Frage zur maximalen täglichen Arbeitszeit laut Mutterschutzgesetz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zur maximalen täglichen Arbeitszeit laut Mutterschutzgesetz

Hallo Frau Bader, ich arbeite 5 Tage die Woche. Nun hat mich mein Arbeitgeber aufgefordert das ich maximal 8,5 Std täglich arbeiten darf. Jedoch habe ich im Mutterschutzgesetz gelesen das es auch eine Regelung gibt die besagt ODER 90 Stunden in der Doppelwoche... gilt das mit der Doppelwoche nur für 6 tägig Beschäftigte? Wir haben zudem Gleitzeit. Bei der 8,5 Std Regelung dürfte ich dann auch an einem Tag 6 Std und an einem anderen 10 Std arbeiten? Bei Arztterminen habe ich nun nämlich das Problem meine Zeiten nachzuarbeiten weil ich die Info bekam nur für die Dauer der Untersuchung freigestellt zu werden. Der Anfahrtsweg und die Wartezeit sind jedoch nicht gerade kurz bei meinem Frauenartz. Zudem werden spätere oder ganz frühe Termine nicht möglich gemacht... Beste Grüße und danke für Ihre Mühe

von Sweetharmonie am 21.08.2014, 09:05



Antwort auf: Frage zur maximalen täglichen Arbeitszeit laut Mutterschutzgesetz

Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Wie lange ist Ihre vertragliche Arbeitszeit? Nach § 16 des Mutterschutzgesetzes muss der Arbeitgeber einer Schwangeren ermöglichen, alle Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen, die im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien empfohlen und von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Die Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen umfasst nicht nur die Dauer der Untersuchung, sondern auch die Zeit, die die Schwangere für ihre Vorbereitung braucht, zum Beispiel waschen und umkleiden, sowie die Anfahrtszeit. Die Wahrnehmung des Termins darf keinen Verdienstausfall nach sich ziehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2014



Antwort auf: Frage zur maximalen täglichen Arbeitszeit laut Mutterschutzgesetz

Mir geht es vor allem um diese beiden Punkte ich arbeite 5 Tage die Woche. Nun hat mich mein Arbeitgeber aufgefordert das ich maximal 8,5 Std täglich arbeiten darf nach Mutterschutzgesetz. Jedoch habe ich im Mutterschutzgesetz gelesen das es auch eine Regelung gibt die besagt ODER 90 Stunden in der Doppelwoche... Somit wäre es ja auch möglich 9 Std täglich zu arbeiten... Aber mir wurde gesagt das dies nur für Arbeitsverhältnisse mit 6 Tage arbeitswoche gilt. Wir haben zudem Gleitzeit. Bei der 8,5 Std Regelung dürfte ich dann auch an einem Tag 6 Std und an einem anderen 10 studen arbeiten? Ich muss studen aufbauen weil ich an manchen Tagen früher gehen muss... Deshalb meine Fragen wie lange ich maximal arbeiten kann...

von Sweetharmonie am 21.08.2014, 12:05



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