Kündigungsfrist des AV durch AN nach EZ-Verlängerung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsfrist des AV durch AN nach EZ-Verlängerung

Hallo Frau Bader! 1.Kann die zweijährige Elternzeit 11-7 Wochen vor Ablauf um ein Jahr verlängert werden. 2.Ist es gesetzl. zulässig, dass der AN zwei Wochen nach Einreichung der Verlängerung der EZ um ein Jahr ( Einreichung 11-7 Wo vor Ablauf der zwei Jahre) mit der gesetzl. Frist von 4 WO (wenn nicht anders im AV steht) kündigt? (Dann letztendlich nicht die kompletten zwei Jahre EZ genommen hat und auch nicht Verlängerung) Ich hoffe, Sie können meine Darstellung verstehen. Herzlichen Dank! A.Haase

Mitglied inaktiv - 15.10.2011, 15:12



Antwort auf: Kündigungsfrist des AV durch AN nach EZ-Verlängerung

Hallo, 1. Ja, Frist 7 Wo schriftlich 2. Klar Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2011



Antwort auf: Kündigungsfrist des AV durch AN nach EZ-Verlängerung

Ja, das ist beides zulässig, so keine längere Kündigungsfrist im Vertrag steht, und die 4 Wochen zum ~h.ilou oder zum Monatsende sind. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 16.10.2011, 12:37



Antwort auf: Kündigungsfrist des AV durch AN nach EZ-Verlängerung

Moin, also, so wie ich das sehe muß er das 3. Jahr genehmigen und kann erst nach ablauf der Elternzeit am 1.Arbeitstag, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, kündigen. Also erst nach der 3. Jahr, da nach Ablauf der 2 Jahre kein Arbeitstag sein wird und somit nicht gekündigt werden kann. Viel Spaß im 3. Elternzeitjahr Ingo

von IngoAC am 17.10.2011, 11:00



Antwort auf: Kündigungsfrist des AV durch AN nach EZ-Verlängerung

Der Arbeitnehmer kann auch WÄHREND der Elternzeit kündigen, nur der Arbeitgeber kann erst, wenn überhaupt, nach der Elternzeit kündigen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 17.10.2011, 14:17



Antwort auf: Kündigungsfrist des AV durch AN nach EZ-Verlängerung

Moin, wer lesen kann ist klar im Vorteil! Sorry hatte AN und AG vertauscht! LG Ingo

von IngoAC am 25.10.2011, 10:00



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