Hallo Frau Bader,
bin noch bis 31.10.12 in Elternzeit. Habe vor der Schwangerschaft auf 400,-Euro Basis in einer Arztpraxis gearbeitet ( 2 Vormittage a' 4 Stunden).
Mein Arbeitgeber hat mich seit der laufenden Elternzeit 2x gefragt ob ich nicht Nachmittags arbeiten könne. Mußte ihm absagen, da ich keine Betreuung für die Kinder habe.
Seit Anfang dieses Jahres hat er nun eine flexible Kraft eingestellt.
Habe nun Bedenken, dass er mir nach Ende der Elternzeit kündigt, da er keinen Bedarf mehr hat.
Ist es möglich, dass er mir zum Ende der EZ gleich kündigen kann ?
Wenn ja, zu welchem termin darf er mir kündigen ?
In meinem Vertrag stehen zu den Fristen, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Kann ich eine Abfindung fordern ?
Arbeite seit 2002 bei meinem Arbeitgeber. Vollzeit bis Feb. 2006.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe und Antwort, Anja1802
von
Anja1802
am 18.01.2012, 11:37
Antwort auf:
Abfindung möglich ?
Hallo,
er kann frühstens am ersten Arbeitstag kündigen. Die Frist ergibt sich aus dem Vertrag, ansonsten aus § 622 BGB.
Ob er einfach so kündigen kann, hängt von der Anzahl der AN ab, denn evtl. gilt das KSchG.
Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 begonnen hat, findet das KSchG keine Anwendung, wenn in der Regel 5 oder weniger Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt werden. Bei der Ermittlung der hier maßgeblichen mehr als 5 Personen zählen jedoch die Arbeitnehmer nicht mit, die nach dem 31.12.2003 eingestellt wurden.
Wenn das KSchG gilt, muss der AG einen Grund zur Kü. haben o Ihnen eine Abfindung zahlen. Sonst nur, wenn es im Vertrag/ BV/ TV steht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2012
Antwort auf:
Abfindung möglich ?
Hallo,
also zum Ende der Elternzeit kann er Dich NICHT kündigen, aber am 1. Arbeitstag. Die Friste sind dann 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (gesetzliche Kündigungsfristen).
Ein Recht auf eine Abfindung hast Du denke ich ich nicht.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 18.01.2012, 12:44