Frage: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Guten abend allerseits ...ich hoffe ich bekomme eine Antwort Kann mich das amt nach 2j elternzeit davon ein jahr alg2 quasi zwingen wieder arbeiten zu gehen bzw alg2 streichen falls ich es nicht tue? Dachte man hat die 3jahre recht auf Unterstützung. .also das ich das halt bis zur vollendung der elternzeit bekommen darf...mein mann verdient nicht genug für uns und uns wird halt aufgestockt. Das heißt es können nur Leute mit viel geld und hohen Gehalt 3j Zuhause bleiben? ?? Das darf doch nicht so sein.. Glg

von sisi mama am 20.12.2014, 21:54



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Hallo, hierzu sagt das Gesetz: § 10 SGB II: Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass ... die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird.... So, und was sagen die Ämter? http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377931.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377934 "In einer Familie mit einem Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich ein Partner/eine Partnerin wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen." Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.12.2014



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Wieso darf das so nicht sein? Es heisst: Elternzeit muss man sich leisten koennen.

von Pamo am 21.12.2014, 06:57



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

ich kenne niemanden, der drei Jahre zu Hause bleibt. Außer diejenige, die vorher schon arbeitslos gewesen sind. Ganz ganz viele bleiben nur ein Jahr zu Haus und gehen im zweiten EZ-Jahr schon wieder Teilzeit arbeiten.

von allmountain am 21.12.2014, 07:18



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

hi, klar darf das so sein. Ich finanziere doch nicht euren Lebensunterhalt über meine Steuern damit du nicht arbeiten gehen brauchst. Ich bin @ mit 3 kids (15,5,17 Monate) und arbeite seit Oktober wieder 30h. Das kannst du auch. floe

von la-floe am 21.12.2014, 07:35



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

auch wenn andere vor neid platzen, es IST so: http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Frage-zu-alg2-arbeiten-bei-kindern-unter-3-jahren_358558.htm

Mitglied inaktiv - 21.12.2014, 08:19



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

also ich platze nicht vor Neid ;) Das alg2 steht ja quasi jeder Mutter in EZ (nach dem EG Bezug) zu. Aber das ist wohl eher eine Einstellungssache und Frage des Lebensstandard... und dies ist wieder ein anderes Thema.

von allmountain am 21.12.2014, 09:19



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ich finde, es ist eher eine sache der nachwuchsplanung. dass kinder geld kosten sollte hinlänglich bekannt sein. u.u. könnte man schon vorher sparen, damit man ohne hartz4 um die runden kommt.

Mitglied inaktiv - 21.12.2014, 10:21



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Hier sagen die Mitarbeiter ganz klar: Elternzeit nur für Berufstätige. Und wer einen Job hat, soll nach dem Elterngeld gefälligst seinen Hintern bewegen. Dank Betreuungsanspruches gibt es keine Grundlage mehr dafür sich 3 Jahre daheim einen faulen Lenz zu machen. Und ich gehe auch fest davon aus, in dem Moment wo es genügens Betreuungsplätze für U3 gibt, wird der Hartz4-Anspruch ganz wegfallen. Ich wäre auch gerne 3 Jahre daheim geblieben, wie wohl die meisten Mütter. Aber ja, das muß man sich halt leisten können.

Mitglied inaktiv - 21.12.2014, 10:27



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Eigentlich heißt es doch, daß jeder es sich leisten kann - so lange er bereit ist, für die Zeit finanziell auf H4-Niveau zurückzustecken. Du willst das halt nicht - was komplett okay ist, aber das ist ja nun Deine Entscheidung.

von Strudelteigteilchen am 21.12.2014, 11:42



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Ahmm, wir wären unter Hartz4-Satz gewesen, weit drunter

Mitglied inaktiv - 21.12.2014, 12:21



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Dann hättet Ihr das Recht gehabt, aufzustocken bis zum Ende der Elternzeit.

von Strudelteigteilchen am 21.12.2014, 13:03



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Recht haben und recht bekommen sidn aber immer noch zwei verschiedenen Dinge. Und komm mir nicht mit klagen. Den Spaß habe ich gerade hinter mir. So oder so ist es gelaufen. Udn wie gesagt, ich gehe eh davon aus das die Ämter dem bald einen Riegel vorschieben werden. Wo sie sparen können, tun sie es.

Mitglied inaktiv - 21.12.2014, 13:59



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Wenn ich mich recht erinnere, habt Ihr gar nicht geklagt - insofern kannst Du gar nicht wissen, wie es ausgegangen wäre. Und natürlich ist trotzdem Recht haben und Recht bekommen was ganz anderes - mußt Du mir nicht erzählen, mit einem KV, der sich seit Jahren vor Unterhaltszahlungen vor allem deswegen drücken kann, weil ich nicht genug Geld habe, um ihn einzuklagen. Aber dennoch IST es JETZT einfach so, daß man/frau 3 Jahre zu Hause bleiben darf und dafür staatliche Unterstützung bekommt. Und solange der Staat eine Herdprämie zahlt, wird sich da mMn auch nicht viel dran ändern lassen - sonst dürfen Arbeitslose zu Recht fragen, warum Gutverdiener belohnt werden, wenn sie ihr Kind selber betreuen, die Arbeitslosen hingegen bestraft werden.

von Strudelteigteilchen am 21.12.2014, 14:36



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Und das ist aucb gut so. Ab 12 Monate muss man Sch bestätigen lassen dass es keinen Kindergartenplatz gibt in der Gemeinde. Zumindest 20 Stunden wird verlangt. Kann man das nicht wird gekürzt und Fristen gegeben bis wann man die Betreuung zu realisieren hat. Ansonsten wird weiter gekürzt wenn derjenige sich weigert und somit auch keine Maßnahmen annehmen kann. Es gibt einen Anspruch ab 1, also kann man ab da auch wieder verdienen wenn das Einkommen sonst nicht langt.

von Sternenschnuppe am 21.12.2014, 14:40



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

wenn man aber einen job hat, der sich nicht mit gemeinen krippenplatzzeiten deckt? dann wird u.u. auch wieder neu entschieden. ich halte das mit dem u3-anspruch ja für ein gerücht, zumindest in diversen stadtteilen. bei uns gibt es etwa 30 krippenplätze. bevor man da seinen "anspruch" durchgesetzt hat, ist das kind 3. nicht zu vergessen die kosten dafür (sowohl die klagekosten, als auch die immensen betreuungskosten!) meine nichte hat einen krippenplatz mit geburt des kindes im juni 2014 beantragt und hat immer noch keinen. ich finde es ok, wer sich gern nackig macht vor der arge, der soll das tun.

Mitglied inaktiv - 21.12.2014, 14:54



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Aber wo wir zum Beispiel wohnen sind einige Plätze frei. Alternativ auch Tagesmütter oder private Einrichtungen, da wird es dann auch übernommen. Als H4 Empfänger, und so steht es im Gesetz, muss man alles tun um die Notlage zu beenden. Und dazu zählt ncht Zuhause bleiben wollen und vorhandene Betreuung ( wenn vorhanden ) auszuschlagen. Wie gesagt, hier wird es umgesetzt und dämmt damit auch die ab, die komischerweise immer im Abstand von 3 Jahren ihre Kinder bekommen.

von Sternenschnuppe am 21.12.2014, 15:05



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Nein, wir haben nicht wegen Hartz4 geklagt. Bis es da ein Urteil gegeben hätte wo wir evtl recht bekommen hätten, hätten wir auf der Strasse gesessen weil wir Miete, Lebensmittel usw nicht hätten zahlen können. Also bin ich arbeiten gegangen. Geklagt habe ich wegen was anderem. Nach gut 2 Jahren wurde dann die Klage abgewiesen. Dank Rechtschutzversicherung müssen wir zumindestens für die bis dahin angefallenen Kosten für Gutachter ect nicht aufkommen. was es allerdings in dieser zeit an Schlampereien, Beweismittel-Verlusten seitens der Polizei usw gab - das geht auf keine Kuhhaut mehr.

Mitglied inaktiv - 21.12.2014, 15:24



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Da wäre ich ganz schnell vor Gericht, wenn ich betroffen wäre. Es gibt ein RECHT auf einen Betreuungsplatz - aber keine PFLICHT, diesen in Anspruch zu nehmen. Die Regierung propagiert die Wahlfreiheit und setzt das politisch auch um, zum Beispiel mit der Herdprämie. Ich bezweifle, daß man mit solchen Regelungen durchkommt, wenn das bis zum Bundessozialgericht durchklagt. Aus den o.g. Gründen. (Und nicht falsch verstehen: Ich habe meine Kinder mit 12 Monaten bzw. mit 6 Monaten in die Krippe gegeben, weil wir nicht auf Sozialgeld angewiesen sein wollten - es geht also keiesfalls um die Verteidigung meines eigenen Lebensmodells.)

von Strudelteigteilchen am 21.12.2014, 15:29



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Das tut mir wirklich und ehrlich leid. Aber dennoch muß man dann doch nicht anderen Leuten Rechte absprechen, die sie nun mal haben. Das wirkt, mit Verlaub, sehr giftig und verbiestert.

von Strudelteigteilchen am 21.12.2014, 15:32



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Die Pflicht die Notlage ( und für nichts anderes ist H4 gedacht ) zu beenden wiegt aber schwerer als das Recht auf drei Jahre Elternzeit. Wobei Elternzeit es bei H4 Empfängern eh nicht gibt. Denn Elternzeit bedeutet eigentlich dass einem der Arbeitsplatz sicher bleibt und die Versicherungsbeiträge weitergezahlt werden. Ohne Arbeitsplatz also auch keine Elternzeit im ursprünglichen Sinne.

von Sternenschnuppe am 21.12.2014, 18:06



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

aber wenn die ap in elternzeit ist, weil sie einen job HAT, dann ist die notlage doch ziemlich überschaubar. wissen wir ja nicht. die argenmitarbeiter kennen ihre pappenheimer schon. nur weil man selbst nicht in den genuss kam/kommt, vergönnt man es den anderen nicht. das ist mir zu einfach.

Mitglied inaktiv - 21.12.2014, 20:16



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Wo spreche ich anderen das recht ab? Ich weisse nur darauf hin, das ich mir ziemlich sicher bin das es eben, wegen des gesetzlichen Betreuungsanspruch, eine Frage der zeit ist bis alle Ämter das knallhart durchsetzen. Ist doch was völlig anderes.

Mitglied inaktiv - 21.12.2014, 21:47



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Hallo, Soweit ich weiß, wird von der ARGE nicht verlangt, dass man bei einem Kind unter 3 Jahren arbeiten gehen muss, und man trotzdem Hartz 4 bekommt. statt Hartz 4 gibt es auch die Möglichkeit Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen. Dafür muss das Einkommen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen. Lass Dir das mal durchrechnen. Hartz 4 kann man gleichzeitig allerdings nicht beziehen. Hier weiß ich sicher, dass es Unterstützung während der 3 Jahre gibt. Ich finde es schlimm, wie mittlerweile immer damit argumentiert wird, dass man die Kleinen möglichst schnell in die Krippe geben soll, damit man ja dem Staat nicht zur Last fällt. Wie denkt Ihr denn werden die Krippenplätze finanziert? Dem Staat entstehen so auch hohe Kosten. Ein Krippenplatz finanziert sich sicher nicht durch Elternbeiträge um die 120 Euro, wie sie hier verlangt werden. Auch Tagesmütter werden von den Eltern nur geringfügig bezahlt. Luvi

von luvi am 22.12.2014, 00:55



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

wenn das eigene Kind in die Krippe muss, dann soll doch bitte das Hartz 4 Kind gefälligst auch gehen! Nicht dass es dem zu gut zuhause geht. Manchmal muss man sich über manche Kommentare echt wundern.

Mitglied inaktiv - 22.12.2014, 09:31



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

ja, das sollte es. Weil sonst die Botschaft an das H4-Kind ist: auch ohne Arbeit hat man prima Auskommen. Klar kann das H4-Kind "verklag mich doch" und "Barbara Salesch" mitschauen, Spielen mit Gleichaltrigen (deren Eltern arbeiten und es dadurch auch ein Stück weit selbstverständlich wird, dass Eltern arbeiten) sollte dann doch vorzuziehen sein. floe

von la-floe am 22.12.2014, 16:15



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Moment, sind wir noch bei U3-Kindern?

von Strudelteigteilchen am 22.12.2014, 19:11



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Ja, H4-Eltern und Kinder sitzen den ganzen Tag vor dem Fernseher. Und was ist dann mit den ganzen Eltern, die 3 Jahre Elternzeit machen und dann in den Job zurückkehren. Denen müsste man es doch dann auch verbieten. Immerhin leben sie ja dem Kind auch vor, dass man ohne Arbeit ein Auskommen hat. Ich bin 3 Jahre zuhause gewesen, ich glaube nicht, dass mein Kleinkind solche Gedanken entwickelt hat.

Mitglied inaktiv - 22.12.2014, 19:55



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Der Unterschied liegt aber darin, das ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt arbeiten geht und dementsprechend das Einkommen der Familie sichert und nicht wie bei H4 der Staat bzw. Die Allgemeinheit. Wie schon gesagt wer H4 bekommt sollte alles mögliche unternehmen diesen nicht mehr zu benötigen und d.h. im umkehrschluss schnellstmöglich wieder zu arbeiten und ggf. Das Kind in eine Betreuung zu geben.

von Dream2014 am 22.12.2014, 21:12



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Es ist ja keineswegs so, daß BEIDE zu Hause bleiben und H4 beziehen "dürfen". Einer von beiden muß Bewerbungen schreiben - oder arbeitet sowieso, verdient aber nicht genug.

von Strudelteigteilchen am 22.12.2014, 21:18



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

Was herrscht denn hier für eine Meinung von Menschen vor, die Hartz 4 beziehen? Den ganzen Tag vor dem Fernseher sitzen? Die Kinder haben keinen Kontakt zu Gleichaltrigen? Es liest sich ja so, als ob nur Eltern, die das Glück haben, einen guten Job zu haben, gute Eltern sind. Und die sind dann so toll, dass sie es besser finden, ihr Kind spielt mit Gleichaltrigen in der Krippe, als sie selbst mit den Kindern bzw. sie nach Möglichkeiten suchen, damit die Kinder soziale Kontakte haben. Das ist natürlich auch überspitzt. Aber mittlerweile nervt es mich schon riesig, dass die Mütter als schlechte Mütter hingestellt werden, die sich entscheiden, finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen, und sich selbst um ihr Kind in den ersten 3 Lebensjahren kümmern wollen. Fremdbetreuung ist auch nicht das Goldene vom Ei. Die Fragestellerin hat übrigens davon geschrieben, dass sie aufstockend Hartz 4 beanspruchen. Habt ihr Euch schon mal gefragt, warum es Leute gibt, die trotz Vollzeitarbeit aufstockend Hartz 4 beantragen müssen? Das kanns doch auch nicht sein. Und der Mindestlohn von 8.50 Euro hilft da auch nicht weiter. Ich finde es wirklich schlimm, wie abwertend hier über Hartz 4 Empfänger geschrieben wird. Das aber wahrscheinlich auch nur so lange, bis sie selbst mal in diese Lage kommen.... Luvi

von luvi am 23.12.2014, 09:08



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

oh, ich war schon ganze 3 Monate in dieser Lage und mir hats gereicht, "Es liest sich ja so, als ob nur Eltern, die das Glück haben, einen guten Job zu haben, gute Eltern sind. Und die sind dann so toll, dass sie es besser finden, ihr Kind spielt mit Gleichaltrigen in der Krippe, als sie selbst mit den Kindern bzw. sie nach Möglichkeiten suchen, damit die Kinder soziale Kontakte haben." naja, mein Job und vor allem dessen Entlohnung ist kein "Glück" sondern das Ergebnis eines guten Abiturs mit anschließendem Studium, so dass ich 3 wundervolle Kinder bekommen konnte und jetzt auch als Alleinerziehende dem Staat nicht mehr als das Kindergeld betreffend auf der Tasche liegen muss. "die sich entscheiden, finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen, und sich selbst um ihr Kind in den ersten 3 Lebensjahren kümmern wollen." Und dafür dann die Allgemeinheit aufkommen lassen. Na, schönen Dank auch. floe

von la-floe am 23.12.2014, 12:07



Antwort auf: habe ich 3jahre recht auf alg2?

wie gesagt, die Tagesbetreuung, in die Deine Kinder gehen, kostet den Staat, also die Allgemeinheit auch. Ich gehe mal davon aus, dass Deine Kinder nicht alle privat betreut werden. Vielleicht irre ich mich ja. Nicht jeder, der gutes Abitur hat, und studiert, und mit guten Leistungen abschließt, bekommt einen super bezahlten Job.... Dann hoffe ich mal, dass bei Dir alles so gut weiterläuft, und Du nie vor die Entscheidung gestellt wirst, ob Du weiterhin so weiterarbeiten willst / kannst, oder ob Du für Deine Kinder doch arbeitsmäßig bzw. verdienstmäßig zurückstecken musst. Luvi

von luvi am 23.12.2014, 16:19



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