Hallo Frau Bader,
Ich bin jetzt während der Elternzeit wieder schwanger geworden =) Der ET vom 2ten Kind ist im November und die Elternzeit für das 1te Kind läuft bis zum Juni 2013.
und weiß leider nicht wie ich den Antrag auf Elternzeit und Mutterschaftsurlaub für mein Arbeitgeber fomulieren soll.
Bitte um Hilfe
LG
von
Krissy
am 23.07.2012, 22:40
Antwort auf:
Wie schreibe ich ein Antrag auf EZ & MU für mein Arbeitgeber?
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Nach der neuen Rechtsprechung kann man auch, das ist am vorteilhafte vorteilhaft hältsten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Elterngeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2012
Antwort auf:
Wie schreibe ich ein Antrag auf EZ & MU für mein Arbeitgeber?
Hallo, ich bin im ähnlichen Fall. Kind 2 kommt Ende November und ich bin noch in EZ von Kind 1 offiziell bis Juli 2013.
Ich werde pünktlich zu Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 die EZ von Kind 1 schriftlich beim AG unterbrechen. Somit erhält man das Mutterschaftsgeld von der KK + den dazugehörigen Aufschlag vom AG. Die Unterbrechung der EZ kann Dir der AG dank Information des Bundesfamilienministeriums (siehe Ratgeber Broschüre Elterngeld&Elternzeit, Seite 76) nicht verweigern.
Die Restzeit von Kind 1 möchte ich vom AG auf das Lebensjahr 3-8 übertragen lassen, das kann er aber verweigern, da muss er nicht zustimmen.
Nach Geburt von Kind 2 nehme ich dann die nächste Elternzeit mit mindestens 2 Jahren. Schriftliche Mitteilung an AG 1 Woche nach Geburt.
Ich hoffe, Du kannst die Ausführungen etwas nachvollziehen???
LG
von
Sonni74LS
am 24.07.2012, 14:36