1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Kai am 16.06.2003, 22:35 Uhr

Danke :-)

Hallo Angi,

danke für die Informationen, das wusste ich wirklich nicht, zumal auf der Seite des Ministeriums für Familie und Gesundheit (wo ich meine Infos her hatte) der Stichtag 31.12 noch angegeben ist.

"Schulpflicht
In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Um diese Pflicht regeln zu können, gibt es zur Zeit noch einen Stichtag, der über den Beginn der Schulpflicht entscheidet, das ist der 30. Juni. Ein Kind, das zu diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollendet hat, muss zu Beginn des nächsten Schuljahres eingeschult werden...
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember eines Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Eine vorzeitige Einschulung ist dann sinnvoll, wenn Eltern den Eindruck haben, ihr Kind könnte den Schulalltag schon bewältigen. Die Eltern müssen sich schriftlich oder mündlich im ersten Quartal des Jahres an die Grundschule in ihrem Wohnbezirk wenden. Die Schule prüft dann die Schulreife des Kindes, wie sie das tut, liegt in ihrem Ermessen. Falls sie jedoch die Einschulung ablehnt, muss sie dieses begründen. Erhalten Eltern eine Ablehnung, können sie Widerspruch beim Schulleiter und evtl. auch beim Schulamt einlegen."

Grundsätzlich scheint es aber wirklich möglich zu sein, noch jüngere Kinder auf Antrag einschulen lassen zu können. Wieder ein bißchen schlauer geworden. Danke!

Liebe Grüße
Astrid

 
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