Hallo,
ich hatte am 20.05.15 einen Termin bei meiner FA und da wurde die SS festgestellt. Bin in der 6. Woche und habe gestern 21.05.15 dies meiner Chefin mitgeteilt, weil ich ehrlich sein wollte und in der Altenpflege ja nicht alles so einfach ist. Jetzt bin ich in einem befristeten AV und ich weiß aber, dass ich ab 01.08.15 einen unbefristeten AV bekommen sollte. Jetzt hat mir meine Chefin gesagt, dass dieser jetzt aber auslaufen wird. Ist dies jetzt richtig oder kann ich noch was dagegen tun?
Liebe Grüße und Danke
von
Bärchen29
am 22.05.2015, 08:04
Antwort auf:
Schwanger und befristeter Arbeitsvertrag
Hallo,
Wenn ich auch kein Jurist bin, so denke ich, dass die Chefin Recht hat, jedoch kann dieses unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum unter der Adresse
http://www.rund-ums-baby.de/recht/
am besten einschätzen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 22.05.2015
Antwort auf:
Schwanger und befristeter Arbeitsvertrag
Du kannst im Rechtsforum fragen ABER ich glaub das wird nix. Besser wäre es gewesen du hättest ddie ersten 3 mo. Nix gesagt und wenn es dir schlecht gegangen wäre dich krank schreiben lassen! Du hast vermutlich nix schriftliches das bestätigt das du deinen Vertrag dann und dann bekommst ?!
von
phoebe87
am 22.05.2015, 09:18
Antwort auf:
Schwanger und befristeter Arbeitsvertrag
Nein etwas schriftliches habe ich nicht aber mir wurde es mündlich zugesagt. Meine Chefin hat es auch nicht nur mir mündlich zugesagt, sondern gestern beim Gespräch auch vor meinem Freund und schon eher auch gegenüber meiner angehenden Schwiegermutter. Denn meine Schwiegermutter hatte mir das dann mitgeteilt, dass meine Chefin es ihr so gesagt hat, dass ich dann ab 01.08.15 den festen Vertrag bekomme.
Bin richtig ratlos...
Liebe Grüße und danke für die Antwort
von
Bärchen29
am 22.05.2015, 12:25
Antwort auf:
Schwanger und befristeter Arbeitsvertrag
Hey,
ich weiß aus Erfahrung, dass du rechtlich keinen Anspruch auf die Verlängerung deines Arbeitsvertrages hast, wenn du vor Ablauf schwanger wirst.
Da dir aber mündlich die Verlängerung zugesagt wurde, könnte das anders aussehen. Sieh mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Muendliche-Jobzusage-rechtsverbindlich-Schadensersatzansprueche---f265786.html
Tatsächlich sind bereits mündliche Zusagen rechtlich bindend bei einem Job - vorausgesetzt, man kann sie beweisen. Was du ja kannst. Du hast ja Zeugen. Es muss also nicht einmal der Vertrag unterschrieben werden.
Ich würde einen Anwalt fragen (bin aber natürlich selbst keine Anwältin und kann nur gegoogelte Seiten rezitieren).
Viel Glück und erzähl mal, wie es ausgegangen ist!
Mitglied inaktiv - 22.05.2015, 12:35