Wie kann ich prüfen ob mein Arbeitsplatz schwangeren gerecht ist

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Wie kann ich prüfen ob mein Arbeitsplatz schwangeren gerecht ist

Hallo ich arbeite in einer Produktion mit Tintenpatronen. In der Produktion ist es sehr staubig ( Staub durch kartons und tonerstaub ) ich bekomme beim Testen der Patronen die Tinte auf die Hände und ich atme sie ein. Dazu kommt dass wir ab und an Plastik schmelzen und ich es auch einatme. Des übrigen habe ich bemerkt dass ich seit ich krankgeschrieben bin wegen der Übelkeit fast kein Asthmaspray mehr brauche also muss ja was schädliches dort in der Luft sein. Zudem wenn es jetzt warm wird hat es dort meist über 36 Grad. Es ist auch sehr stickig in den Räumen. Ist es denn möglich dass mein Chef mich freistellt? Wenn ja wie kann er das machen und wer bezahlt mir meinen Lohn weiter? Was tue ich wenn er mich nicht freistellt? Ich bin jetzt in der 14. Woche das mit der Übelkeit ist jetzt vorbei und ich müsste jetzt laut Arzt wieder arbeiten. Ich habe auch schon meinen Arzt gefragt ob er mich frei stellt er meinte das muss mein Arbeitgeber tun da er ja nicht sieht wie ich arbeiten muss. Ich hoffe Sie können mir schnellstmöglich helfen. Vielen Dank im voraus

von Sakne am 19.05.2017, 14:07



Antwort auf: Wie kann ich prüfen ob mein Arbeitsplatz schwangeren gerecht ist

Hallo, Das hört sich für mich zumindest der Beschreibung nach danach an, dass die Rahmenbedingungen an ihrem Arbeitsplatz wohl kaum den Anforderungen des Mutterschutzgesetzes und anderer dafür vorgesehener Gesetze entspricht. Der normalen Umständen ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Arbeitsplatzbeschreibung vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Rahmenbedingungen für die Schwangere gegeben sind. Sofern der Arbeitgeber hier zu erkennen gibt, dass er nicht so richtig weiß, was er zu tun hat oder wo die Zuständigkeit ist, wenden Sie sich doch bitte direkt an das Gewerbeaufsichtsamt. Erfahrungsgemäß wird dieses den Arbeitgeber relativ schnell auf den Boden der Realität holen. Sollte dann kein alternativer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden können, wäre das ausstellen eines Beschäftigungsverbotes entweder durch den Arbeitgeber selbst oder die betreuende Frauenärztin möglich. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 20.05.2017



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