Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. Wenn mein Kind in die Schule geht , möchte ich gerne ein 3. Jahr nehmen. Muss ich dies vor der Geburt gleich beim AG einreichen, also alle 3 Jahre oder kann ich das 3. Jahr kurzfristig einreichen? Muss das 3. Jahr vom AG bestätigt werden? Vielen Dank
von sonnne am 05.02.2016, 08:17