Sachberschädigung in der Grundschule von 2 Schülern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sachberschädigung in der Grundschule von 2 Schülern

Hallo Frau Bader, Angelina hat mit einem Schulkollegen in Der Betreuung durch hochschmeißen diverser Gegenstände Deckenplatten beschädigt. Der Schaden wurde uns gemeldet und auch der Stadt. (Städt. Grundschule) Wir erhielten von der Stadt ein Schreiben, welches aussagte, dass die Kostenhöhe ermittelt würde und wir wieder Bescheid bekämen. Gestern kam dieser Bescheid und es stand folgendes in dem Brief: Bis zur Bezahlung der gesamten Kostenrechnung bleibt jeder Schuldner zur Zahlung der noch außenstehenden Summe verpflichtet. Dies bedeutet, dass ich vorerst den anteiligen Betrag in Höhe von ... Ihnen fordere. SOLLTEN DIE ANDEREN MITVERURSACHER IHREN ANTEIL NICHT BEZAHLEN, KANN ICH DEN RESTBETRAG VON IHNEN FORDERN. Ist das Rechtens ? Wenn ja, mit welcher Begründung ? Angelinas Schaden müssen wir tragen, das ist klar - aber doch nicht den des anderen Kindes, nur weil die nicht zahlen, evtl. nicht wollen oder können ... Ich hoffe Sie können mir hier helfen. Vielen Dank schonmal. LG. Nicole & Angelina

von Angelina-Mama am 23.06.2013, 20:13



Antwort auf: Sachberschädigung in der Grundschule von 2 Schülern

Hallo, die Kinder sind Gesamtschuldner (man weiß ja nicht, wer was gemacht hat). Deshalb muss jedes Kind voll zahlen. Haben Sie denn keine Haftpflicht? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2013



Antwort auf: Sachberschädigung in der Grundschule von 2 Schülern

Hallo, erstmal vielen Dank. Doch natürlich haben wir eine Haftpflicht. Der Schaden ansich wurde auch schon gemeldet. Die Gesamtsumme beläuft sich auf knapp 200 Euro, wovon wir eben knapp 100 Euro überweisen sollen bis dann und dann. Mir geht's nur darum, wenn der Mitschuldner seinen Schaden nicht zahlt, ob es richtig ist, das WIR seinen Teil zahlen MÜSSEN. LG. Nicole & Angelina

von Angelina-Mama am 30.06.2013, 15:47



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