Hallo Frau Bader, ich habe die Hoffnung, dass Sie mir hier weiterhelfen könnten, da ich auf diese Frage in der Suche keine Antwort gefunden habe. Unsere Tochter soll voraussichtlich am 24.08.2022 auf die Welt kommen und mein Mann wird den 1. und 13. Lebensmonat Elternzeit beantragen. Mein Mann hat bereits im Oktober 2021 für 2022 seine Urlaubwünsche einreichen müssen und sein Urlaub ab dem 19.09. - 30.09. wurde genehmigt. Wenn unsere Tochter planmäßig auf die Welt kommen würde, hätte er somit vom 24.08.-23.09. Elternzeit. Geht er dann automatisch ab dem 24.09. - 30.09. in den Urlaub und ihm werden die Urlaubstage vom 19.-23.09. wieder gutgeschrieben? Oder kann der Arbeitgeber auf Grund der Elternzeit eine Verschiebung des Urlaubes auf einen anderen Zeitpunkt verlangen? Sollte die Kleine früher kommen z.B. 15.08. wäre die Elternzeit ja bis zum 14.09. und er müsste bezüglich weiterer Urlaubstage, zwecks Schließung der Lücke, auf Kulanz des Arbeitgebers hoffen oder die Tage der Überbrückung bis zum Urlaub arbeiten gehen. Dass mein Mann mit seinem Arbeitgeber sprechen muss, falls Lücken entstehen oder wie er die freien Urlaubstage nutzen würde ist klar, jedoch geht es uns eher um die Frage, ob der Arbeitgeber an dem genehmigten Urlaub rütteln kann. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Liebe Grüße
von Fascinatrix am 26.06.2022, 20:48