Sehr geehrte Frau Bader,
mein Lebensgefährte hat 7,5 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin seinen „Antrag“ auf Elternzeit bei seinem Arbeitgeber eingereicht.
Wir haben als Beginn AB GEBURT in Verbindung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin 12.01.2021 angegeben.
Nun meldet der Arbeitgeber folgendes zurück:
„Bitte beachten sie, dass der Beginn der Elternzeit 7 Wochen im Voraus konkret bestimmt sein muss, da nur dann die 7-Wochen-Frist erfüllt ist. Mutterschutzfristen kommen für sie nicht in Betracht. Wenn das Kind erst nach dem 12.01.2021 zur Welt kommen sollte, bestünde (am 12.01.2021 noch) kein Anspruch auf Elternzeit. Der 7-Wochen-Zeitraum müsste erneut eingehalten werden.“
Ist die Aussage so tatsächlich richtig?
Dass die Elternzeit erst nach Geburt des Kindes beginnen kann ist uns natürlich bewusst.
Aber muss - sollte unser Kind nach dem berechneten Termin geboren werden - dann mein Partner tatsächlich noch die sieben Wochen nach der Geburt arbeiten bis die Elternzeit beginnt?
Ich danke ihnen für ihre Rückmeldung!
Freundliche Grüße
Veronika Saller
von
VroniDGF
am 30.11.2020, 10:37
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab Geburt
Hallo,
man weiß ja nie, wann genau die Geburt stattfindet. Deshalb könnte man ja praktisch nie ab Geburt EZ nehmen, wenn der AG Recht hätte.
Die Antwort findet sich in den Richtlinien zum BEEG (Ziff. 16.1.1.):
"Soll die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnen, muss die Anmeldung spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen."
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2020
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab Geburt
Nein das stimmt nicht.
Die Elternzeit muss in so einem Fall mind. 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin eingereicht werden.
Ob das Kind sich dann an den Termin hält oder nicht, spielt keine Rolle - die Frist ist dann auf jeden Fall gewahrt und die Elternzeit beginnt mit Geburt des Kindes.
Sollte sich der Arbeitgeber weiter querstellen, einfach auf die Richtlinien zum Elterngeld verweisen.
Unter Punkt -16.1.1 Anmeldefristen- findet sich folgender Satz:
"Soll die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnen, muss die Anmeldung spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen."
Die Richtlinien finden sich u.a. auf der Homepage des Bundesministeriums:
https://www.bmfsfj.de/blob/156526/2f2f7a389361ce1e296febb75333a4fe/richtlinien-zum-beeg-data.pdf
von
Dojii
am 30.11.2020, 11:03
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab Geburt
Vielen herzlichen Dank für die super schnelle und kompetente Antwort!!
Schöne Grüße aus Niederbayern!
Veronika
von
VroniDGF
am 30.11.2020, 11:29
Antwort auf:
Elternzeit Vater ab Geburt
nein, das ist nicht richtig. du kannst ja noch gar nicht wissen wann die ez beginnt wenn ihr ab geburt wollt. er stellt den antrag ab geburt 7 wochen vor diesem termin und bleibt dann ab geburt zuhause.
kleiner tip, nie mit klarnamen hier fragen. hier lesen so viele mit...
von
mellomania
am 30.11.2020, 13:04