Guten Morgen.
Vielleicht kennt sich hier jemand aus.
Und zwar werde ich wieder eine Kinderreha für meinen Sohn 4 beantragen.
Frühjahr 2016 war er mit meinem Mann auf Norderney in der Seeklinik.
Diesmal müsste ich noch den Kleinen als Begleitkind mitnehmen,er ist jetzt 18 Monate und möchte nicht so lange unterwegs sein mit dem Zug.
Meine Frage wäre jetzt ,ob man sich auch eine Wunschklinik aussuchen darf über die Rentenversicherung oder muss man in die zugewiesene Klinik?
Norderney hatten wir 2016 zugewiesen bekommen,da ich aber hochschwanger war und nicht mit durfte,ist mein Mann als Begleitung mit.
von
Alerom215
am 29.10.2017, 09:19
Du kannst eine Wunschklinik angeben.
Hat bei uns auch gut funktioniert, vielleicht aber auch, weil wir in dieser Klinik zuvor schon einige Male zur Diagnostik etc. waren.
Einen wirklichen “Anspruch“ hast Du auf die Wunschklinik aber nicht.
Mitglied inaktiv - 29.10.2017, 12:02
Antwort auf diesen Beitrag
Es gibt hier auch ein Forum zu Reha, vermutlich können die dir da besser antworten. Ich höre aber immer wieder, dass sich Leute parallel zum Antrag mit Kliniken in Verbindung setzen und dort den Platz schon quasi reservieren.
von
Geisterfinger
am 30.10.2017, 08:49
Hallo,
ja du kannst die Klinik frei wählen - man hat freies Klinikwahlrecht hier in Deutschland. Aber natürlich muss die Klinik den Indikationen entsprechen...
Vermutlich werden sie dir erst eine Klinik zuweisen - dann musst du einfach sofort einen "Umstellungsantrag" stellen, also schreiben dass du eine andere Klinik möchtest - und auch welche - mehr nicht - dann wird es dir genehmigt werden.
Lg, Lore
von
Loretta1
am 26.11.2017, 11:30