hallo,
ich bin schwanger in ssw 22+1. mein erster sohn kam 2009 als Frühchen in sw 23+6 per notsectio mit t-schnitt zur welt (aufgrund Infektion, wehen, fruchtblasenprolaps).
am vergangenen donnerstag wurden bei mir vorzeitige wehen festgestellt und ich wurde krank geschrieben. diese woche habe ich arzttermin zur kontrolle.
kann ich mir ein beschäftigungsverbot ausstellen lassen (habe eine sehr stressige bürotätigkeit in vollzeit)? rechtfertigt meine vorgeschichte dies? ich muss dazu sagen, dass ich im Moment sehr sehr ängstlich bin und wahnsinnige angst habe, wieder ein frühchen zu bekommen.
vielen dank für ihre antwort
von
lara-mari
am 08.04.2013, 13:03
Antwort auf:
beschäftigungsverbot?
Hallo,
das geht erst mal nicht, wenn sie vorzeitige Wehen oder andere Leiden haben.
Erst danach kann Ihre Frauenärztin/Frauenarzt ob sie/er ein solches Beschäftigungsverbot für geboten hält, weil jegliche Belastung das Risiko der Frühgeburt fördern würde.
Wichtig ist aber auch, dass Sie sich sehr engmaschig auch durch eine erfahrene Fachärztin/Facharzt in einem Perinatalzentrum mitbetreuen lassen!
Liebe Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 08.04.2013
Antwort auf:
beschäftigungsverbot?
Hallo,
Ich denke wenn du mit dein Arzt darüber redest stellt er dir dieses Beschäftigungsverbot sicher aus. Auf Grund der verschiedenen Punkte sollte es eigentlich kein Problem sein. Die meisten Ärzte sind da sehr nett. Schließlich geht es ja auch um die Gesundheit von euch. Ich drück dir die Daumen das alles gut geht und dein Würmchen es noch nicht ganz so eilig hat.
Lg
von
katja-Sternchen
am 08.04.2013, 13:20
Antwort auf:
beschäftigungsverbot?
Hallo, kannst nur beim Arzt Anfragen. Aber ich muss gleich sagen ein beschäftigungsverbot zu bekommen ist heutzutage ziemlich schwer ( Schwägerin ist Kindergärtnerin darf nicht mehr als fünf Kilo heben hat aber Kinder die gewickelt werden müssen und ansteckend Krankheiten sie bekommt zb kein beschäftigungsverbot . Eine Arzthelferin die bei einem Kinderarzt arbeitet hat auch kein Verbot bekommen . Ist auch oftmals von der Krankenkasse anhängig . Ärzte müssen das Verbot vertreten können und wird daher individuell entschieden. Sprech einfach mal dein Arzt an .
von
steffi2490
am 08.04.2013, 13:27
Antwort auf:
beschäftigungsverbot?
Ich hatte aufgrund einer Erkrankung in der Schwangerschaft eine "depressive Episode" wie es letztendlich diagnostiziert wurde. Hatte eine stressige und psychisch belastende Bürotätigkeit mit viel Publikumsverkehr. Hatte auch ein allgemein geschwächtes Immunsystem durch meine psychische Verfassung. Mein FA meinte, dies sei alles kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Letzten Endes bin ich bei einem Allgemeinmediziner gelandet, der auch Psychologe ist. Dieser hat mich erst einige Wochen krank geschrieben und mir anschließend in Absprache mit der KK ein Beschäftigungsverbot erteilt. Für ihn war übrigens schon beim ersten Termin völlig klar, dass ich so definitiv nicht arbeiten gehen kann.
von
Tine1
am 08.04.2013, 22:04