Frage: Nachtrag zu Umgangsrecht...

Ich vergass zu erwähnen, dass ich das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe. Joelina

Mitglied inaktiv - 26.02.2004, 12:20



Antwort auf: Nachtrag zu Umgangsrecht...

Hallo, Sie haben Aussicht auf Erfolg, wenn Sie die Dinge beweisen können. Schaffen Sie Zeugen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.02.2004



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