Sehr geehrte Frau Bader, Welches Recht gilt für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Kommune)? Jetzt haben wir den Fall, das ich einen Arzttermin habe an einem Vormittag mit sämtlichen Untersuchungen und an einem anderen Tag meine Frau. Das selbe. Muss ich für meinen Arzttermin Überstunden bzw. Urlaub nehmen? Und wie sieht es aus, wenn meine Frau zur Untersuchung geht? Da muss ich die Betreuung meines Kinde übernehmen. Muss ich dafür auch Überstunden oder Urlaub nehmen? Bedanke mich für Ihre Antwort!
von Johnny am 01.02.2015, 12:50