Hallo Herr Dr. Paulus,
ich habe leider immer wieder einmal einen Ausschlag, den ich bislang erfolgreich mit Lotricomb Creme behandelt habe (immer nach 2-3 Tagen verschwunden). Jetzt bin ich aber in der 24. Ssw und habe wieder einen Ausschlag. Habe es versucht mit einer Clotrimazol-Salbe zu behandeln, leider erfolglos. Da ich den Ausschlag nun unter beiden Achselhöhlen und einseitig in der Leistengegend habe war ich gestern beim Hautarzt. Er meint, ich kann Lotricomb Salbe bedenkenlos an den beschriebenen Stellen benutzen. In der Packungsbeilage wird vor der Anwendung gewarnt, da es nicht ausreichend Erkenntnisse über eventuelle Missbildungen gibt (nur nach strenger ärztlicher Anweisung). Auf Embryotox kann ich auch nichts über den Wirkstoff Betamethasondipropionat finden. Ich möchte Ihre Einschätzung hören, bevor ich mit der Behandlung beginne. Irgendwie behandeln muss ich es, sonst breitet es sich noch weiter aus...
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra
von
Alexandra12
am 24.07.2015, 13:17
Antwort auf:
Lotricomb Creme in der Schwangerschaft erlaubt?
LOTRICOMB® Creme enthält das Kortikoid Betamethason sowie das Antimykotikum Clotrimazol.
Imidazolderivate (wie z. B. Clotrimazol) hemmen die Ergosterolbiosynthese und zerstören auf diesem Wege die Integrität der Zellwand von Pilzen.
Einige Vertreter dieser Substanzklasse werden kaum resorbiert, so dass sie nur lokal eingesetzt werden. Der erprobteste Wirkstoff aus dieser Gruppe ist Clotrimazol.
Zur lokalen Glukokortikoidtherapie werden oft Hydrokortison und Betamethason eingesetzt. Die systemischen Effekte topischer Kortikosteroide sind begrenzt, da von normaler Haut nur ca. 3% über 8 Stunden systemisch absorbiert wird. Die Aufnahme hängt von der Zubereitung des Medikamentes und der Beschaffenheit der erkrankten Haut ab.
Solange Sie das Präparat nur auf begrenzten Arealen verwenden, ist nicht mit einer problematischen Belastung des Ungeborenen zu rechnen
Zumal Sie sich bereits jenseits des ersten Schwangerschaftsdrittels befinden, wäre die äußerliche Anwendung von derartigen Präparaten durchaus vertretbar, wenn Ihr Hautarzt die entsprechende Diagnose gestellt hat.
von
Dr. Wolfgang Paulus
am 27.07.2015