Hallo Frau Bader,
am 15.01.2015 kam unser Sohn auf die Welt. Wir möchten gerne einen geringen Abstand zum 2. Kind haben. Meine Elternzeit beträgt 2 Jahre, Elterngeld ist auf die 2 Jahre beantragt. Bis wann müsste denn spätestens das 2. Kind da sein, damit wir Anspruch auf die letzten 12 Monatseinkommen des 1. Kindes haben?
von
Glückskind_15
am 22.04.2015, 21:30
Antwort auf:
schwanger während elternzeit?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2015
Antwort auf:
schwanger während elternzeit?
Bis Mitte März in etwa.
Dann wäre es inklusive dem Geschwisterbonus etwa gleich.
Ab Februar 2016 musst Du Einkommen erwirtschaften, damit Du keine Nullrunden sammelst, oder aber schon im neuen Mutterschutz sein.
von
Sternenschnuppe
am 22.04.2015, 22:12