrend.

Die Leute wollten helfen, ja. Haben sie ja auch. Und jetzt wollen sie aber nicht zahlen?

Warum sprichst du von Abstrafen?

Kann es sein dass du auch nicht weißt was eine Verpflichtungserklärung bedeutet? Ich selbst könnte mir niemals erlauben eine zu unterschreiben, egal für wen und aus welchen Gründen.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Blueberry am 21.11.2018, 16:50 Uhr

Selbst Schuld. Wem das Prinzip einer Bürgschaft nicht klar ist, der sollte die Finger davon lassen. Was hat das jetzt mit abstrafen zu tun?

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von lilly1211 am 21.11.2018, 16:53 Uhr

Diese Kosten sind ja auch tatsächlich entstanden - wenn sie nun NICHT vom Bürgen bezahlt würden sondern von uns allen würde ich das eher als ein Abstrafen bezeichnen....wir haben uns ja nicht verpflichtet die Kosten dafür zu tragen sondern der Bürge.

Mir ist völlig schleierhaft wie man das anders sehen kann.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Blueberry am 21.11.2018, 16:56 Uhr

Sehe ich auch so. Kann doch keiner was dafür, dass sie sich nicht entsprechend informiert haben und völlig blauäugig an die Sache herangegangen sind.

Wie heißt es so schön: Wer die Musik bestellt, zahlt auch dafür...

Die Allgemeinheit zahlt schon für genug unbestellte Musik...

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von lilly1211 am 21.11.2018, 17:01 Uhr

Ich spreche ja auch niemandem ab dass er es aus humanitären Gründen getan hat. Es muss halt dann IHM auch so viel Wert sein.

Das ist wie wenn ich für eine Freundin eine Bürgschaft für eine Wohnung übernehme, aus humanitären Gründen, damit sie nicht auf der Straße steht: Dann muss ich mir halt überlegen ob es mir das im Ernstfall wert ist deren Miete zu zahlen und ob ich mir diese Humanität leisten kann und will.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Rosewill am 21.11.2018, 17:19 Uhr

Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von oma am 21.11.2018, 17:23 Uhr

Ganz offensichtlich war es ja eben nicht so klar definiert, wie lang die Bürgschaft dauern würde. Die Bürgen sind davon ausgegangen, dass sie die Kosten nur bis zur Asylanerkennung tragen müssten. Und plötzlich wurden die Bedingungen zu Ungunsten der Bürgen verändert.

Ich bin froh, dass wir gar nicht die finanziellen Mittel gehabt hätten, um so eine Bürgschaft zu übernehmen.


https://www.focus.de/politik/deutschland/hunderte-faelle-in-essen-jobcenter-schreibt-fluechtlingsbuergen-an-sie-sollen-bis-zu-50-000-euro-zurueckzahlen_id_9790754.html

"Sie wollten nur helfen, jetzt stehen sie vor dem finanziellen Ruin. Hunderte Essener, die Bürgschaften für Flüchtlinge übernommen hatten, bekommen in diesen Tagen Post vom Jobcenter, wie die "WAZ" berichtet. Darin werden sie aufgefordert, die Sozialleistungen für die Flüchtlinge zurückzuzahlen. In Einzelfällen gehe es um bis zu 50.000 Euro.

Wie die Zeitung berichtet, sind mehr Bürger von dem Problem betroffen als bisher angenommen. Der Leiter des Jobcenters, Dietmar Gutschmidt, spricht gegenüber der "WAZ" von 250 bis 300 Personen. In den bislang bearbeiteten Fällen würde das Jobcenter pro Bürgschaft zwischen 5.000 und 20.000 Euro zurückfordern. Viele Bürgen hätten jedoch gleich für mehrere Flüchtlinge Bürgschaften übernommen.
Was hat es mit den Bürgschaften auf sich?

Ins Leben gerufen wurde das humanitäre Hilfsprogramm 2013 – noch vor der großen Flüchtlingswelle. Alle deutschen Bundesländer, außer Bayern, hatten damals für die Bürgschaften geworben. Viele syrische Familien konnten den Nachzug ihrer Verwandten alleine nicht stemmen. Dazu gehörten die Kosten für die Einreise und den Aufenthalt des Flüchtlings, also unter anderem Flugtickets, Miete und Unterhalt. Die Helfer sprangen mit ihrer Bürgschaft ein und den Ländern entstanden so zunächst keine Kosten durch die Asylbewerber. Die Crux: Die Bürgen rechneten damit, die Bürgschaft bis zur Asylanerkennung der Flüchtlinge zu übernehmen. Dass sich das anders gestaltete, deutete sich schon mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2016 an.
Was besagt die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016?

Durch die Gesetzesänderung und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2017 nach dem großen Flüchtlingszug 2015 kam Fahrt in die Debatte. „Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus“, heißt es im Paragrafen 68 des Aufenthaltsgesetzes. Seitdem müssen Bürgen, die vor dem 6. August 2016 Verpflichtungen eingegangen hatten, drei Jahre lang die Kosten für die Flüchtlinge übernehmen, die anderen Verpflichtungen ändern sich nach fünf Jahren. „Aus Sicht des Bürgen ist das eine Mogelpackung“, erklärte der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt W. Kempgens FOCUS Online bereits im Juli. 2014 sei den Menschen dieses Modell schmackhaft gemacht worden, jetzt befänden sich diejenigen, die helfen wollten, in einem unklaren Zustand.

Noch verwirrender wurde die Situation dadurch, dass das Arbeits- und Sozialministerium im März 2018 die Forderungen auf Eis gelegt hatte. In einem Brief an die Bundesagentur für Arbeit sowie die Landesbehörden hieß es, die Forderungen sollten zunächst nicht vollstreckt werden, bis das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage endgültig geklärt habe.
„Für die Betroffenen wäre das eine Katastrophe, wenn sie zahlen müssten“

Und wie geht es nun weiter? Das Jobcenter handelt laut "WAZ" auf Anweisung aus dem Landesarbeitsministeriums. Bislang wurden die Forderungen jedoch nur festgesetzt, zahlen musste noch keiner.

„Für die Betroffenen wäre das eine Katastrophe, wenn sie zahlen müssten“, zitiert die Zeitung Rudi Löffelsend von der Caritas Flüchtlingshilfe in Essen.

Wie der Fall ausgeht, ist unklar. Die Angelegenheit ist aber längst über die Landesgrenze hinweg ein Thema. Das Bundesarbeitsministerium arbeite mit Hochdruck an einer Lösung, berichtet die "WAZ" unter Berufung auf eine Sprecherin.

Zudem biete sich laut "WAZ" womöglich noch ein Schlupfloch. In Bonn hätten zwei Flüchtlingsbürgen erfolgreich gegen das Jobcenter geklagt, weil die Ausländerbehörde nicht ausreichend geprüft hatte, ob die Bürgen diesen finanziellen Aufwand überhaupt leisten könnten."

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Tja...

Antwort von Tonic2108 am 21.11.2018, 17:40 Uhr

....dumm gelaufen.

Beim letzten Satz geht mir allerdings der Hut hoch:

„Zudem biete sich laut "WAZ" womöglich noch ein Schlupfloch. In Bonn hätten zwei Flüchtlingsbürgen erfolgreich gegen das Jobcenter geklagt, weil die Ausländerbehörde nicht ausreichend geprüft hatte, ob die Bürgen diesen finanziellen Aufwand überhaupt leisten könnten."

Vielleicht hätte der mündige Bürger ja selbst prüfen können, ob er den finanziellen Aufwand leisten kann. Jetzt soll der Steuerzahler zahlen? Ist klar, da hat man dann kein schlechtes Gewissen. Typisch, diese Denkweise.

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Re: Tja...

Antwort von lilly1211 am 21.11.2018, 17:56 Uhr

Total geil die Begründung! Ich gehe mir jetzt nen Porsche Cayenne bestellen. Wenn ich ihm nicht zahlen kann ist der Verkäufer schuld weil er nicht geprüft hat ob ich es mir leisten kann!

Selten so einen quatsch gelesen echt.

Selbst wenn die bürgen nur bis Abschluss des asylverfahrens mit positivem Ausgang zahlen hätten müssen - sie hätten immerhin ja auch mit negativem Ausgang und keiner freiwilligen ausreise rechnen müssen. Mit kosten für Operationen bei Krankheit und Kosten für Abschiebung etc.

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Re: Tja...

Antwort von lilly1211 am 21.11.2018, 18:00 Uhr

Ich finde jeder Einzelne von denen sollte sollte bis zur Pfändung verfolgt werden. Knallhart. Gutmenschentum muss man sich leisten können! Das können Sie nun 1:1 lernen!

Käme mir ganz schön abgestraft vor wenn ich nun für deren private Gäste zahlen soll.

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Re: Tja...

Antwort von Rosewill am 21.11.2018, 18:01 Uhr

Gutmenschlichkeit darf nur die Anderen was kosten.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von memory am 21.11.2018, 18:03 Uhr

Goldig ...beim Geld der Allgemeinheit ist die Bereitschaft und das Mitgefühl groß . Beim eigenen Geld hört es dann allerdings auf...dann hat es einem ja keiner richtig erklärt!

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@oma

Antwort von lilly1211 am 21.11.2018, 18:15 Uhr

Wenn du das nun so ungerecht findest dass die Bürgen für Ihre Gäste zahlen müssen könntest du doch einem anbieten einen Teil der Rechnung zu übernehmen?

Möchtest du nicht?

Du willst lieber dass ich zahle?

Mag ich aber auch nicht.

Und nun?

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Re: @oma

Antwort von oma am 21.11.2018, 18:21 Uhr

Wo schrieb ich, dass es ungerecht ist, dass die Bürgen zahlen müssen?
Ungerecht ist, dass die Bedingungen nachträglich geändert wurden. Es waren in der Regel keine Vielverdiener, die sich da engagiert haben. Es hätte sicher kaum einer eine Bürgschaft übernommen, wenn er geahnt hätte, dass ihn das bis 50.000€ kosten würde.

Ich bin total gerührt von soviel Empathie... *Ironie off*

Mir fielen sofort meine leider schon längst verstorbenen Schwiegereltern ein. Schlichte Leute, aber mit einem großen Herzen. Mein Schwiegervater hat sich sein Geld als Schuhmacher sehr sauer verdienen müssen. Und ich bin ziemlich sicher, hätten sie noch gelebt, hätten sie eine solche Bürgschaft übernommen.

Dann hoffe ich mal für euch, dass ihr nie im Leben in einer Extremsituation auf die Hilfe von solchen Mitmenschen angewiesen seid.

Mich schüttelt's.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von kevome* am 21.11.2018, 18:22 Uhr

Ich glaube, dass jeder dieser Bürgen durchaus bereit ist für das zu zahlen, was er auch unterschrieben hat und sich das auch überlegt hat.

Das fatale ist doch, dass nach der Unterschrift der Leistungszeitraum ausgedehnt wurde. Für mich ist das ehrlicherweise unverständlich, dass so etwas überhaupt möglich und rechtmäßig ist.

Ich möchte mir nicht vorstellen, wie groß hier bei jedem Einzelnen der Aufschrei wäre, wenn man irgendeinen Vertrag für 5.000€ unterschreibt und nach Unterschrift die Bedingungen geändert werden und man nun 20.000 € zahlen soll.

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Re: @oma

Antwort von lilly1211 am 21.11.2018, 18:31 Uhr

Du missverstehst mich total.

Ich spreche niemandem ab helfen zu dürfen.

Auch deinem Schwiegervater nicht.

Nur ist doch wohl klar dass man sich diese Großzügigkeit auch leisten können muss!

Man kann doch nicht Gäste einladen und dann davon ausgehen dass andere dafür aufkommen?

Warum übernimmst du denn keine dieser kosten wenn es dich bei mir so schüttelt? Ich kann mir halt sowas nicht leisten. Und stelle das VORHER fest.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von lilly1211 am 21.11.2018, 18:33 Uhr

Was wäre denn gewesen wenn der Gast als Asylbewerber abgelehnt wird, ewig klagt und teuer abgeschoben werden muss oder dauerhaft bleibt? Das hätten sie ja auch zahlen müssen. Ich kann doch nicht davon ausgehen dass zack zack die Verantwortung auf jemand anderen übergeht?

Eine verpflichtungserklärung kann einen ruinieren. Immer schon.

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Re: Tja...

Antwort von Einstein-Mama am 21.11.2018, 18:35 Uhr

Mir geht die Gehässigkeit hier langsam so richtig auf die Nerven!

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Tonic2108 am 21.11.2018, 18:38 Uhr

Zumal meines Wissens auch keiner von den Bürgen, die jetzt nicht zahlen wollen, eine Teilzahlung angeboten hat....

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von kevome* am 21.11.2018, 18:40 Uhr

weil damit in der Regel Menschen direkt aus den Kriegsgebieten in Syrien geholt wurden und damit die Anerkennung quasi sicher war.

Und die Gesetzeslage bei Unterschrift war eben, dass die Verpflichtungserklärung nur bis zur Anerkennung gilt. Und genau das konnten und wollten sich die Bürgen leisten.

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Re: Tja...

Antwort von kevome* am 21.11.2018, 18:45 Uhr

Nicht nur Dir!

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Re: @oma

Antwort von Tonic2108 am 21.11.2018, 18:45 Uhr

Na ja, auch ohne die Änderung hätten beträchtliche Kosten auf die Bürgen zukommen können. Man sollte sich halt vorher über den „schlimmsten Fall“ informieren und wenn man dann noch sagen kann „ok ich bürge“, dann darf man eben nachher auch nicht jammern.

Dummheit und Blauäugigkeit a la „werde schon nichts zahlen müssen“ ist halt auch gutmenschentypisch.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Tonic2108 am 21.11.2018, 18:53 Uhr

Stimmt nicht:

Hintergrund für den Streit ist die damals ungeklärte Dauer der Bürgschaften: In Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen ging man von einer Befristung bis zur Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus für die Syrer aus - aus Sicht der Bundesregierung aber galt die Verpflichtung auch danach fort. Das Integrationsgesetz bestimmte schließlich im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für "Altfälle" auf drei Jahre reduziert und durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar bestätigt wurde.

Ungeklärte Dauer....Man ging aus...

Manchen reicht das, andere hätten ohne Sicherheit, dass die Bürgschaft bei Anerkennung endet nicht unterschrieben.

https://www.domradio.de/themen/fluechtlingshilfe-und-integration/2017-07-10/buergen-sollen-laenger-fuer-fluechtlinge-zahlen-als-gedacht?gclid=CjwKCAiAodTfBRBEEiwAa1haun8RPeajgMw1zdRogDD9aQEagiJebG93lQJbuHXMIGsTMXBnWqcYaxoC7wQQAvD_BwE

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Re: @oma

Antwort von oma am 21.11.2018, 18:53 Uhr

Ich würde dich ja gern finanziell unterstützen, wenn ich es könnte. Ebenso wie ich gern eine Flüchtlingsfamilie finanziell unterstützt hätte, wenn ich es gekonnt hätte.

ICH werde die Bilder der erschöpften Menschen nie vergessen, als der Flüchtlingsstrom begann. Die Bilder der ertrunkenen Menschen. Wer erinnert sich nicht an den 3-Jährigen Aylan Kurdi, dessen Bild um die Welt ging? Der zusammen mit seiner Mutter und seinem 5-Jährigen Bruder starb?

Und ich kann jeden Menschen verstehen, in dem damals angesichts so großer Not der Wunsch brannte, zu helfen. Meine Schwiegereltern z.B. hätten so einen Vertrag nicht wirklich verstanden. Und schon gar nicht geglaubt, dass der Staat nachträglich die Bedingungen ändert. Sie hätten einfach nur helfen wollen und von ihrem bisschen Ersparten was an Ärmere abgeben wollen. Das hätten sie unter christlichem Glauben verstanden.

Ich gehöre übrigens nicht zu den Teddywerfern und Applaudierern der ersten Stunde, falls du das meinst. Im Gegenteil. Ich habe sofort gesagt, dass die arabische und die europäische Kultur keine gemeinsame Schnittstelle haben und das gründlich in die Hose gehen wird. Worauf mein Mann (seit 43 Jahren!) fassungslos meinte, er hätte nie geahnt, dass ich rechtsradikal bin.

Nee, bin ich nicht und war ich nie. Ich bin nur realistisch. Aber auch mitfühlend. Ich kann bis heute die Bilder aus Flüchtlingslagern und Massenunterkünften nicht ertragen. Und will andererseits die Messerstecher und Vergewaltiger natürlich nicht in diesem Land. Aber die Menschen sind da und dürfen nicht wie Vieh behandelt werden.

Aber egal. Hier sind sowieso beide Lager verhärtet. Die einen sind rosarot verblendet und die anderen - hm, keine Ahnung. Fremdenfeindlich? Besorgt, dass ihnen was genommen werden könnte?

Egal. Ich bin raus.

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Re: @oma

Antwort von Malus am 21.11.2018, 19:05 Uhr

Wenn man bürgt geht man immer ein Risiko ein. Das sollte man sich vorher sehr gut überlegen.

Hier wurde aber die Bürgschaft unter der Prämisse gemacht,dass diese nur bis zur Anerkennung Asyl gilt.

Die können nicht einfach rückwirkend die Verträge ändern.

Von daher glaube ich nicht dass das tätsächlich bezahlt werden muss. Die Betroffenen gehen ja sicher zu einem Anwalt.

Stellt euch mal vor ihr unterschreibt einen Vertrag und hinterher heißt es "ätschi bätschi,gilt doch jetzt nicht mehr alles...."

Das geht gar nicht.

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Re: Tja...

Antwort von Malus am 21.11.2018, 19:11 Uhr

Mir auch!

Man kann über unbegrenzte Aufnahme geteilter Meinung sein. Ich Bin da gar nicht dafür. Das kann ich gut begründen mir fehlendem Kapazitäten. Ich bin nicht so extrem gutmenschlich wie manch anderer. Dazu stehe ich. Helfen biszur Selbstaufgabe....nee.

Dass man aber Menschen die anderen helfen wollen so schadenfroh alles böse wünscht......pfui.

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Re: @oma

Antwort von Tonic2108 am 21.11.2018, 19:11 Uhr

So war es aber nicht

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Re: @oma

Antwort von Malus am 21.11.2018, 19:15 Uhr

Doch......so habe ich das verstanden.

Wie war's denn?

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Re: @oma

Antwort von Malus am 21.11.2018, 19:16 Uhr

Alles klar. Du hast weiter Oben geschrieben.

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Re: @oma

Antwort von Malus am 21.11.2018, 19:20 Uhr

Jedenfalls würde ich vor Gericht gehen. Das wird sich sicher klären. Ganz klar war ja offrnbar nicht wie lange das gelten soll.

Ich wünsche den Betroffenen nicht dass sie finanziell ruiniert werden.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von kevome* am 21.11.2018, 19:27 Uhr

Naja, es gab durchaus Sozialgerichte (SG Detmold; LSG Sachsen-Anhalt; VG Minden), die genauso geurteilt haben, dass mir der Anerkennung die Verpflichtungserklärung erlischt. Auch viele Bundesländer haben die Auffassung geteilt und die Ausländerbehörden entsprechend Auskunft gegeben. Ganz so blauäugig, wie Du es hier darstellst, haben die Bürgen m. E. nicht gehandelt.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von tonib am 21.11.2018, 19:33 Uhr

Mir tun die Bürgen leid, aber wenn sie von einer Befristung ausgingen, hätten sie eine Befristung aufnehmen müssen.

Der ganze Zweck dieser Bürgschaft ist ja, dass die Allgemeinheit eben nicht einspringen muss, natürlich auch nicht nach der Anerkennung. Sondern dass nach der Anerkennung idealerweise eine Arbeit aufgenommen wird.

Ich habe auch schon Freunde aus Russland eingeladen und eine Bürgschaft übernommen. Gottseidank sind die normal wieder abgereist, aber was, wenn nicht?

Gute Taten privatisieren, die Kosten aber sozialisieren? Nein Danke, mir reichen die guten Taten, bei denen ich von Anfang an mit drinhänge, ob ich will oder nicht. Trotzdem wäre ich für eine Kostenteilung, wenn die Bürgen reihenweise in die Privatinsolvenz gehen, ist auch niemandem genutzt. Ich fände es aber in Ordnung, dass ein Teil der Kosten an ihnen hängenbleibt

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Ninal0301 am 21.11.2018, 20:04 Uhr

Ich wohne selbst nahe dem Ruhrgebiet und bin erstaunt dass das DA jemand macht!
Da gibt's doch seit Jahren in den Innenstädten gefühlt nur noch Menschen mit Migrationshintergrund bzw deren Geschäfte (nicht rassistisch verstehen,mein Mann ist selbst ausländisch).
Ich hab eher die Erfahrung gemacht dass grade die (bio)deutschen im Ruhrgebiet total genervt von Migranten sind....vielleicht sogar noch mehr als im bayrischen Dorf oder so,da evtl zuerst mal ohne Vorbehalte.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Rosewill am 21.11.2018, 20:44 Uhr

Kein Wunder, denn wer wird schon gerne überfremdet?
In manchen Klassen nur noch ein Kind mit Deutsch als Muttersprache.
Wo soll das hinführen?

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Leena am 21.11.2018, 20:58 Uhr

Na ja, zumindest hier (Hessen / RLP) wurde von den zuständigen Behörden bei Abschluss der Bürgschaften deutlich kommuniziert, dass die Bürgschaft mit Anerkennung des Asylbewerbers als Asylberechtigter enden würde. Es gab z.B. eine Anweisung des Integrationsministeriums in Mainz, wonach sich die Haftung aus einer Verpflichtungserklärung nur auf die Zeit bis zum Asylantrag erstreckt. Im Vertrauen auf diese Anweisung haben etliche Bürger für Flüchtlinge gebürgt, auch schon vor 2015.

Seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August 2016 ist nun förmlich geregelt, dass diese "Flüchtlingsbürgschaften" auf 5 Jahre befristet sind, früher geschlossene Bürgschaften würden mit dem Gesetz vom August 2016 rückwirkend auf maximal 3 Jahre befristet. Und für die Zeiträume von "Anerkennung Asylantrag" bis "Ablauf der 3-Jahres-Frist" sollen dann für Leistungen der öffentlichen Hand i.d.R. ab 2017, teilweise auch erst 2018 die Bürgen in Anspruch genommen werden.

Das ist m.E. eine massiv unglückliche Vorgehensweise, und ich kann jeden Bürgen verstehen, der gegen die Forderungen gerichtlich vorgeht. Ob es Aussicht auf Erfolg hat, kann man vermutlich nicht sagen, bisher sind sich auch die verschiedenen Richter nicht einig, aber wenn man sich schon auf die ausdrückliche Anweisung des zuständigen Integrationsministeriums zum zeitlichen Rahmen der Bürgschaft nicht verlassen kann..

"Das hessische Innenministerium versprach, die Betroffenen nicht im Regen stehen zu lassen: "Ansprüche derjenigen, die im Vertrauen auf die Rechtsauffassung des Landes gehandelt haben“, würden wohlwollend geprüft, teilte das Ministerium im Mai mit." Ich sehe auch ganz massiv die politisch Verantwortlichen in der Pflicht, da eine angemessene Lösung für die betroffenen Altfälle zu finden.

Den Bürgen war bei Abschluss der Bürgschaft durchaus bewusst, dass sie haften - aber eben nur bis zur Anerkennung als Asylberechtigter ("Änderung des Status"), nicht darüber hinaus.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von lymue92 am 21.11.2018, 20:58 Uhr

Besser so als über Steuergelder. Oder würdest du es toll finden wenn deine 16 jähre alte tochter über tage hinweg von mehreren Flüchtlingen vergewaltigt wird und ab dem ersten Lohn deren Wohnungen etc bezahlen darf.

Sorry aber ich würd die un verpflichten das ärmste land Afrikas zu annektieren und in ein xxl Flüchtlingeslager umfunktionieren.

Selbst wenn in 10 jahren der krieg tatsächlich vorbei sein sollte werden diese leute einfach klagen dass es nach 10-15 jahren unmenschlich wäre sie in ein land abuschieben in dem es kein strom, fliessend wasser oder gar LTE gibt. Wir werden sie nie wieder los und unsere töchter müssen büssen. Und dann noch zahlen?

Sollen das doch die bürhen machen und am besten noch rechtlich haften wenn ihre schützlinge straffällig werden.

Wenn ich mich an letztes silvester erinnere sehe ich immer noch diese Flüchtlingskinder die sich gegenseitig mit böllern bewerfen. Von denen hat keins den krieg erlebt. Die waren nicht mal in der nähe.

Sorry aber bei dem thema haben Regierung, eu und un echt scheiße gebaut.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Rosewill am 21.11.2018, 21:17 Uhr

Und wenn das Asylrecht versagt worden wäre, was dann?

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Re: @oma

Antwort von Rosewill am 21.11.2018, 21:18 Uhr

Wenn die Steuerzahler dafür gerade stehen müssen stört es die Bürgen doch auch nicht.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von lilly1211 am 21.11.2018, 21:23 Uhr

Und wie wäre das nach dieser Auffassung wenn einer nicht anerkannt worden wäre?

Wer kam eigentlich für kosten der Gesundheit/ Krankheit auf?

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Rosewill am 21.11.2018, 21:29 Uhr

Gutmenschen sind eben besonders gerne gut vom Geld anderer Leute.

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Re: @oma

Antwort von Rosewill am 21.11.2018, 21:29 Uhr

Normal gilt eine Bürgschaft bis die Schuld getilgt ist.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Malus am 21.11.2018, 21:43 Uhr

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Jaaaa!

Antwort von anneklein am 21.11.2018, 21:55 Uhr

Meine Tochter büsst und Agrika wird annektiert! Sag mal, liest du eigentlich das von dir Geschriebene nochmal durch vor dem Posten und wenn ja - bsit du zufrieden mit der Art und Weise deiner Meinungsäußerung?

...ich nicht so...

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von kravallie am 21.11.2018, 22:27 Uhr

ich bin mir sicher, die bürgen finden gute anwälte um aus evtl schlamassel rauszukommen!!!

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Troll!

Antwort von Hashty am 21.11.2018, 22:27 Uhr

Dieser Beitrag wurde nur geschrieben, um dumm zu provozieren.
Denn ich denke, nicht mal der empathieloseste Arsch kann so was denken.
Obwohl... doch. Es gibt solche Menschen. Ich hoffe nur, dass ich so jemanden nie begegnen muss. Sonst müsste ich kotzen!

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Ninal0301 am 21.11.2018, 22:41 Uhr

Ja,ist schon teilweise so.
Wir wohnen in keinem Problembezirk,und selbst bei meinem Sohn in der Klasse hat jedes 2.Kind einen Migrationshintergrund...
Ist ja okay,hat mein Sohn ja auch durch meinen Mann,aber teilweise verstehen da welche GAR KEIN deutsch!
Und die anderen benutzen teilweise Wörter,die absolut nicht in Kinderohren gehören.
Das sind nicht nur die Flüchtlinge,aber auch...

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Den Bürgen sollst Du würgen.......

Antwort von Benedikte am 22.11.2018, 5:18 Uhr

Tonib
das sehe ich genauso. Die Bürgschaften hatten ja das Konstrukt, dass die Bürgen für "zuerst" haften würden und so Flüchtlinge nach Deutschland kommen konnten über die Bürgschaft, die eben sonst nicht hätten kommen können. Aber die Bürgen wollten immer die Verpflichtungen danach auf Deutschland überwälzen, selber nur initial bürgen um die Flüchtlinge nach Deutschland lassen zu kommen Kurz, dass diese Flüchtlinge Kosten über die Bürgschaft auslösen würden, war immer klar. Das für die Bürgen neue war, dass deren Vorstellungen, erst kurz ich, dann lange Deutschland in die Haftung, eben über den Haufen geworfen wurde weil sich die Vorstellungen der Bürgen eben nicht realisierten. Wobei meines Wissens in diese Kosten kaum vollstreckt wird.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Lusiana am 22.11.2018, 6:02 Uhr

Eigentlich sollte es bei dem Streit dann aber nur darum gehen, ob man maximal einen Dreijahres- oder Fünfjahresbetrag zahlen muss. Zahlen die Bürgen überhaupt? Ganz oder gar nicht? Dass so eine Bürgschaft teuer werden kann, hätte jedem aber klar sein müssen, selbst 50.000 auf 5 Jahre hochgerechnet, decken ja nicht alle Kosten.

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Ich glaube, die Bürgen haben gut Chancen vor Gericht

Antwort von Petra28 am 22.11.2018, 7:13 Uhr

Man bürgt in dem vereinbarten Rahmen und nicht darüber hinaus.

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Zu viel Ayn Rand gelesen?

Antwort von Petra28 am 22.11.2018, 7:20 Uhr

Kommt mir so vor.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Malus am 22.11.2018, 7:23 Uhr

Davon gehe ich eigentlich aus.

Natürlich müssen die Bürgen zahlen aber doch nur wenn Asyl abgelehnt wird. Oder andere Probleme auftreten.

Oder nicht.?

Eine Bürgschaft bedeutet für den "Geber "einfach Sicherheit für Risiken.

Sollte dann das "Risiko"eintreten,muss selbstverständlich der Bürge zahlen. Das ist ja klar. Ich gehe mal davon aus dass die Leute bei der Unterschrift voll geschäftsfähig waren. Das kann man dann ja schlecht auf die Allgemeinheit abwälzen. Wenn ich einen Vertrag unterschreibe und nicht zahlen kann,springt auch nicht der Steuerzahler ein.

Im Nachhinein aber die Laufzeit verlängern,das geht halt auch nicht. Und das ist ja der Punkt. Das sollte doch vor Gericht Erfolg haben.

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Re: Ich glaube, die Bürgen haben gut Chancen vor Gericht

Antwort von Jana287 am 22.11.2018, 7:45 Uhr

Der vereinbarte Rahmen ist ja eben strittig.

Ich bin aber auch der Meinung, dass die Kosten wohl auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Ist ja für die gute Sache.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Falbala am 22.11.2018, 8:41 Uhr

Ich frage mich, ob die Bürgen den Vertrag gelesen haben? Da muss das doch drinstehen? Ich mach sowas nicht, ohne mich vorher bis ins kleinste Detail zu informieren, notfalls mit Anwalt? Offensichtlich, dass da immense Kosten auf mich zukommen können, wenn ich jahrelang für mehrere Flüchtlinge bürge! würde mich da jedes Jahr neu über die Vertragsregeln informieren (ob sich da was geändert hat), und keinen Vertrag über zig Jahre abschließen, wenn möglich. ich sehe da sehr viel Blauäugigkeit...
Es gibt Anwälte, die sich um die entstandene Misere kümmern. Extrakosten, aber die können sich lohnen.

Rosewill ist mit ihrem/seinen zigsten Doppelnick unterwegs! Hat die/er nicht auch mal einen "russischen" Nick?

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Falbala am 22.11.2018, 8:46 Uhr

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Leute nicht darüber informiert wurden... wenn nicht, ist das natürlich nicht legitim. Auf der anderen Seite habe ich als Bürge die Pflicht, mich über die Modalitäten meines Vertrages regelmäßig zu informieren.

Unsere Autoversicherung wird jedes Jahr hochgestuft, trotz Unfallfreiheit, und nur, weil wir bei unserem Versicherer jedes Jahr meckern, wird diese wieder zurückgestuft.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Lusiana am 22.11.2018, 9:53 Uhr

Als damals das Elend auf Lampedusa gezeigt wurde oder der kleine Junge, der tot am Strand lag, haben bestimmt sehr viele Menschen relativ spontan gebürgt, damit nicht noch mehr Elend passiert. Sie durften ja nur nach Deutschland rein, wenn jemand für sie gebürgt hat. Nicht jeder wird sich mit Bürgschaften ausgekannt haben, sie wollten Leben retten. Ich bin davon ausgegangen, dass sich das mit den Bürgschaften damals auch erledigt hat, das war doch irgendwie überholt, wo doch dann doch alle kommen durften, auch die, die weniger bis keine Chance auf Asyl hatten, die teils nichtmals aus Kriegsgebieten kamen...

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von lilly1211 am 22.11.2018, 10:28 Uhr

Mich würde mal interessieren wie hoch die Summen sind wenn man zugunsten der Bürgen nur die Jahre bis zur Anerkennung des Asystatus in Rechnung stellt und ob die Bürgen diese Summe dann anstandslos zahlen würden oder tatsächlich davon ausgegangen sind dass jemand anderes für ihre Gäste zahlt. Fünfstellig muss das pro Gast ja auf jeden Fall sein. Selbst wenn man nur 3 statt 5 Jahre rechnet und 5 Jahre 60.000 sind.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Lusiana am 22.11.2018, 10:48 Uhr

also, in dem verlinkten Artikel (Eingangsposting) ging es um einen Mann, der 2015 für eine siebenköpfige Familie gebürgt hat, ich habe noch ein bisschen gegoogelt, er ist davon ausgegangen, dass er nur bis zur Anerkennung des Asylstatus zahlen musste, er muss allerdings noch für drei Jahre zahlen, das sind zusammen 46.700 Euro Nachforderung. Ich glaube, die Anerkennung dauerte damals nicht Jahre, sondern nur Wochen, es war klar, dass sie anerkannt werden. Das kann man ja so ungefähr ausrechnen, was es gekostet hat.
Insgesamt finde ich knapp 50000 für sieben Leute gar nicht so viel, das sind doch nicht die tatsächlichen Lebenshaltungskosten
Aber trotzdem finde ich es wie oben geschrieben nicht so gut, dass als die große Flüchtlingswelle kam, das nicht einfach ad acta gelegt wurde. Es war ja damals so, wie man es heute gerne hätte: der Flüchtling wurde schon im Heimatland anerkannt und kommt dann nach Deutschland

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von lilly1211 am 22.11.2018, 11:01 Uhr

Mir kommt das auch sehr wenig vor. Ich hätte jetzt gedacht ein Flüchtling kostet ca. 1.000 EUR pro Monat. Die 50.000 EUR sind sicher eh schon hoch subventioniert.

Und doch ich finde absolut dass das nicht ad acta gelegt werden darf. Es muss endlich mal durchdringen was das kostet. Ich kann nicht Gäste einladen und dann davon ausgehen dass die Zeche erlischt.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Jana287 am 22.11.2018, 11:09 Uhr

Ich habe gelesen, in den Forderungen sind die Kosten für die Grundsicherung nicht drin.

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Re: Flüchtlingsbürgen

Antwort von Lusiana am 22.11.2018, 12:49 Uhr

das kann ich mir nicht vorstellen, was sollen das denn für Forderungen sein, wenn nicht Grundsicherung?

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