Sehr geehrter Fr Bader ,
mein Mann hat bis 31. Juli Elternzeit beantragt.
Erster Teil von 2. Abschnitten Elternzeit.
Sein Arbeitgeber hat ihn nun kurzfristig gebeten nächste Woche Di und Mi arbeiten zu kommen.
Dies sei ja kein Problem.
Personalabteilung meint aus versicherungsrechtlicher Sicht unproblematisch.
Ist das so?
Wie sieht das die Elterngeldstelle?
Danke mfG
von
lieschen92
am 08.07.2021, 14:59
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Hallo,
wenn er tatsächlich zwei Abschnitte à genau einem Monat hat (Lebensmonat) , führt die Kürzung dazu, dass er seinen Anspruch auf Elterngeld verlieren kann.
Ansonsten wird das EG gekürzt, was bei zwei Tagen nicht so problematisch ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2021
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Hat er Basiselterngeld?
Dann wird das Gehalt dieser beiden Tage angerechnet und sein Elterngeld verringert sich entsprechend.
Finanziell wird sich das nicht lohnen. Rechtlich möglich ist es aber, das stimmt.
von
Dojii
am 08.07.2021, 15:10
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Keine Ahnung wie das dann rechtlich aussieht, aber lässt sich der AG nicht vielleicht darauf ein, die beiden Tage als"geleistete Überstunden" anzuerkennen (ohne Auszahlung, die vom EG 1:1 abgezogen werden) und dafür die erste 2 Tage nach der EZ zum Überstundenabbau frei zu geben?
Nur ne Idee.. sonst arbeitet dein Mann umsonst..
von
MamavonMia123
am 08.07.2021, 15:42