Nachtrag :
Da man aber die ersten acht Wochen eh nicht arbeiten darf vom Gesetz her (Mutterschutzfrist ) und Erziehungsurlaub bis 7 Wochen vor Antritt bekannt geben muss ( muss nicht beantragt werden, da es Dein Recht ist ) hat man nach der Geburt eine Woche Zeit.
Und in der Regel braucht die Personalabteilung auch die Geburtsurkunde des Kindes als Beleg. Die bekommt man erst mit Kind im Arm :-) |