Mutter-Kind-Kur während der Probezeit

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Mutter-Kind-Kur während der Probezeit

Hallo, ich habe eine Kur genehmigt bekommen und zum 1.1. eine neue Stelle mit 6 monatiger Probezeit angefangen. Unsere Kur ist im März. Mein neuer AG meinte, er wolle sich erkundigen, ob mir das zusteht. Was meinen Sie? Ich weiß ja, dass man in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, aber auch wenn man quasi krank geschrieben ist? Ist ja in einer Kur der Fall... liebe Grüße

von still-water am 04.02.2013, 17:24



Antwort auf: Mutter-Kind-Kur während der Probezeit

Leider kann der Arbeitgeber während der Probezeit ja ohne Angabe von Gründen kündigen. Es liegt keine Krankschreibung vor sondern eine Arbeitsverhinderung aufgrund einer medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (in der jeweiligen Einrichtung). Es besteht in dem Fall für den Arbeitgeber eine Entgeldfortzahlungspflicht. Das ist rechtlich zwar alles ganz schön und gut, löst aber sicherlich ihr Dilemma nicht. Ich finde reden bringt immer viel. Zeigen Sie sich kompromissbereit, setzen sich mit dem Arbeitgeber oder Personalchef in Ruhe unter 4 Augen zusammen und erklären warum sie die Kur brauchen und was sie von der Kur erhoffen. Sie könnten ja freundlich anbringen, dass sie von der Kur erhoffen nachhaltig gesundheitlich deutlich gestärker aus der Maßnahme zu kommen. Lassen Sie sich seine Bedenken bezüglich der Kur mitteilen. Sicherlich kann man so gemeinsam einen Konsens finden. Viele Grüße und Toi Toi Toi Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 04.02.2013



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