Hallo Frau Bader,
ich habe beim AG einen Antrag auf Arbeitszeitreduzierung (40h/Wo -- 34h/Wo) ab 1.9.17 gestellt, dieser wurde auch genehmigt. Allerdings habe ich seit 3.8.17 ein Beschäftigungsverbot. Ich erhalte seit September also mein "Ersatzgehalt" für 34h/Wo. Da ich das Beschäftigungsverbot doch vor dem 1.9.17 bekommen habe frage ich mich, ob es eine rechtliche Sonderregelung gibt, die mir doch den Anspruch auf mein volles Gehalt gewährt?
Mit freundlichen Grüßen
J. A.
von
Engelchen125
am 20.11.2017, 09:56
Antwort auf:
Habe ich trotzdem Anspruch auf die volle Gehaltssumme?
Hallo,
nein. Dann würden Sie ja besser gestellt als ohne Schwangerschaft
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2017
Antwort auf:
Habe ich trotzdem Anspruch auf die volle Gehaltssumme?
Nee. Man ist nicht schlechter gestellt, aber eben auch nicht besser.
von
-Talia-
am 20.11.2017, 10:05
Antwort auf:
Habe ich trotzdem Anspruch auf die volle Gehaltssumme?
Warum solltest du volles Gehalt bekommen, wenn du doch einen Vertrag Teilzeit 34 h/Wo abgeschlossen hast?
Mit welcher Logik beanspruchst du das volle Gehalt?
Mitglied inaktiv - 20.11.2017, 10:20