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Nicola Bader - Forum Recht, Familienrecht Nicola Bader - Forum Recht, Familienrecht
Geschrieben von Thelmalouise am 08.02.2012

Aufpassen !

Wenn man nur ein Jahr nimmt, dann kann es Probleme mit den folgenden geben. Da muss der AG dann zustimmen,

Man kann auch 2 Jahre nehmen und direkt reinschreiben, dass man nach dem 1. Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte. ( Kündigungsschutz und man kann 30 St / Woche arbeiten, der AG kann nur ablehnen wenn er das betrieblich begründen kann )

Weiterhin muss man auch keine ganzen Jahre nehmen, man kann also auch so terminieren, dass man erst kurz nach dem Geburtstag des Kindes anfängt.
Sonst ist der erste Arbeitstag immer der Geburtstag des Kindes :-)

Ich habe genau terminiert und auch schon mit reingeschrieben, dass ich mir das 3. Elternjahr vorbehalte zu nehmen.

Und um schriftliche Bestätigung bitten !

Und einzureichen ist das alles bis 7 Wochen vor Antritt. Da die Elternzeit normalerweise an den Mutterschutz anschliesst also innerhalb einer Woche nach Geburt.
Das vor der Geburt zu verlangen darf man nicht, eine unverbindliche ! Auskunft für den Chef wie lange man gehen wird ist aber auf Nachfrage nett.

Erziehungsurlaub ansich , da zählt vom zeitlichen aber der Mutterschutz schon mit rein,
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