Hallo, Ich war heute bei meinem FA, weil mir das Arbeiten immer schwerer fällt und ich oft nach dem arbeiten richtige Schmerzen habe. (Arbeite als Verkäuferin, nur noch an der Kasse) Mein FA würde mir gerne ein AV erteilen, sagt das er dies aber nicht kann, solang mein Arbeitgeber mir nichts schriftliches geben kann, dass er keine "erlaubte" arbeit für mich hat?! Er hat mir eine "Fachärztliche Bescheinigung" ausgestellt das ich nicht mehr als 5kg heben darf! War damit bei meinem Filialleiter und dieser hat mir jemandem aus der Zentrale telefoniert. Laut diesem darf ich ganz normal an der Kasse arbeiten und wenn etwas schweres vorbei kommt (z.b. 6er Pack getränk) solle ich nach ner Kollegin klingeln, da ich dies ja nicht heben darf. Aber mal ehrlich, das ist praktisch doch gar nicht umsetzbar?!?! Seit wann ist das mit nem AV so kompliziert? Kenn es von ner Freundin, das die vom FA direkt ein AV bekommen hat und nicht erst ein schreiben vom Arbeitgeber brauchte... möchte ja nicht jammern, aber sobald ich arbeite hab ich immer direkt schmerzen!
von BellaMaus18 am 23.04.2014, 13:44