Liebe Frau Bader,
meine Tochter (1 Jahr) kommt jetzt in die Kita. Ich bin noch in Elternzeit und werde aber jetzt meine Zeit sinnvoll nutzen und an die Uni gehen. Der Kindsvater muss mir (ca. 1000 EUR) und auch meinem Kind Unterhalt zahlen. Hab ich zusätzlich noch Anspruch auf Mehrbedarf wegen der Kitakosten? Muss ich ihm hierzu mitteilen, dass ich studiere?
von
TaminaNina
am 04.09.2017, 14:34
Antwort auf:
Anspruch auf Mehrbedarf wegen Kitakosten ?
Hallo,
die Kosten für die Kindergartenbetreuung sind nicht im Unterhalt enthalten, die Kosten für die Mahlzeiten dort schon.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2017
Antwort auf:
Anspruch auf Mehrbedarf wegen Kitakosten ?
Wenn das Kind betreut wird, dann verringert sich der Betreuungsunterhalt für Dich.
Du kannst in der Zeit arbeiten gehen.
Für das Kind ist er weiterhin zuständig.
von
Sternenschnuppe
am 05.09.2017, 06:44