Sehr geehrte Frau Bader, 1/ Wann muss den Antrag für die Übertragung des dritten Elternzeitsjahres gestellt werden? 2/ Muss das dritten EZ-Jahr ganz im stück nehmen oder kann ich auf zwei Abschnitte aufteilen ( z.B. 6 Monate direkt nach dem zweiten EZ-Jahr und 6 Monate vor der Einschulung)? Danke Mit freundlichen Grüßen
von nada2009 am 20.06.2017, 10:59