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Nutella 03391

Hallo ihr lieben ich bin neu hier normale weise ist es nicht meine Art in Forum zu schreiben ,aber ich versuche es mal. Also los geht's. Mein Kind 8 Jahre jung geht in die 2 Klasse er kann immer noch nicht lesen und schreiben trotz normalen IQ von 90 er hat ist im SpZ in Behandlung hat auch Logopädie und zusätzlich Förderuntericht in der Schule.Jetzt hatte ich ein Anruf von der schulbehörde weil wir ihnen auf eine Pestalozzi Schule schicken wollen. Dieses wurde aber abgelehnt. Wir möchten jetzt ein Antrag beim Jugendamt stellen für eine Lerntherapie hat damit jemand Erfahrung und hatte jemand so eine Hilfe bitte alles erzählen was Sie wissen darüber Danke schön


3wildehühner

Antwort auf Beitrag von Nutella 03391

1.) Was soll eine „Pestalozzischule“? Pestalozzi war ein Schweizer Pädagoge und nach ihm sind sehr viele Schulen unterschiedlicher Schulformen benannt. 2.) Welches Bundesland? 3.) Wer hat den IQ wo getestet? 4.) Wurden auch ADHS, Legasthenie, Dyskalkulie etc. getestet? 5.) Satzzeichen kosten nichts, erleichtern aber das Verstehen von Texten.


Maca

Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

“5.) Satzzeichen kosten nichts, erleichtern aber das Verstehen von Texten.“ Ihre Nutzung kann aber durchaus etwas kosten. Bei einer unzureichenden Automatisierung, wie sie z.b. bei ADHS typisch ist, müssen Ressourcen der zielgerichteten Aufmerksamkeit für sie aufgewendet werden. Bei einer Fokussierung auf den Inhalt, vor allem in Kombination mit emotionaler Anspannung, kann es vorkommen, dass ihre korrekte Setzung vernachlässigt wird. Darauf hinzuweisen erhöht den Stress.


Maca

Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Legasthenie ist eine häufige Komorbidität bei Aufmerksamkeitsstörungen.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Nutella 03391

Hast du es beim schulpsychologischen Dienst versucht?die wären hier Anlaufstelle, allerdings haben die bei uns keine Lehrerin mehr,das heißt sie stellen den theoretischen Bedarf fest und dann kommt aber nichts nach ,bei meinen großen gab es noch förderung


KielSprotte

Antwort auf Beitrag von Nutella 03391

Sei Vorbild und nutze Satzzeichen sowie Groß - und Kleinschreibung


Annaleena

Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Dein Beitrag ist zum Fremdschämen. Antworte doch einfach nicht anstatt sie hier bloß zu stellen.


luna8

Antwort auf Beitrag von Annaleena

Unmöglich sind die Kommentare wg der Satzzeichen... Man versteht doch, was gemeint ist.... Die üblichen halt


Neverland

Antwort auf Beitrag von luna8

Eigentlich zeigen die Nachfragen, das vieles unklar ist.


Btby

Antwort auf Beitrag von Nutella 03391

Du musst dich ans Jugendamt wenden. Zumindest in Berlin wird eine Lerntherpie darüber finanziert. Allerdings nicht vor der vierten Klasse!!! Du kannst aber in der Schule einen Nachteilsausgleich beantragen! Grober Ablauf zur Lerntherapie: -Es werden Tests mit einer Schulpsychologin gemacht, da wird auch der Leidensdruck vom Kind erfasst. Dieser ist sehr ausschlaggebend. Dein Kind muss leider schon sehr leiden… -Du musst unfassbar viele Formulare ausfüllen und dabei dick auftragen - Bericht geht ans Jugendamt, Finanzierung zugesagt/abgesagt -du suchst ein Lerntherapieplatz -da wird auch noch mal ewig diagnostiziert -Hilfeplan wird erstellt -Los geht es Das Ganze kann ungefähr ein Jahr dauern, also ist dann Eile geboten An die tollen Rechtschreiber hier, Lese-Rechtschreibschwäche ist oft vererbt und zieht sich oft durch mehrere Generationen. Ihr seid erwachsene Frauen und keine mobbenden Grundschulgören, unfassbar


3wildehühner

Antwort auf Beitrag von Btby

„An die tollen Rechtschreiber hier, Lese-Rechtschreibschwäche ist oft vererbt und zieht sich oft durch mehrere Generationen. Ihr seid erwachsene Frauen und keine mobbenden Grundschulgören, unfassbar“ Legasthenie führt nicht zu fehlender Interpunktion. Zumindest Punkte am Satzende können auch Legastheniker setzen. Woher ich das weiß? Mein Mann und zwei meiner Kinder haben Legasthenie. Für NRW trifft übrigens fast NICHTS von dem zu, was du schilderst. Hier ist das Vorgehen: -Antrag auf ambulante Eingliederungshilfe beim Jugendamt -Vorschlag von Gutachtern ( Kinder- und Jugendpsychiater) durch das Jugendamt -Terminvereinbarung beim Kinder- und Jugendpsychiater der Wahl der Eltern -Diagnostik -Nach Feststellung der Bedrohung einer psychischen Behinderung Hilfeplanerstellung mit Eltern und Jugendamt mit Feststellung des Umfanges und der Dauer der Therapie -Auswahl verschiedener geeigneter Therapien, die von Jugendamt finanziert werden, durch die Eltern -Start der Therapie


Btby

Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Und jetzt? Deshalb schreib ich Berlin, zu NRW kann ich nix sagen. Hast jetzt was gewonnen?


Btby

Antwort auf Beitrag von Btby

Und ganz nebenbei Zeichensetzung kann auch Bestandteil einer Lerntherapie sein. Woher ich das weiß?


3wildehühner

Antwort auf Beitrag von Btby

Punkte am Satzende haben nichts mit Legasthenie zu tun. Du behauptest das aber. Dein Post wirkt sehr negativ, so, als sei es zu mühevoll und fast aussichtslos, den Antrag auf Eingliederungshilfe in Angriff zu nehmen. Da wir nicht wissen, in welchem BL die AP wohnt, ist dein Posting nicht zielführend. Du scheinst gerne zu stänkern. Das mache ich nicht an diesem Strang fest, sondern an dem, was du allgemein von dir gibst.


Btby

Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Ah cool, es wird auf ihrer Rechtschreibung rumgeritten und ich stänkere? Alles klar Ich habe nur meine Erfahrungen geteilt und das man bei einem Kind was Probleme hat schon eine nachweislich psychische und geistige Behinderung bestehen muss finde ich problematisch und einen negativen Aspekt ja! Mein Kind hat sie nämlich Gott sei Dank trotz allem nicht und braucht trotzdem Hilfe,am besten bevor diese Probleme entstehen Zum Glück sahen das die Therapeuten genauso und haben dick aufgetragen


3wildehühner

Antwort auf Beitrag von Btby

„bei einem Kind was Probleme hat schon eine nachweislich psychische und geistige Behinderung bestehen muss“ Da stimmt aber nicht! Übrigens in keinem Bundesland trifft das zu. Das Sozialgesetzbuch gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Das Kind muss lediglich von psychischer Behinderung bedroht sein. SGB VIII Paragraf 35a: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html


Btby

Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Ja ok ich hab aaaalles falsch verstanden und hab nur Bullshit geschrieben. Die Therapeutin übrigens auch. Du hast übrigens noch vergessen mir den Rat zur psychologischen Hilfe suchen zu geben


luna8

Antwort auf Beitrag von Btby

Du hast den Punkt am Ende vergessen :) Ne gutt


Neverland

Antwort auf Beitrag von Btby

Dummheit soll auch vererblich sein. Hat man behauptet. Und damit meine ich nicht die Fragestellerin. Deibe Antwort dürfte ihr übrigens null weiter helfen. Weil jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Teils ist es sogar in Städten eubes Bundeslandes verschieden.


Neverland

Antwort auf Beitrag von Btby

Nur das deine Behauptungen nicht stimmen. Wenn da bereits im Raum steht, das das Kind auf eine Förderschule soll, dann sind da massive Einschränkungem. Der IQ von 90 ist auch nicht besonders hoch, das ist unterer Bereich.


Btby

Antwort auf Beitrag von Neverland

Meinst du mich?! Ich hab doch betont das es Berlin ist. Warum kann ohne Nachfrage aus NRW berichtet werden und aus Berlin nicht? Meine Behauptung ist MEINE ERFAHRUNG, kommt klar damit. Meine Güte


memory

Antwort auf Beitrag von Nutella 03391

Wurde denn eine Überprüfung auf eine Lese- Rechtschreibschwäche gemacht? Ohne das genaues BL zu kennen, kann man nicht viel sagen, das ist überall anders. Hier ist die Überprüfung in der 2 .Klasse . Wenn Eltern , bei entsprechenden Bedarf , einen Antrag auf eine LRS / Förder ect .Schule stellen , kann die Schule den eigentlich nicht ablehnen. Eltern sitzen da eigentlich immer am längeren Hebel.


HSVMarie

Antwort auf Beitrag von Nutella 03391

Hier in Schleswig-Holstein scheint ein Schulwechsel auch während dem laufenden Schuljahr recht einfach zu sein. An der Wunschschule anmelden, wenn man eine Platzzusage hat, zur alten Schule gehen, die Zusage vorlegen und das Kind abmelden. Ich kenne einige Kinder, die schon die Schule gewechselt haben. Meist wird dann ein Zeitpunkt zum Wechsel gewählt zum Schulhalbjahr oder nach Ferien. Man hat hier freie Schulwahl.