Hallo, meine situation hat sic bisschien kompliziert und brauche Ihren Rat. Ich befinde mich in Elternzeit (bis 01.08.2016),seit 01.06.15 Arbeite als Aushilfe (450€ basis) bei andere AG. als Hauptjob. Am 09.06.15 habe ich erfahren dass ich wieder schwanger bin (vora.Gb.Termin 22.01.16), und auf grund sehr höhe Risikoschwangerschaft, meine Freauenärztin will mir Beschäftigungsverbot geben. Und hier fangen an die Fragen! Wie funktioniert das während EZ? Soll mir jetzt mein neuer AG lohn weiter Zahlen? Was mit MSchG? wer zahlt das? Ich habe kein Plan was ich weiter machen soll verlängert sich mein Elternzeit? und was steht mir zu? Wie wird EG jetzt berechnet, 67% von letzten 12 monaten vor der ERSTE geburt (also genau solche höhe wie habe ich bei erste kind bekommen) oder kriege ich die "minimum" (300€ glaube ich). Viellen Dak für Antworten im voraus
von ilonak am 01.07.2015, 21:56