Hallo Frau Baader,
Mein Partner möchte den 1. + 13. Lebensmonat elternzeit in Anspruch nehmen. Wie wissen das wir das schreiben 8 wochen vor dem ET bei seinem Arbeitgeber abgeben müssen
Was ist wenn das Kind früher kommt? Hat er ab dem Tag der Geburt trotzdem den Anspruch direkt in elternzeit zu gehen?
Weiß nicht wie sein Arbeitgeber da reagiert...
Danke für Ihre Antwort
Juliana
von
JuliaN.
am 21.11.2022, 15:54
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Hallo,
das Problem kann er umgehen, wenn er den Antrag "ab Geburt" stellt und dann eben die Lebensmonate angibt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2022
Antwort auf:
Elternzeit Vater
Ja, dass passt sich automatisch an, WENN in der Elternzeitanmeldung nur die Lebensmonate genannt werden (und keine festen Zeiträume):
Bspw. "Ich werde Elternzeit im 1. und 13. Lebensmonat meines Kindes XY nutzen. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der X.X.20XX."
Kommt das Kind früher, beginnt der erste Lebensmonat eben einfach früher, aber es ist weiterhin der erste Lebensmonat.
Der Arbeitgeber muss das akzeptieren, er kann sich nicht dagegen wehren.
von
Dojii
am 21.11.2022, 16:25