Hallo Frau Bader, Angelina hat mit einem Schulkollegen in Der Betreuung durch hochschmeißen diverser Gegenstände Deckenplatten beschädigt. Der Schaden wurde uns gemeldet und auch der Stadt. (Städt. Grundschule) Wir erhielten von der Stadt ein Schreiben, welches aussagte, dass die Kostenhöhe ermittelt würde und wir wieder Bescheid bekämen. Gestern kam dieser Bescheid und es stand folgendes in dem Brief: Bis zur Bezahlung der gesamten Kostenrechnung bleibt jeder Schuldner zur Zahlung der noch außenstehenden Summe verpflichtet. Dies bedeutet, dass ich vorerst den anteiligen Betrag in Höhe von ... Ihnen fordere. SOLLTEN DIE ANDEREN MITVERURSACHER IHREN ANTEIL NICHT BEZAHLEN, KANN ICH DEN RESTBETRAG VON IHNEN FORDERN. Ist das Rechtens ? Wenn ja, mit welcher Begründung ? Angelinas Schaden müssen wir tragen, das ist klar - aber doch nicht den des anderen Kindes, nur weil die nicht zahlen, evtl. nicht wollen oder können ... Ich hoffe Sie können mir hier helfen. Vielen Dank schonmal. LG. Nicole & Angelina
von Angelina-Mama am 23.06.2013, 20:13