Guten Tag, ich habe eine Frage zum dritten Jahr Elternzeit. Mein Sohn ist 2 Jahre alt (09/14) und ich hatte ein Jahr Elternzeit. Das zweite Lebensjahr habe ich normal Vollzeit gearbeitet. Kann ich das verbliebene dritte Jahr nun z.b. Im Juni/Juli 2017 nehmen? Also nur zwei Monate der 12? Muss der Arbeitgeber das bewilligen oder muss ich ihn nur darüber informieren? Könnte ich auch die verbleibenden 12 Monate noch splitten und z.b. 2 Monate in 2017 und zwei in 2018 nehmen? Vielen Dank Grüße Zwergl
Mitglied inaktiv - 23.09.2016, 14:36