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Dauer bei Beantragung oder Widerspruch

Thema: Dauer bei Beantragung oder Widerspruch

Guten Abend, da ja die Genehmigungen für Mutter-Kind-Kuren oft sehr lange dauern und auch Widersprüche sich immer in die Länge ziehen, mal ein Tip von der unabhängigen Patientenberatung der Bundesregierung: Verfahren sollen innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein, ist das nicht der Fall kann man Untätigkeitsklage einreichen. Ich habe dies meiner Krankenkasse jetzt schon mal angedroht (bei mir sind noch keine drei Monate rum, aber es liegen besondere Umstände, die dringlich sind vor). Ergebnis: Der MDK behandelt meinen Widerspruch jetzt als Eilfall und mit viel Glück weiß ich am Ende der Woche, ob er erfolgreich war. Also, nicht nur warten, ganz massiv die Rechte einfordern (§ 75 VWGO). Grüße Mama von Lukas

von MamavonLukas am 19.04.2011, 20:51



Antwort auf Beitrag von MamavonLukas

Hallo, und danke. Meine KK war recht schnell (3 Wochen und Zusage) aber vielleicht wartet irgendwer schon länger... LG

von aeonflux am 19.04.2011, 21:10



Antwort auf Beitrag von aeonflux

Zählt die Dreimonatsfrist jeweis für die Antragstellung und gegebenenfalls Ablehnung und dann wieder neu für die Einreichung des Widerspruches?

von jojomama am 19.04.2011, 21:57



Antwort auf Beitrag von jojomama

Ja, die Frist geht immer wieder von vorn los, da es ja unterschiedliche Angelegenheiten sind (Antrag - Ablehnung, Widerspruch - Widerspruchsbescheid). Grüße Mama von Lukas

von MamavonLukas am 20.04.2011, 11:36